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Frage zu Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

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    #76
    habe das mal rausgekramt.

    12/18mal im Jahr stimmt sooo nicht.
    Um eine WBK zu bekommen, müssen halt 12/18 Trainingseinheiten erfüllt sein. Ein Jahr Mitgliedschaft in einem anderkannten Verein.
    Die ersten 3 Jahre dann ein Schießbuch zu führen.

    Nach diesen 3 Jahren, ist man nicht mehr verpflichtet, eines zu führen.
    Auch gilt die 12/18 Regelung nicht mehr.
    Im WaffG ist nirgends definiert, was ein regelmässiges Training darstellt.
    Gibt Sacharbeiter die bereits mit 6 Einheiten im Jahr zufrieden sind. Andere möchten gerne 8-10 sehen.
    Da gibt es ein paar ganz schlaue, die ein 12 maliges Training mit "jeder" eingetragenen Waffe sehen wollen.....

    Wer natürlich nur 1-2 im Jahr Schießen geht, kann davon ausgehen, das da keine Regelmässigkeit gesehen werden kann.

    Sage das nur so am Rande, weil ein Bekannter genau aus diesem Grund Ärger mit der Behörde hatte. Aber nachdem der Sacharbeiter selber auch nicht sagen konnte, was "Regelmässig" ist, ist die Sache wieder in die unterste Schublade verschwunden.

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      #77
      wie kann ich ein Bedürfnis nachweisen, wenn ich noch ohne WBK und Erwerbsberechtigung, GK schiessen will? Mein Verein hat zwar ein paar "Huren", aber wie komme ich an Muni und das dann auch noch 18 mal? (ich weiß, Papier ist geduldig)
      Vielen Dank für Eure Antworten

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        #78
        Ich bin mir nicht sicher welchen Hintergrund die Frage
        Zitat von Stami69 Beitrag anzeigen
        wie kann ich ein Bedürfnis nachweisen, wenn ich noch ohne WBK und Erwerbsberechtigung, GK schiessen will?
        hat, aber ich nehme an Du denkst, ein GK-Bedürfnis kannst Du nur mit GK-Training belegen. Falls das die Frage ist, dann sei beruhigt, das Bedürfnis wird über Trainings mit bedürfnispflichtigen Waffen egal welchen Kalibers nachgewiesen.

        Zitat von Stami69 Beitrag anzeigen
        Mein Verein hat zwar ein paar "Huren", aber wie komme ich an Muni und das dann auch noch 18 mal?
        Hier bist Du auf die Unterstützung Deiner Vereinskameraden bzw. des Vorstands, Sportwart etc. angewiesen. Wenn keine Muni vorhanden ist, frage ob Du für Deine Trainings Munition mitgebracht haben könntest, die Du natürlich gerne vorfinanzierst. Im Verein könnte die Munition dann für Dich hinterlegt und bei Bedarf zusammen mit der Waffe an Dich ausgehändigt werden. Was Du nicht verbrauchst gibst Du dann nach dem Training wieder ab. Klappt das nicht (auch nicht mit KK-Muni) dann absolviere die Trainings auf einem kommerziellen Stand mit Leihwaffen oder bei einem anderen Verein und lass Dir das analog zu den Einträgen im Standbuch in Deinem Schießbuch bestätigen.
        Tipp: kläre mit Deinem Vorstand und eventuell Deinem Verband vorher ab, ob sie dieses Vorgehen unterstützen und Deine "Fremd-Trainings" anerkennen.

        Aber wahrscheinlich ist das ja alles gar nicht so kompliziert und Du klärst einfach mal im freundlichen Gespräch, wie Du und der Verein Deine Bedürfnisbestätigung angehen wollt. Vielleicht will der eine oder die andere Dich nur nach bestandener Waffensachkunde an die scharfen Sachen ranlassen und dann ist plötzlich auch passende Muni da

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          #79
          Danke, Olympia.
          so wie du es beschrieben hast läuft es auch ab. Allerdings finde ich die Vorgaben seitens Gesetzgeber wenig durchdacht, aber das wurde hier bestimmt schon mehrfach durchgekaut.
          Juten Rutsch

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