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Trotz Umbau auf Halbautomatik noch verboten weil es als Vollautomat verboten ist?
Ich dachte bisher, solche Umbauten seien zulässig, sofern kein Rückbau/Umbau in Vollautomatik mehr erfolgen kann (wie es hier ja eigentlich auch der Fall ist). Da scheine ich mich aber gewaltig geirrt zu haben.Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
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Zitat von SHADOW Beitrag anzeigenDa scheine ich mich aber gewaltig geirrt zu haben.
Gruß,
Bernhard
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Zitat von HornerArmsTraurig finde ich eher die "ewige" Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Jahren..."The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
Zitat von KerkermeisterAber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.
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Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
Traurig finde ich eher die "ewige" Bearbeitungsdauer von bis zu 2 Jahren für nen Feststellungsbescheid!!!!!!!!!!!!
Mich würde ja interessieren, wie die Erstellung eines solchen Bescheides ganz praktisch aussieht.
Gruß,
Bernhard
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Du beantragst den Bescheid............................du hörst ganz lange nix...irgendwann werden weitere Info´s benötig........die aber eigentlich im Antrag stehen...Egal, Unterlagen nachreichen und wieder warten.................dann, nach ganz langer Zeit wird ne Musterwaffe angefordert......und dann, da denkst schon garnicht mehr dran, kommt der Bescheid mit Rechnung zugeflattert....
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Hier die Stellungsnahme der Fa. Schumacher:
Stellungnahme zu dem derzeitigem Stand des Verfahrens nach § 2 Absatz 5 WaffG, Beurteilung des Pistolenkarabiners Modell 1928 A1-LDT, Kaliber .45 ACP, Hersteller LuxDefTec
Sehr geehrte Kunden,
den derzeitigen Sach- und Streitstand bei der Beurteilung des Pistolenkarabiners Modell 1928 A1-LDT, Kaliber .45 ACP, Hersteller LuxDefTec/Thompson fasse ich zu Ihrer Information wie folgt zusammen.
1.
Nach Prüfung einer Musterwaffe äußerte sich die technische Fachabteilung KT21 am 10.10.2006 u.a. wie folgt:
"Aus waffentechnischer Sicht steht einem positiven Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 WaffG nichts entgegen. Die an der Musterwaffe vorgenommenen Änderungen entsprechen den Zeichnungen, aus sachverständiger Sicht erscheint eine Rückänderung der geänderten halbautomatischen Waffe in eine verbotene Maschinenpistole mit Hilfe allgemein gebräuchlicher Werkzeuge nicht möglich. Es wird daher angeregt, einen Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 WaffG bei hiesiger Dienststelle SO 11 zu beantragen".
2.
Diesen Antrag hatten wir bei der zuständigen Fachabteilung SO 11 des BKA bereits am 2.10.2006 gestellt.
3.
Nachdem zwischenzeitlich die Erledigung von Beurteilungsverfahren nach § 2 Absatz 5 WaffG durch das BKA über zwei Jahre in Anspruch nimmt, haben wir den Verkauf der nach den Vorgaben der Abteilung KT21 abgeänderten Waffen im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Bewertung aufgenommen.
4.
Der jetzt bei dem BKA eingetretene Sinneswandel in Bezug auf die Bewertung der Waffe, der durch den für uns negativen Bescheid ausgedrückt wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Durch auf die Bearbeitung waffenrechtlicher Fragestellungen spezialisierte Rechtsanwälte haben wir daher gegen den Bescheid vom 3.4.2009 am 22.4.2009 Widerspruch einlegen und eingehend begründen lassen. Der Bescheid vom 3.4.2009 wurde folglich nicht bestandskräftig.
5.
Gleichzeitig haben die uns vertretenden Rechtsanwälte Kontakt mit dem BKA aufgenommen, um mit diesem - zur Vermeidung jeglicher Nachteile für unsere Kunden - eine Lösung für die Zwischenzeit bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nach § 2 Absatz 5 WaffG abzustimmen. Insoweit denken wir an eine Gleichbehandlung unseres Produkts mit der halbautomatischen Selbstladepistole Stechkin APS, Kaliber 9mm Makarov. Zu dieser Waffe kam es am 17.4.2009 zu einer sehr weit reichenden Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 WaffG.
Insoweit steht eine Antwort des BKA auf unsere entsprechende Anfrage jedoch noch aus.
Weitere Informationen erhalten Sie zur gegebenen Zeit direkt von uns und in diesem Forum.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schumacher
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Mit freundlichem Schützengruß
Andreas Schumacher
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ich frage mich echt, wieso es gesetzlich möglich ist, quasi schon vorab Waffen zu verkaufen, wenn diese den Turnus des Bescheids noch nicht durchlaufen haben.
bei uns hiess das früher "CH-Norm", bevor ein halbautom. Gewehr diese "Norm" nicht erfüllte, durfte es auch nicht auf den Markt kommen."The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
Zitat von KerkermeisterAber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.
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Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigenich frage mich echt, wieso es gesetzlich möglich ist, quasi schon vorab Waffen zu verkaufen, wenn diese den Turnus des Bescheids noch nicht durchlaufen haben.
bei uns hiess das früher "CH-Norm", bevor ein halbautom. Gewehr diese "Norm" nicht erfüllte, durfte es auch nicht auf den Markt kommen.
Punkt 3. der Auflistung dürfte der Knackpunkt sein. Das Motiv hierfür kann man sich meiner Meinung nach denken.
Gruß,
Bernhard
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naja, wenn du als Hersteller erstzmal Waffen kaufst, und die dann 2 Jahre lagerst....respekt!
Wenn ich mir anschaue was alles ohne Bescheid verkauft wird, und selbst vom BKA die Aussage kommt, Bescheid ist nicht vorgeschrieben......na dann..........
ggf. hängt da auch was anderes daqhinter, man hört so einiges, das da ggf. ne andere Firma die Finger im Spiel hatte.................
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Nach der rechtlichen Definition "alles, was unter Benutzung von Originallauf u. -verschluß so abgeändert wurde, das es leichter oder erlaubnisfrei erworben werden kann, richtet sich fortan bezüglich des Erwerbs nach den Bedingungen des Erwerbs der Ursprungswaffe" würde demnach auch auf Einzellader und Dekowaffen (frei erwerbbar???) Anwendung finden, oder verstehe ich da etwas falsch?
stirnrunzelnd grüßt
der GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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