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Grad den Schein §27 bekommen...

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    Grad den Schein §27 bekommen...

    ...und schon fällt mir mal so auf, dass die Lagermengen im nicht bewohnten Raum des Wohnhauses ein Witz sind, wenn man auch mal Schwarzpulver kaufen möchte.

    Habe zwar noch keinen Vorderlader, aber ich könnte Spaß dran bekommen. Deswegen die Erlaubnis für SP gleich mitgemacht. Blöd, dass die Gesamtmenge des Lagers für Treibladungspulver dann auf 1kg schrumpft...

    Nun die Idee:
    Habe einen nicht verschließbaren Schuppen auf dem Grundstück. Dort würde ich ne Ecke von ca. 1x1m frei machen, dort einen Innenraum durch eine Lattenkonstruktion mit Innenverkleidung aus Rigipsplatten (Feuerhemmend...) einbauen (Eine Wand ist die Schuppenrückwand aus Kalksandstein), meinetwegen noch mit Steinwolledämmung nach oben zu den Dachbalken.

    Davor eine einfache Tür (somit wirds ein "Raum"), und in die Seite einen 50x50 großen Ausschnitt als Druckentlastungsfläche. Hinein kommt ein an der Steinwand befestigter Möbeltresor ohne weitere Klassifizierung ("gegen Wegnahme gesichert"). 6kg-Löscher vor den Raum. Schuppentemperaturen im Sommer bis 45°C, im Winter auch mal -20°C. Trocken ist er, abgesehen von der natürlichen Schwankung in der Luftfeuchtigkeit.

    Gibts von den erfahrenen Wiederladern (und Pulverlagerern...) Bedenken bei der Idee? Wie wirken sich solche Temperaturschwankungen auf die Pulverarten aus?

    Gruß

    #2
    Das Problem einer Holzkonstruktion hat sich mir nie gestellt , von da her kann
    ich keine definitive Aussage tätigen , meine aber wenn ich mich an meinen
    §27 Lehrgang zurückerinnere dass damals auch Gartenhäuser als mögliche
    Lagerstätte erwähnt wurden , dem zufolge müsste ein Schuppen auch gelten.
    Temperaturschwankungen müssen die Pulver abkönnen , müssen sie ja in der
    Patrone verladen auch.
    Bedenken hät ich eher mit dem Tresor , so von wegen Verdämmung und so .

    Kommentar


      #3
      Danke!

      Wegen Verdämmung mache ich mir jetzt nicht so die Sorgen...So´n Möbeltresor ist ja nicht luftdicht, Druck würde sich da ja sehr langsam aufbauen. Und weiter: Im Merkblatt des Ordnungsamtes wird die Lagerung ja auch in Blechkisten oder handelsüblichen Kassetten aus Stahl vorgeschlagen, die sind ja im Grunde nix anderes.

      Gruß

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