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weis jemand wie es aktuell mit der Zulassung des Kriss Vectors in DE aussieht?
Oder anders gesagt: Ist er in DE verboten? Ich weis das er in DE nicht erhältlich ist, zumindest habe ich keinen Händler dafür gefunden, aber in Italien oder der Schweiz kann man den sehr wohl kaufen. Wäre da Import möglich?
Sehr interessante Waffe, aber wenn sie in Deutschland verboten werden oder sein sollte, dann wird es wahrscheinlich nicht an deren äusserer Ähnlichkeit mit einem Druckluftnagler liegen
Wenn ich mich recht entsinne sind die KrissVector Dinger doch alle Vollautomaten, oder nicht?
Dann erübrigt sich die Frage warum es die hier nicht geben wird.
Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
Sehr interessante Waffe, aber wenn sie in Deutschland verboten werden oder sein sollte, dann wird es wahrscheinlich nicht an deren äusserer Ähnlichkeit mit einem Druckluftnagler liegen
Eine andere Erlärung habe ich leider dafür nicht. Ich beschäftige mich schon seit längerem mit dieser Frage aber habe bisher keine klare Antwort bekommen wieso man diese waffe nicht in DE besitzen darf.
Das man sie hier nicht kaufen kann habe ich mir immer so erklärt das ich mal gelese habe das die Firma KRISS bankrott ging und der Händler für DE abgesprungen ist.
Matthias schreibt jetzt das es für die Waffe keine Zulassung gibt. Deshalb der Verbot. Bleibt nur die Frage warum gibt es keine Zulassung
Wenn ich mich recht entsinne sind die KrissVector Dinger doch alle Vollautomaten, oder nicht?
Dann erübrigt sich die Frage warum es die hier nicht geben wird.
Gibt auch eine Halbautomatische Zivilvariante die eigentlich nicht unters Kriegswaffengesetz fällt.
Wenn ich mich recht entsinne sind die KrissVector Dinger doch alle Vollautomaten, oder nicht?
Nein!
Denn sonst dürfte auch der "normale Ami" diese nicht kaufen, da Zivilisten KEINE Vollautomaten kaufen dürfen die nach "1984" (?) gebaut wurden!
POST-Ban, PRE-Ban, oder so nen Quark!
Ich nehme an das hier wieder der "Anschein" eine Rolle spielt und das Vector für D keine "zivile" Fertigungslinie nachweisen will/kann!
"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
Ich nehme an das hier wieder der "Anschein" eine Rolle spielt und das Vector für D keine "zivile" Fertigungslinie nachweisen will/kann!
Die zivile Fertigungslinie existiert ja schon bereits seit Jahren und ist auch schon in Europa angekommen( Siehe Italien oder Schweiz).
Ich kann mir nur Vorstellen das sich bisher kein Händler die mühe gemacht hat eine Zulassung dafür zu beantragen.
Ist es ggf. möglich sich als Privatperson eine solche Zulassung einzuholen?
Wie definierst du in diesem Zusammenhang (Schweiz, Italien) die "zivile Fertigung"?!? Werks-Halbautomat?!?
Das muss nicht der in D benötigten "zivilen Fertigung" entsprechen...
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Wie definierst du in diesem Zusammenhang (Schweiz, Italien) die "zivile Fertigung"?!? Werks-Halbautomat?!?
Das muss nicht der in D benötigten "zivilen Fertigung" entsprechen...
Also unter "Zivil" verstehe ich tatsächlich einen Werks-Halbautomat. Ich weis zwar das man bei uns in DE so einiges anders macht aber einen Vollautomat in einen Halbautomat umzuwandeln um ihn dem Zivilmarkt zugänglich zu machen wir docj auch schon bei uns gelebt.
Da das Ding auch als Vollautomat hergestellt wird und einen kurzen Lauf besitzt, kommt wahrscheinlich folgendes aus der deutschen AWaffV zum tragen:
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
[...]
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
Abgesehen davon kann wahrscheinlich nur ein Hersteller oder z.B. Händler, Importeur etc. ein "berechtigtes Interesse" an der Erteilung eines "Zulassungsbescheids" geltend machen. Als Person ohne wirtschaftliche oder andere besondere Interessen wird das wohl nicht möglich sein.
Und selbst wenn es gelingen sollte, einen Bescheid zu erwirken, wird das BKA kaum anders entscheiden, als die Verwendung zum sportlichen Schießen zu verneinen.
Als Jäger, Sicherheitsdienst usw. dürfte es, wenn die Waffe nicht ohne weiteres auf Vollautomatik umgebaut werden kann und als Halbautomat hergestellt wurde, keine grundsätzlichen Probleme beim Waffenerwerb geben.
Ich weis zwar das man bei uns in DE so einiges anders macht aber einen Vollautomat in einen Halbautomat umzuwandeln um ihn dem Zivilmarkt zugänglich zu machen wir docj auch schon bei uns gelebt.
kommt halt drauf an wie dies geschieht!
Aber anscheinend hast du das mit der "zivilen Fertigung" für d noch nicht wirklich verstanden und was hier der Unterschied zu "Werkshalbautomaten" ist wie sie in der Schweiz verkauft werden!
In D ist ein Werkshalbautomat eben NICHT einfach ein Vollautomat welcher auf Halbauto beschränkt wurde!
Hier MUSS der Lauf und der Verschluss aus einer seperaten, nachweislich zivilen Fertigung stammen! Also nicht "ein Lauf für den Vollautomaten und der nächste aus der Produktion für den Halbautomaten"!
In der Schweiz oder den USA ist das hingegen vollkommen egal...
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