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Frage bzgl. DSB, neue "Liste B" ,Halbautomat Bedürfnis!?

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    Frage bzgl. DSB, neue "Liste B" ,Halbautomat Bedürfnis!?

    Hallo zusammen!

    Vielleicht kann mir hier ja jmnd. weiterhelfen?

    -Aber erst mal ein paar Infos:
    Ich bin seit einigen Jahren Sportschütze im DSB in Baden Württemberg und Mitglied im Württembergischen Schützenverband 1850e.V..

    Ich bin im Besitz einer gelben und einer grünen WBK und Inhaber von GK-KWen.

    Wir haben einen Top-modernen Verein mit allen nur möglichen Ständen (bis 100m), nur leider alte Vereinsstrukturen.
    Seit geraumer Zeit finden bei uns Trainingseinheiten von "externen" Schützen statt, an denen ich mich auch beteilige. Diese schießen GK-LW (Selbstlader/Halbautomaten).
    Jetzt habe ich mir die Frage gestellt, wie ich über den DSB das Bedürfnis dafür beantragen kann bzw. ob dies überhaupt möglich ist.

    Seit 5 Wochen (15.02.2017) ist die neue "Liste B" des DSB in Kraft.



    Hier findet sich auf S.277 unter dem Punkt WT 1.6 Großkaliber – Zielfernrohrgewehr Auflage und unter "Waffenart"
    Langwaffe / Einzellader und Mehrlader; Freigewehre
    (Einzellader bzw. Repetiergewehre) außer
    Vorderschaftsrepetierer.

    Frage 1.) Verstehe ich es richtig, dass damit auch Selbstlader/HA gemeint sind? In der Sportordnung wird beim DSB nämlich immer nur nach Einzel-/oder Mehrlader differenziert.

    Frage 2.) Wie kann ich mein Bedürfniss beim DSB geltend machen wenn ich aus einem Verein komme, in dem nur GK-KW geschossen und nicht GK-LW.
    Ich denke nicht, dass hier meine meine GKKW-Einträge geltend gemacht werden können, oder ist es wie bei der Gelben WBK, dass nur mit Erlaubnispflichtigen Waffen (GK) geschossen werden muss!?

    Hat hier jemand Erfahrung mit dem Bedürfnis für GK-LW für HA beim DSB?

    -Bitte keine Tipps wie: Werd halt Jäger, geh zum BDS, BDMP, o.ä.!

    Würde gerne in meinem Verein bleiben und eine GK-LW Sparte für HA etablieren.

    Danke schonmal!

    #2
    Zitat von Snoopeeh Beitrag anzeigen
    Frage 1.) Verstehe ich es richtig, dass damit auch Selbstlader/HA gemeint sind? In der Sportordnung wird beim DSB nämlich immer nur nach Einzel-/oder Mehrlader differenziert.
    Da bei Kleinkaliber explizit erwähnt wird, dass hier Halbautomaten zugelassen sind und bei Deiner Disziplin explizit Einzellader und Repetierer als zugelassen genannt werden, würde ich da leider schwarz sehen.
    "The chinaman is running them cheap shells on me again."

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      #3
      Danke für die Antwort!
      Ja, das stimmt, da gebe ich Dir auf jeden Fall recht!

      Als ich das Ganze nochmal nachgesehen habe, fand ich auf Seite 282 noch folgende Kategorie: WT 4.3 Selbstladegewehr; Großkaliber Zielfernrohr
      Selbstladegewehre und Halbautomaten sind ja ein und das Selbe (ich hoffe mit dem Post trete ich jetzt hier nichts los ), also müsste es passen!? ->Auch die typischen Kaliber .223 und .308 passen ja auch!

      Also, Frage 1 ist somit beantwortet. . .

      Bleibt noch Frage 2. . .

      Kommentar


        #4
        Ich glaub ich fall vom Glauben ab. War da nicht früher nur eine Halbautomatendisziplin?
        Wer es noch nicht mitbekommen hat:
        Der WSV 1850 hat eine Disziplin für Halbautomaten in Kurzwaffenkalibern!

        @Snoopeeh:
        Schau dir WT 4.2, 4.3 und 4.4 an, da wirst du fündig.

        Kommentar


          #5
          Genau, die Tatsache, dass die Liste geändert wurde, hat neue Möglichkeiten eröffnet!

          Weiß jmnd. genaueres was ich zum Nachweisen des Bedürfnisses brauche?

          Bei der KW auf Grün ist es ja egal, welches Kaliber ich schieße, solange ich GK schieße, kann ich mir mit den Einträgen dann egal welches KW-Kaliber als Bedürfnis ausstellen lassen.

