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"ein Transport der Waffe ist nur möglich im Zusammenhang mit dem Bedürfnis; d.h. zwischen Wohnung und Schießstätte auf direktem Weg.
Eine Zwischenlagerung im Büro ist daher nicht möglich auch wenn Sie dort einen Waffenschrank vorhalten. "
Also geht nur 2ter Wohnsitzt, wenn der anerkannt ist.
Ja das hatte ich auch im Kopf^^ leider komm ich aber nicht in den Genuss den Leitenden zu mimen... Longrange wäre schon was... aber kaum noch möglich in den meisten Einheiten
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