SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

WBK Großkaliber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    WBK Großkaliber

    Hallo Leute.
    Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.
    Ich bin seit ca 7 Monaten in einem Schützenverein Mitglied.
    Ich Schieße dort ausschließlich Kleinkaliber da es Leuten ohne WBK nicht erlaubt ist Großkaliber zu Schießen.
    In dem Verein ist es für die Beantragung der WBK auch erforderlich,eine bestimmte Ringzahl zu schießen,die ich schon 3 mal erfolgreich geschossen habe.
    Da ich mir nach einem Jahr eigentlich eine Großkaliber Pistole kaufen wollte habe ich das bei dem Schießmeister angesprochen.
    Der sagte mir das dies nach einem Jahr noch nicht möglich ist,da ich dafür extra wieder an einem Großkaliber Training teilnehmen muss und erst wieder die Erforderlich Ringzahl schießen muss um die Waffe beantragen zu können.

    Stimmt das?
    Ich dachte immer man könnte nach einem Jahr Mitgliedschaft und bestandener Prüfung gleich eine Großkaliber Pistole beantragen.

    #2
    Zitat von Iron Beitrag anzeigen
    ...
    Stimmt das?
    Ja, wenn er das so sagt, wird das bei dem Verein wohl stimmen.

    Mein Tipp wäre hier: Wechsel den Verein...

    Kommentar


      #3
      Bekommt man für Kleinkaliber Waffen eine Gelbe WBK?
      Ja über einen Vereinswechsel habe ich auch schon gedacht.
      Nur müsste ich dann komplett von vorne Anfangen und wieder 1 Jahr warten um eine Großkaliber Waffe zu beantragen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
        Ja, wenn er das so sagt, wird das bei dem Verein wohl stimmen.

        Mein Tipp wäre hier: Wechsel den Verein...
        Ich geb dir mal recht.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Iron Beitrag anzeigen
          Hallo Leute.
          Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage. HalloIch bin seit ca 7 Monaten in einem Schützenverein Mitglied. Sehr gut
          Ich Schieße dort ausschließlich Kleinkaliber da es Leuten ohne WBK nicht erlaubt ist Großkaliber zu Schießen. Wer sagt das ? Dein Vereins-Kaiser ?
          In dem Verein ist es für die Beantragung der WBK auch erforderlich,eine bestimmte Ringzahl zu schießen,die ich schon 3 mal erfolgreich geschossen habe. Vlt können die nicht zählen........
          Da ich mir nach einem Jahr eigentlich eine Großkaliber Pistole kaufen wollte habe ich das bei dem Schießmeister angesprochen.
          Der sagte mir das dies nach einem Jahr noch nicht möglich ist,da ich dafür extra wieder an einem Großkaliber Training teilnehmen muss und erst wieder die Erforderlich Ringzahl schießen muss um die Waffe beantragen zu können. So ein Dummschwätzer

          Stimmt das?
          Ich dachte immer man könnte nach einem Jahr Mitgliedschaft und bestandener Prüfung gleich eine Großkaliber Pistole beantragen.
          Ein ganz klarer Fall. So, wie die mit ihrem "Nachwuchs" umgehen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn Du einer der letzten sein solltest, die in ihren Verein eingetreten sind.
          Du bist im falschen Verein.............
          MfG aus der schönen Pfalz

          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

          Kommentar


            #6
            Zitat von Iron Beitrag anzeigen
            Bekommt man für Kleinkaliber Waffen eine Gelbe WBK?
            Ja über einen Vereinswechsel habe ich auch schon gedacht.
            Nur müsste ich dann komplett von vorne Anfangen und wieder 1 Jahr warten um eine Großkaliber Waffe zu beantragen.
            Wenn du eine möchtest ja.
            Ich hab gelesen du bist 7 Monate dabei. Also musst du doch eh noch 5 Monate warten und die Abzüglich deines Jahres sind doch dann kein zusätzliches Jahr sondern zusätzlich 7 Monate.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Iron Beitrag anzeigen
              Nur müsste ich dann komplett von vorne Anfangen und wieder 1 Jahr warten um eine Großkaliber Waffe zu beantragen.
              Wieso ? Das wäre ja nur der Fall, sollten diese Experten vergessen haben, dich beim Verband anzumelden. Bleibst du also im gleichen Verband, sollte die Zeit weiter laufen, denn letztlich gibt nicht der Verein dir das Plazet, sondern der Verband.

