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Privater Schießstand im Keller

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    #16
    Zitat von stefan Beitrag anzeigen
    Moin



    Schwieriges Thema. Man darf selbst in D auf befriedetem Grund tun was man will.
    Die Nachbarschaft ist oftmals das Problem.

    stefan
    Die bekäme dass doch kaum mit, muss man ja nicht jeden auf die Nase binden.
    .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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      #17
      Moin

      Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
      auch wenns es nur eine private Anlage ist?
      Wenn man eine solche Anlage auf einer Betonplatte gründet (unterirdisch) greift die jeweilige Bauordnung. In D ist es meines Wissens überall üblich, das Bauwerke, die über ein Fundament verfügen, genehmigungspflichtig sind. Von Hessen weiß ich es genau. Ausgenommen davon sind wassertechnische Anlagen und Anlagen zur Abwasserreinigung, sofern es sich nicht um bewohnte Gebäude handelt. Ich meine das wäre der § 1 der hessischen Bauordnung.
      Apropos, das Wasserrecht habe ich vergessen. Man muß natürlich auch dieses beachten, was die Sache nicht einfacher macht.

      Ansonsten @ Sandmann: Du scheinst großzügig zu wohnen, wenn ~100m³ Aushub incl. Böschung auf eurem Grundstück keinem Nachbarn auffallen. Und hier sprechen wir von einem 25m Stand, unterirdisch. Bei mir würden die Nachbarskinder schon auf Schneefall wartend mit ihren Schlitten in Lauerstellung liegen.
      Ein überirdisches, geschaltes Bauwerk ist auch nicht zwingend unauffällig.

      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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        #18
        Ist noch nicht sicher ob wir bauen, hängt davon ab ob wir nen Mieter aus der aktuellen Werkstätte rausbekommen, komplizierte Geschichte. Aber dass Gelände wär in nem Gewerbegebiet, Nachbaren wären nur ne andere Firma und ne Moschee. Wenn einer neugierig wird würd schon ne Geschichte einfallen, Klärgrube, Reifenlager für meinen Pa, Verbindung von der Werkstatt zum Wohnhaus oder ähnlicher Blödsinn
        Wir haben übrigens Berge, bei uns fährt kein Kind ein Hügelchen hinunter
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          #19
          Zitat von stefan Beitrag anzeigen
          Man darf selbst in D auf befriedetem Grund tun was man will.
          Die Nachbarschaft ist oftmals das Problem.
          Ich fürchte, Du irrst.
          Zunächst ist es der umfriedete Besitz, die Befriedung desselben folgt dann auf dem Fuße...
          dann erlaubt Dir §12(4)WaffG das erlaubnisfreie Schießen unter Bezugnahme auf §7BeschußG als Besitzer auf eigenem umfriedeten Grund nur mit Waffen, die Kartuschen (also Platzpatronen) verschießen oder deren E0 <= 7,5 Joule ist, sofern die Geschoße den Besitz nicht verlassen können.
          Schießen mit "scharfen" Waffen ist da nicht vorgesehen.

          spielverderbend grüßt
          der Gunner
          mit Luftgewehrstand im Keller
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #20
            Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
            Besorg Dir doch erstmal die Schießstandrichtlinien.

            Gibt´s für ein paar Euro beim DSB.
            Hallo Stefan,
            da zitiere ich mich mal selbst.

            Letztlich wird der Sachverständige, ohne den das Ganze wahrscheins nicht ablaufen wird, festlegen was wie gebaut wird.

            Deine Aussage bezüglich Stahlbeton ist übrigens nicht ganz richtig.
            KSV d=24 cm ist als Kugelfangwand auch zulässig.

            Der Hinweis mit den Rohren (Stahlbeton - Entwässerungsrohre) meinerseits bezog sich auf die Kosten.
            Und davon verstehe ich was.

            Sowas hier:


            Idealerweise werden die Rohre im offenen Graben verlegt und dann wieder zugeschüttet.
            Je näher der Schusskanal an der Grasnarbe liegt, desto billiger die Kosten (Aushub und Wiederverfüllen sowie Versetzen der Rohre ohne Verbaumaßnahmen).

            Ebenfalls sinken die Kosten mit abnehmendem Durchmesser, aber ich denke das ist klar.
            Nur wer will schon durch ein "Röhrchen" schießen?

            Ob der Sachverständige dem aber zustimmt?
            Und in welchem Durchmesser etc...?

            Weiß ich nicht.
            Aber man kann definitiv keinen billigeren Schusskanal unterirdisch herstellen.

            Und;
            da das Geschoss quasi parallel zur Röhre fliegt oder aber diese maximal in einem Winkel von - na sagen wir mal - 10° touchiert, bin ich sehr zuversichtlich, dass der Verwendung stattgegeben wird.

            Die Schießstandrichtlinien werden ja grade überarbeitet und damit natürlich verschärft, dadurch "besser" aber kaum.
            Es wird halt einfach teurer, da mehr Aufwand zu treiben ist.

