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Schweiz: waffenerwerb trotz Zivildienst

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    Schweiz: waffenerwerb trotz Zivildienst

    Mal eine allgemeine Frage. Darf jemand, der Zivildienst leistet, eine Waffe erwerben? In Österreich ja anscheinend nicht aber in der Schweiz?

    #2
    Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
    Mal eine allgemeine Frage. Darf jemand, der Zivildienst leistet, eine Waffe erwerben? In Österreich ja anscheinend nicht aber in der Schweiz?
    Sorry.... wo hast nur den Blödsinn her

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      #3
      In Deutschland gibt es da keine Einschränkung.

      In Österreich dürfte es wohl für Sportschützen und Jäger ebenfalls kein Problem sein - ich denke die Regelung, dass ein ehemaliger Zivildienstleistender keine Erwerbsberechtigung erhält, gilt dort nur für den Bedürfnisgrund Selbstverteidigung.

      Schweiz, tja, keine Ahnung. Von einer Restriktion wie in Österreich habe ich aber noch nichts gehört.

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        #4
        @Mastermind

        wüsste nicht, was dagegen spricht.
        "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
        Zitat von Kerkermeister
        Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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          #5
          Ich wüßte schon was. Denk mal nach.
          MfG aus der schönen Pfalz

          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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            #6
            Also die 2 aus meiner Klasse damals, waren Verweigerer und wollten nicht zum Bund. Die haben mit dem Pfarrer ein Schreiben aufgesetzt dass sie niemals eine Waffe in die Hand nehmen würden. Daraufhin wurden sie Zivis. Wenn die ein Jahr später in den Schützen oder Jägerbund eingetreten wären, wären die definitiv noch zu ihrer Ausbildung an der Waffe von den Feldjägern abgeholt worden. Wie das heute ist und in der Schweiz weiss ich nicht.

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              #7
              Ich verstehe den Vergleich nicht so richtig. Was hat das eine, dem anderen gleich ? Ich betrachte die Schusswaffe auf der einen Seite als Gegenstand zur Selbstverteidigung und Durchsetzung unmittelbaren Zwanges und auf der anderen Seite als Sportgerät ohne wenn und aber. Die Ziele sind völlig andere und dies mit den Zielen kann man sogar zweideutig betrachten.

              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #8
                Als zivilDIENSTleistender Schweizer Schütze handelst du dir zwar meinerseits einiges an Fragezeichen ein... Aber den Waffenerwerb tangiert das nicht.

                Du wirst wohl beim Gesuch für den WES auf dem Polizeiposten genauer erklären müssen, wie und wo du an die benötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Handhabung gelangen willst. Und natürlich den Verwendungszweck.

                Ausser natürlich, du bist aktenkundlich unzuverlässig, kriminell oder gaga. Dann hast du Pech.
                ----------------------------------
                [SIZE="1"]Stolzer Besitzer von:
                SIG 553 LB, P320, P226, K31

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                  #9
                  Jeder und jede, welche sich eine Schusswaffe in der Schweiz zulegen will kriegt diese ohne wenn und aber, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind!

                  1. Einwandfreier Strafregisterauszug!
                  2. Unterschriebener Waffenerwerbschein der zuständigen Behörde!

                  Kenne keinen Fall. bei welchem einer Person der Waffenerwerbschein nicht anerkannt wurde weil dieser Zivi leistet!!

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                    #10
                    Zitat von Paskal Beitrag anzeigen
                    Als zivilDIENSTleistender Schweizer Schütze handelst du dir zwar meinerseits einiges an Fragezeichen ein... Aber den Waffenerwerb tangiert das nicht.

                    Du wirst wohl beim Gesuch für den WES auf dem Polizeiposten genauer erklären müssen, wie und wo du an die benötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Handhabung gelangen willst. Und natürlich den Verwendungszweck.

                    Ausser natürlich, du bist aktenkundlich unzuverlässig, kriminell oder gaga. Dann hast du Pech.
                    Nun ja, die wahren Gründe, wieso Leute ZD leisten sind oft vielfältig. Vielleicht haben sie die RS absolviert und sich nacher dafür entschieden...
                    Generell könnte argumentiert werden, dass jemand, der aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, auch keine Waffe haben kann. Der Verwendungszweck sollte ja mit Sport und Sammelzwecken begründet wetdwn können. Ausser Jagd gillt da sowieso nichts.

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                      #11
                      Vielleicht haben sie die RS absolviert und sich nacher dafür entschieden...
                      Okay, daran hab ich nicht gedacht. Die Sache mit dem "Weitermachen" vs. "Zivildienstgesuch" ist mir glatt entfallen.
                      ----------------------------------
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                        #12
                        Zitat von Philippe
                        Ich kenne niemanden, der bisher jemals auf einem Polizeiposten (Waffenbüro?) hätte vorsprechen müssen. Ich habe aber gehört, dass es dieses Vorgehen bei Ersterwerbern neuerdings geben soll. Eine gesetzliche Basis gibt es nach meinem Dafürhalten nicht, aber im Interesse der Sicherheit wäre eigentlich nichts dagegen einzuwenden, wenn man ein minimales Wissen nachweisen müsste. Eine Sachkundeprüfung nach deutschem Vorbild wäre aber vollkommen übertrieben.

                        Weil es heute keine Gewissensprüfung mehr gibt, um sich vor dem Armeedienst zu drücken, wäre es unfair, wenn solche, die früher mit irgendwelchen Phantasiegeschichten über Angst vor Waffen oder Unzurechnungsfähigkeit ihr Ziel erreicht haben, bei einem späteren Waffenerwerb gegängelt werden. Aus diesem Grund müsste die Gewissensprüfung dringendst wieder eingeführt werden und Verweigerer müssten damit rechnen, dass vorgeschobene Gründe bzw. Lügen sich später negativ im Leben bemerkbar machen können, wenn es darum geht, ein Amt, eine Funktion oder eben eine Waffe zu übernehmen bzw. zu bekommen. Ein beschämender und teurer Gang zu einem Psychiater könnte es natürlich richten. Schliesslich geht es ums Prinzip bzw. die Schadenfreude.
                        Da der Zivildienst 1.5 mal so lange dauert, wie der Militärdienst, entspricht dies einer "Gewissensprüfung". Ich will hier auch keine Diskussion über Sinn oder Unsinn von Zivildienst bzw. Militärdienst anfangen. Jeder mag von Militär halten, was er will und jeder mag von der CH Armee halten, was er will.
                        Was ein Zivi nun bei einem Psychiater soll, erschliesst sich mir überhaupt nicht. Jeder Zivi wurde von der Armee als physisch und psychisch tauglich eingestuft. Ebenfalls handelt es sich meines Wissens bei Gewissenskonflikten um keine Krankheit. Ich lasse mich aber gerne von dir belehren.

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