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Mahnung und Vollstreckungsankündigung v.Kassenamt weg.Zuverlässigkeitsprüfung nach Wa
Mahnung und Vollstreckungsankündigung v.Kassenamt weg.Zuverlässigkeitsprüfung nach Wa
Hallo,
ich habe vom Kassenamt meiner Gemeinde obengenannte Mahnung bekommen die beinhaltet dass ich Anfang August aufgefordert wurde 30.- € zu bezahlen für eine Zuverlässigkeitsprüfung nach WaffG.
Ich habe nie solch ein Schreiben erhalten und soll nun innerhalb 1 Woche 36.- € bezahlen, ich frage mich oder Euch für was eigentlich?
formal musst Du die Einsetzung in den vorigen Stand beantragen und schildern, dass Du das erste Schreiben nicht bekommen hast. Da diese meist nicht per Zustellungsurkunde (landläufig als Einschreiben bezeichnet) zugestellt werden, ist die Gemeinde beweispflichtig.
Die Waffenbehörde ist verpflichtet, regelmäßig eine Überprüfung Deiner Zuverlässigkeit durchzuführen. Dafür wird das Bundeszentralregister und das Register der Staatsanwaltschaften abgefragt. Das geschieht mittlerweile elektronisch. Weiter wird bei der zuständigen Polizeidirektion angefragt, ob Vorfälle mit Dir bekannt sind. Wir stellen diese Regelüberprüfungen nicht in Rechnung, da der Arbeitsaufwand überschaubar ist. Bei uns ist das in die Gebühr für die Waffenkontrolle und andere Gebühren der Waffenbehörde eingerechnet. Da hat aber jede Behörde freie Hand, wie Sie das regelt.
Gruß,
Gerd
P.S.: Unsere grünen Männchen haben ja vor, genau bei dieser Abfrage auch den Verfassungsschutz anzuhören.
Das Problem scheint mir zu sein "warum und überhaupt muss du für die Überprüfung bezahlen"? Dakota schreibt zwar, dass das Rechtens wäre aber, wie so oft gefragt, wo steht das?
Grundsätzlich ist es so, dass Gebührenschuldner derjenige ist, der durch sein Tun oder sein eine Amtshandlung veranlasst. Wir als Waffenbesitzer veranlassen diese gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch unseren Waffenbesitz.
Das Problem scheint mir zu sein "warum und überhaupt muss du für die Überprüfung bezahlen"? Dakota schreibt zwar, dass das Rechtens wäre aber, wie so oft gefragt, wo steht das?
Das dürfte in der Gebührenordnung der entsprechenden Gemeinde zu finden sein und muss eben nicht im Waffengesetz stehen wie viele meinen, weil die Überprüfung aufgrund des WaffG stattfindet.
Und leider ist das alles auch nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, das haben wir letztlich der Föderalismusreform zu verdanken.
Das ist doch Blödsinn.
Dann müsste ich ja eine Verkehrskontrolle auch im Vorraus bezahlen (meine pure Anwesenheit auf der Straße ist ja ein Sicherheitsrisiko), egal ob ich dann keinen Alk im Blut hatte oder falls einer süffelt, der müsste nicht nur die Strafe, sondern auch die Kontrolle bezahlen.
Das ist halt meine Meinung. Da ich kein Jurist bin, verstehe ich nicht, wie man nur im Ansatz bei Kontrollen oder sonstiges Geld von mir fordern können dürfte, weil ich ja von mir aus alles schon getan habe, um die Pflichten zu erfüllen.
Hab ja die Sachkunde bezahlt, die erste Überprüfung und so weiter. Is ja wie die Kontrollen mit Hausbesuch (sind eh abzulehnen), wo ich mir nichts zu schulden kommen lasse, aber irgendwer proaktiv kontrollieren will...
Wie gesagt: Zahlen unter Vorbehalt (den Vermerk anfügen) und nach Möglichkeit dagege vorgehen...
Wie gesagt: Zahlen unter Vorbehalt (den Vermerk anfügen) und nach Möglichkeit dagege vorgehen...
Da Du ja kein Jurist bist, wirst Du Dir dann wohl einen suchen müssen. Der wird sich freuen, wenn Du ihm sagt, es geht um 36 Eur. Also wird er nicht ohne Gebührenvereinbarung arbeiten - und die beträgt mind. das 10-fache der in Rede stehenden Verwaltungsgebühren (eher 15x, plus Steuer). Wärst Du dann dazu noch bereit?
Ich würde generell unter Vorbehalt zahlen, also das so vermerken. Einen Juristen suchen würde ich nicht...
Nach Möglichkeit bedeutet auch, seine wirtschaftlichen Fähigkeiten zu begutachten, die Erfolgsaussichten zu betrachten und ein oder zwei Sachen abzuwägen.
In dem Falle eher, ob von den Verbänden her Interesse an dem Sachverhalt bestünde...
In dem Falle eher, ob von den Verbänden her Interesse an dem Sachverhalt bestünde...
Kaum, die Sache wurde bereits (mehrfach) entschieden. Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung nach einer Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist § 50 Abs. 1 und Abs. 2 WaffG i.V.m. § 1 WaffKostV und Abschnitt III Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses.
Schöne Sache .... ist jetzt wieder nicht das, was ich als rechtstreuer Bürger als gerecht empfinde, wenn eine Kontrolle (ohne dass ich wieder was neues kaufen will und daher vorzeitig überprüft werden will) ansteht....
Wobei, den Perso (10 Jahre), den jeder haben muss und den Führerschein (15 Jahre o. ab `33) muss man ja auch kostenpflichtig verlängern...
Eben. Wo die Gebühren erhoben werden oder ob das aus dem allgemeinen Etat (Steuern aller Büger) kommt ist in der Summe eigentlich wurscht. Dass man zahlen muss, wenn man in dem Moment eigentlich gar nichts will, außer genau so brav weitermachen wie bisher, schlägt einem natürlich auf's Gemüt.
"The chinaman is running them cheap shells on me again."
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