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    #46
    Zitat von Ralleknallt Beitrag anzeigen
    Hat dein Super verein dich nicht angemeldet hättest du gar nicht schießen dürfen und somit hat sich dein Super verein strafbar gemacht.
    Falsch.

    Zitat von Ralleknallt Beitrag anzeigen
    Plödsinn was der erzählt.
    Wer klug scheißen will, sollte die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, oder wenigstens die Orthographie hinbekommen.

    Zitat von Ralleknallt Beitrag anzeigen
    Willst du Großkaliber schießen must du 21 Jahre sein.
    Falsch.

    Zitat von Ralleknallt Beitrag anzeigen
    Ich hoffe ich konnte dir damit helfen,und lasse dich vom Schießmeister nicht so Verarschen. MfG : Ralf
    Mit was konntest du denn helfen? Gehst den Schießleiter ziemlich an, verbreitest aber selbst Fehlinformationen...
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #47
      Soweit kenne ich mich da sicher nicht aus , Ich weis nur das ich im DSB vom verein aus gemeldet sein muste und damit war eigentlich alles geklärt.Ich muss dzu sagen das ich Sportschütze bin und kein Jäger.

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        #48
        Und?

        Bin auch kein Jäger, sondern Sportschütze und die Sache ist eindeutig:
        1 Jahr im Verband + Schießen für die WBK, ABER man darf natürlich auch einfach so als Gast schießen. Tagesversicherungen etc. sind ja im Gastbeitrag oder sonstwas eingerechnet und überhaupt kein Problem.
        Hier macht sich keiner auch nur ansatzweise strafbar.

        Dann darf man natürlich ab 18 Jahren GK schießen, aber erst ab 21 Jahren selber kaufen inkl. Deppentest. Ab 25 entfällt der Deppentest.
        Die WBKs darf man ab 18 auch beantragen, wenn man GK schießt, aber erstmal ne .22er eintragen lassen will, Hauptsache EWB-Waffe...
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #49
          @Ralleknallt: Wenn ich deine Beiträge so lese fällt mir zwangsläufig Dieter Nuhr ein.....

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            #50
            Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
            bezog sich auf:
            ...
            WaffVwV 13.6

            Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen
            von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb
            des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen
            mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung
            (z. B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz)
            schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits
            eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).

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              #51
              Zitat von Iron Beitrag anzeigen
              Bekommt man für Kleinkaliber Waffen eine Gelbe WBK?
              Ja über einen Vereinswechsel habe ich auch schon gedacht.
              Nur müsste ich dann komplett von vorne Anfangen und wieder 1 Jahr warten um eine Großkaliber Waffe zu beantragen.
              Nicht unbedingt, es gibt Verbände die erkennen Mitgliedschaften in anderen Verbänden an.

              Ich würde den "Erstverein", egal wie Scheiße der ist aber erst nach Erteilung der WBK verlassen.

              Such dir was beim BDS oder der DSU.

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                #52
                Zitat von Iron Beitrag anzeigen
                Ich Schieße dort ausschließlich Kleinkaliber da es Leuten ohne WBK nicht erlaubt ist Großkaliber zu Schießen.
                In dem Verein ist es für die Beantragung der WBK auch erforderlich,eine bestimmte Ringzahl zu schießen,die ich schon 3 mal erfolgreich geschossen habe.

                Ganz im Ernst: Ich würde SCHLEUNIGST den Verein wechseln. So eine derartige Gängelung seiner Mitglieder durch den Verein und eine derartige Willkür habe ich ja noch nie erlebt. Das ist mit Abstand der größte Schwachsinn den ich je gehört habe.

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                  #53
                  Ich hab mich jetzt in einem anderen Verein angemeldet.
                  Der Verein ist zwar nicht so Groß und Modern wie der der alte,aber mir geht es um den Spaß,und den hat man da.
                  Auch Großkaliber schießen ist da kein Problem.
                  Wie hier schon einige geschrieben haben hat der alte Verein mich natürlich nicht beim Verband gemeldet
                  Das heißt das die 7 Monate nicht angerechnet werden.
                  Ich fange jetzt wieder bei 0 an und muss auf die WBK Beantragung wieder ein Jahr warten

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                    #54
                    Geh mit deinem Schießbuch doch zum zuständigen Sachbearbeiter und frage ihn, ab wann er den Beginn der Jahresfrist anerkennt, ob ab Verbandseintritt, ab Vereinseintritt, oder ab "regelmäßigem Betreiben des Schießsportes als Sportschütze". Vielleicht hast du Glück und der Sachbearbeiter hält sich an das Gesetz.

                    Kommentar


                      #55
                      @Sandmann73

                      Ja ich werde die Tage mal bei der Waffenbehörde in meiner Stadt anrufen und fragen ob das geht.

                      Kommentar


                        #56
                        Zitat von Sandmann73 Beitrag anzeigen
                        Geh mit deinem Schießbuch doch zum zuständigen Sachbearbeiter und frage ihn, ab wann er den Beginn der Jahresfrist anerkennt, ob ab Verbandseintritt, ab Vereinseintritt, oder ab "regelmäßigem Betreiben des Schießsportes als Sportschütze". Vielleicht hast du Glück und der Sachbearbeiter hält sich an das Gesetz.

                        Das GESETZ sagt, 12 Monate im VERBAND....der VERBAND bestätigt das Bedürfnis......was soll der SB da tun???

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                          #57
                          Das Gesetz sagt aber ganz klar 12 Monate auf dem Schießstand und nicht im Verband. Ließ nochmals den Gesetzestext, evtl. noch zusätzlich die entsprechende VV.

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                            #58
                            Der Verband stellt dir das Bedürfnis aus, und das macht er erst wenn du 1 Jahr
                            gemeldet/Mitglied bist.
                            Auch der freundlichste und einsichtigste Sachbearbeiter kann anerkennen was er will,
                            ohne Bedürfnisbescheinigung gibts nix.
                            Und diese kann eben nur der Verband austellen... So ist das halt hier.

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                              #59
                              Dass jeder Verband sein eigenes Süppchen köchelt und seine Mitgleider über Gebühr gängelt und geißelt, ist weder mein Problem, noch das Problem der vielen Sachbearbeiter, die sich nur an die Verwaltungsvorschriften halten sollen.

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                                #60
                                Matthias liegt richtig mit seiner Aussage:

                                § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
                                (3)...

                                (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
                                1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein
                                regelmäßig als Sportschütze betreibt
                                und...
                                Wenn jetzt der Schütze dem Verband nicht gemeldet wurde?.. allerdings könnte man eine versäumte Meldung des Schützenvereins an den Verband rück datieren.

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