              Und letztlich ist es Wurst, ob du das Jahr KK oder GK schießt, sind beide EWB-pflichtig.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                Ein ganz klarer Fall. So, wie die mit ihrem "Nachwuchs" umgehen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn Du einer der letzten sein solltest, die in ihren Verein eingetreten sind.
                Du bist im falschen Verein.............
                Der Verein ist bereits in finanzieller Schieflage,da seit Jahren keine neuen Mitglieder mehr kommen.
                Eigentlich schade,da es ein Großes relativ Modernes Schützenhaus ist.
                Ich werde mich mal nach anderen Vereinen umsehen.
                Vielen Dank für eure Antworten.

                Kommentar


                  #9
                  Wo kommst Du her, wo schießt Du denn ? Welcher Verband ?
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                  Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                  Kommentar


                    #10
                    Gib Gas.
                    Und sag woher du kommst. Mind. Einer aus dem Forum kennt was in deiner Nähe.

                    Kommentar


                      #11
                      @Pfälzer
                      Den Verein will ich jetzt eigentlich nicht öffentlich hier nennen.
                      Der Verband ist der DSB.

                      @erich74
                      Ich habe schon ein Verein in näherer Auswahl.
                      Werde da die Tage mal zum Probeschießen Teilnehmen

                      Kommentar


                        #12
                        Unbedingt auf die Liste B achten, falls du weitere Disziplinen schießen möchtest, die der DSB so nicht abdeckt.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                          Wieso ? Das wäre ja nur der Fall, sollten diese Experten vergessen haben, dich beim Verband anzumelden. Bleibst du also im gleichen Verband, sollte die Zeit weiter laufen, denn letztlich gibt nicht der Verein dir das Plazet, sondern der Verband.
                          Das Problem ist,das die Mitgliedschaft noch nicht bestätigt wurde.
                          Ich habe den Mitgliedsantrag schon vor einigen Monaten dort abgegeben. Da aber wie ich oben schon schrieb der Verein in finanzieller Schieflage ist wurde der Antrag nicht bearbeitet und die wollten erst mal abwarten ob es mit dem Verein überhaupt weitergeht.
                          Jetzt Mitte Januar wurde entschieden das es einen Vereinswechsel gibt.
                          Der Verband wird der DSB bleiben.
                          Mein Schießleiter hat mir den neuen Mitgliedsantrag des neuen Vereins im Januar gegeben und gesagt er könnte die 7 Monate rückdatieren.
                          Eigentlich will ich aber in einen ganz neuen Verein und den Vertrag gar nicht unterschreiben.

                          Ich habe ein Schießbuch wo nachgewiesen ist,das ich Regelmäßig am Training Teilgenommen habe.
                          Würde das vielleicht schon reichen das ein neuer Verein das Datum Rückdatiert oder geht das nicht?

                          Kommentar


                            #14
                            Wenn der Verein (und auch der Verband) sich nur an das Gesetz hält und nicht eigene Extraregeln aus dem Hut zaubert, gilt die 1-Jahres-Frist ab erstem Schießbucheintrag, egal wo das Training stattgefunden hat, hauptsache mit EWB-Waffen. Also unbedingt das Schießbuch mitnehmen, in dem hoffentlich alle Termine abgezeichnet sind. Erst zum Zeitpunkt der WBK-Beantragung muss man zwingend in einem Verein und Verband Mitglied sein. Das verwechseln leider Viele.

                            Kommentar


                              #15
                              sehr gut danke für den Hinweis.
                              Zum Glück hab ich mir alle Trainings Stunden unterschreiben lassen

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X