          Wie sieht es bei der Langwaffe aus???

          Kommentar


            #6
            Wann um Gottes willen bekommt der DSN endlich dieses SCHEISS da raus ----> Lauflänge mind. 42 cm.

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              #7
              Manche haben Maximalgewichte, der DSB bzw. hier der WSV hat eben Mindestlauflängen.

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                #8
                Genau, es sind die Wettbewerbe WT4.2 und WT4.3

                Du besitzt bereits erlaubnispflichtige Waffen, trainierst mit ihnen (12/18 Regelung) und hast das Grundkontigent von 3 halbautomatischen Langwaffen noch nicht ausgeschöpft?

                Gut, dann benötigst Du einen einfachen Bedürfnisnachweis des WSV, dass Du in den letzen 12 Monaten regelmäßig mit erlaubnispflichtige Waffen trainiert hast.
                Ob Lang- oder Kurzwaffe, oder Groß- oder Kleinkaliber ist im Sinne des Gesetzes absolut unerheblich. Es würde in meinen Augen auch keinen Sinn machen wenn man mit den Waffen trainiert haben muss, die man erwerben will. Man hat ja genau deshalb einen Bedarf, weil man die Waffe/n noch nicht hat!

                Was genau und wie Dein Verband es wünscht, findest Du hier:

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                  Du besitzt bereits erlaubnispflichtige Waffen, trainierst mit ihnen (12/18 Regelung) und hast das Grundkontigent von 3 halbautomatischen Langwaffen noch nicht ausgeschöpft?
                  Ja genau, bin im Besitz einer grünen WBK, besitze erlaubnispflichtige Waffen (GKKW) und habe 50+ Einträge in den letzten 12 Monaten.
                  Ich kenne die Übersichtstabelle aus dem link. Die Formulierung zum Bedürfnis finde ich etwas "unglücklich" und wenig präzise formuliert!
                  Deshalb meine Skepsis.
                  Im Endeffekt werde ich es wohl bald einfach mal probieren.
                  Mehr als ein "Nööö" und -25 Euro kann ja nicht passieren. . .

                  Da bin ich ja mal schwer gespannt, ob das so klappt!

                  Falls jmnd. den Antrag beim DSB in dieser Form schon so hinter sich hat, kann er (oder sie) ja gerne mal posten!

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                    #10
                    Der Antrag ist weder beim DSB abzugeben noch erhälst Du von dort eine Bedürfnisbescheinigung - das passiert alles beim WSV!

                    Die Tabelle ist insoweit offensichtlich unvollständig bzw. fehlerhaft, dass die Kurzwaffen auf Deiner WBK für das Kontingent an halbautomatischen Langwaffen absolut unschädlich sind.
                    Daher ist, da Du noch keine halbautomatischen Langwaffen besitzt, auch kein Wettkampfnachweis für halbautomatische Langwaffen zu erbringen.

                    So verstehe ich jedenfalls das Gesetz und den Text des WSV.

                    Gutes gelingen!

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                      #11
                      Ich bin auch nur im DSB/WSV und schieße bisher nur KK-Pistole und Gewehr. Das hört sich ja echt interessant an hier! Wenn du dir einen Halbautomaten beantragst und das durchgeht würde ich gerne um Rückmeldung bitten! Ich muss zwar noch 1,5 Jahre warten, wollte das dann aber auf jeden Fall auch mal versuchen

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                        #12
                        In der alten Liste B des WSV war auch schon eine Halbautomaten-Disziplin. Ein Bekannter von mir hat sich da auch schon ein AR-15 befürworten lassen.

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                          #13
                          Hat geklappt!

                          Hier nochmal ein Nachtrag, da ich div. Fragen per PN erhielt:

                          Es hat funktioniert! War kein Problem, ganz "normal" das Bedürfniss gestellt und eintragen lassen.

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                            #14
                            Herzlichen Glückwunsch und danke für die Rückmeldung!
                            "The chinaman is running them cheap shells on me again."

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo !

                              Ich hab schon ne pm geschrieben. Ich stehe aber exact vor der selben Frage. Ich nehme an auch ich werde problemlos das Bedürfniss bestätigt bekommen, ABER....

                              Was ist denn jetzt mit der Mündungsbremse ?

                              Ich plane den Nachbau einer MK 12 Mod 0. Das ist ja jetzt nach Liste B Regelwerk kein Problem beim WSV 1850. Bis auf die Mündungsbremse.
                              So wie ich das sehe erlaubt die Liste B nur nackte Läufe .

                              Hat jemand da konkrete Erfahrungswerte ?

                              Gruß

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