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Ist ein Multitool ein Einhandmesser?

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    #16
    Leider ist "Rettungsmesser" in Deutschland kein Bedürfnis für so ein Messer.

    Aber abgeschlossenes Handschuhfach / Handschuhfach dürfte normal kein Problem darstellen, weil du schon sagst ist kein Führen

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      #17
      Man kann es auch übertreiben. Zig Tausende Messer die unter diese Regelung fallen, werden in Deutschland an Gürteln getragen und in Autos hin und her gefahren weil die Besitzer keinen Grund haben das oft nicht einmal bekannte Waffengesetz zu lesen oder gar zu berücksichtigen. Macht man den einen oder anderen darauf aufmerksam, wird man ungläubig angeguckt. Das zurecht ! Wie will man einem einfachen Handwerker glaubhaft machen, ohne sich selbst lächerlich zu machen, dass er sein am Gürtel befindliches Cuttermesser rumtragen darf, aber ein vergleichsweise stumpfes Einhandmesser von Gerber verboten ist. Andererseits scheiden sich auch die Geister des Rechts bei der Formulierung dieses § !
      Einige "Gesetzeskenner und Hüter" halten die Klingenlänge von 12cm verbindlich für beide im § genannte Messerarten. Andere trennen zwischen Einhandmesser grundsätzlich, und feststehende ab 12 cm Klingenlänge.
      Sollen die sich erstmal einig werden.
      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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        #18
        Habe mir jetzt erst einmal ein Leatherman Blast im Laden gekauft.

        Das Wave wäre mir zwar lieber gewesen, aber warum soll ich meine Zuverlässigkeit riskieren?

        Vielleicht kommt später noch ein Swiss Tool dazu, mal sehen, die sollen qualimäßig so ziemlich das Beste sein:
        For the ultimate multi-tool that you can take with you everywhere you go, look no further than the Swiss Tool. No other tool enables you to do so much for such a small package.


        Dann "erbt" mein Sohn das Leatherman.
        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
        (Prof. Max Otte)

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          #19
          Ja übertreiben hin oder her... Es ist leider einfach so und weil es alle machen ist man leider nicht geschützt genauso wenig schützt die Unwissenheit.

          Viel größeres Problem, was auch rege diskutiert wird, ist die erhöhte Strafbarkeit bei Diebstählen etc. von gerade deinen beschriebenen Leuten, die cutter, hammer etc bei sich tragen.

          Es ist einfach alles sehr überzogen reglementiert und eigentlich sollte auch beim Verkauf eine Aufklärung stattfinden

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            #20
            Ja, dies liegt am ursprünglich legalem Altbesitz ! Wie viele Leute rennen gerade in der Silvesternacht ohne KlWS mit einer SSW rum und schießen damit und sind sich keiner Schuld bewusst ! Wie viele Eltern kaufen ihren Sprößlingen ein Softair G36 oder..... im Maßstab 1:1 und wundern sich dann über eine Anzeige und einem Verfahren einer Ordnungswidrigkeit durch "Spielen" in der Öffentlichkeit.
            Ein normal denkender und in aller Regel gesetzestreuer Bürger versteht die Welt nicht mehr wenn man versucht sie ihm zu erklären.

            Mike
            Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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              #21
              Ja so ist das und wir, die es näher beleuchten können, fühlen sich verarscht und können uns so kleine "sünden" nicht mal erlauben und fürchten uns regelrecht, dass irgendwas nicht konform sein könnte und die Zuverlässigkeit flöten geht.

              Es ist einfach mal keinerlei Sinn dahinter, ob jetzt das Messer schnell oder langsam geöfnnet werden kann, wenn man im Endeffekt ein feststehendes Messer noch schneller ziehen kann.

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                #22
                Zitat von Philippe
                Im ersten Moment glaubte ich nach dem Lesen dieses Threads, dass ich damit womöglich bereits Probleme bekommen könnte, wenn ich mich auf deutschem Boden bewege.

                Allerdings liegt einerseits natürlich ein berechtigtes Interesse vor, weil das Messer auch als Sicherheitsgurtschneider verwendet werden kann.
                Eh, wenn das Messer im Seitenfach liegen würde, klar ein Verstoß gegen das Waffengesetz, denn es gibt keinen sinnvollen Grund für so einen gefährlichen Gegenstand... Also laut Gesetz. Es gibt ja Gurtschneider, die genau den Zweck erfüllen, so dass keine solche Offensivwaffe geführt werden muss.

                Ob Handschuhfach als Transport zählt, wenn nicht abgeschlossen (was natürlich komplett Banane wäre, weil ... das dann länger dauert den Gurt zu durchtrennen...), kann ich nicht sagen.

                Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                Macht man den einen oder anderen darauf aufmerksam, wird man ungläubig angeguckt. Das zurecht ! Wie will man einem einfachen Handwerker glaubhaft machen, ohne sich selbst lächerlich zu machen, dass er sein am Gürtel befindliches Cuttermesser rumtragen darf, aber ein vergleichsweise stumpfes Einhandmesser von Gerber verboten ist. Andererseits scheiden sich auch die Geister des Rechts bei der Formulierung dieses § !
                Nur weil das Gesetz schwachsinnig ist, übertreiben "wir" noch lange nicht. Wir sind vom Waffengesetz "umgeben, es durchdringt uns" und die anderen sagen sich "interessiert mich nicht, hab keine Waffen".
                Ja blöd, die wissen halt nicht, dass das Waffengesetz sie ordentlich in Bredoullie bringen kann, wenn man da mal genauer hinschaut.

                Der Fall mit dem Cutter is aber nur legal, wenn bei der Arbeit. Ansonsten hast keinen Grund, den Cutter zu führen.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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