            Aus diesem Grund könnte es sich lohnen "sich zu sputen".

            Momentan sind glaube ich 15cm Stahlbeton als Kugelfang zulässig.
            Bei einer Wandstärke von z.B. 8cm und einem Auftreffwinkel von 10° schlägt man diesen Wert um Längen.

            Ich habe übrigens bereits beim Bau von Kugelfängen in meinem Stammverein mitgewirkt und bin grade dabei die für meinen Zweitverein zu erweitern bzw. teilweise zu verstärken.

            Habe bei diesen Prozessen und dem was geht oder nicht etwas Erfahrung.
            Zuletzt geändert von Lichtgestalt; 10.08.2012, 20:21.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #21
              Zitat von stefan Beitrag anzeigen
              In D ist es meines Wissens überall üblich, das Bauwerke, die über ein Fundament verfügen, genehmigungspflichtig sind.
              Jaein.

              Baurecht ist Landesrecht und die Regelungen unterscheiden sich in jedem Bundesland.

              Hier gilt die jeweilige Landesbauordnung.
              Hier mal ein Zitat aus der LBO B-W:

              "§ 2
              Begriffe

              (1) Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden."
              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
              (Prof. Max Otte)

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                #22
                Moin

                Landesrecht ist klar, deshalb war ich ja vorsichtig mit meinen Aussagen.

                Bei den Kanalrohren ist es so, das in Hessen Schießanlagen genehmigt werden, die zum Abschuss gegatterten Rehwildes gebaut werden. Nagel mich nicht fest, ich glaube bei DN 1600 war die Wandstärke über 50mm. Ich glaube mich eher an fast 80 zu erinnern. Natürlich mit erheblichen Baumaßnahmen verbunden, die als Deckung geeignet sind.

                Aber das ist auch eine ganz andere Nummer. Wer will schon in Röhren schießen...da sind wir uns wohl einig.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #23
                  Moin

                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Ich fürchte, Du irrst.
                  Zunächst ist es der umfriedete Besitz, die Befriedung desselben folgt dann auf dem Fuße...
                  dann erlaubt Dir §12(4)WaffG das erlaubnisfreie Schießen unter Bezugnahme auf §7BeschußG als Besitzer auf eigenem umfriedeten Grund nur mit Waffen, die Kartuschen (also Platzpatronen) verschießen oder deren E0 <= 7,5 Joule ist, sofern die Geschoße den Besitz nicht verlassen können.
                  Schießen mit "scharfen" Waffen ist da nicht vorgesehen.

                  spielverderbend grüßt
                  der Gunner
                  mit Luftgewehrstand im Keller
                  Ich wußte, da war noch was. Mea culpa maxima......

                  stefan
                  Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                    #24
                    Lichtgestalt, wenn einer schon "in die Rohre schauen" möchte, dann eher mittig und das bedeutet, dass es ein Rohr sein müsste, dessen "DN/2 > ballistische Kurve des Geschosses auf der Gesamtlänge" ist...

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                      #25
                      Wie groß wäre denn Deine ballistische Kurve bei 50m?

                      Come on!

                      Ist halt die Frage was er machen will.
                      Will er nen Scheibenwagen durchschicken, oder nur durchschießen?

                      DN fängt bei 30cm an.
                      Geht aber hoch bis 240cm, gibt aber auch noch größere.
                      Ich persönlich würde nicht unter 80cm gehen, aber hey, das ist hier nicht relevant.

                      Der erste Schritt wäre es jetzt zu klären, ob so ein privater Schießstand überhaupt möglich ist.
                      Aber wenn es "gewerbliche" und vereinseigene gibt!?
                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #26
                        Ihr würdet besser eure Zeit aufm Schießstand verbringen, anstatt darüber nachzudenken, ob ein Privatmann in D seinen Heimstand genehmigt bekommt.

                        Gewerbliche Nutzung ? Gut, bringt Gelder in die Gemeindekasse, genehmigt.
                        Vereinsstand ? Schießen nach Sportordnung, dient der Allgemeinheit, auch noch genehmigt.

                        Aber privat ? Träumt weiter...........
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                          #27
                          Aber Mattes, wenn man schon nicht mehr träumen darf???
                          Ich sehe ein Waffen-Welt-Treffen beim Sandmann, und wir fahren mit 'nem Willys durch die 240'er Rohre zur Trefferaufnahme, es wird echt wunderschön....
                          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                            #28
                            Moin

                            Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                            Ihr würdet besser eure Zeit aufm Schießstand verbringen, anstatt darüber nachzudenken, ob ein Privatmann in D seinen Heimstand genehmigt bekommt.
                            Ob hier oder dort, Deine Frau weiß immer wo Du bist, und Du kommst entspannt zu ihr zurück. So what.?

                            Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                            Gewerbliche Nutzung ? Gut, bringt Gelder in die Gemeindekasse, genehmigt.
                            Hier gilt es volkswirtschaftliche Sichtweisen vom Genehmigungsprocedere zu trennen. So etwas ist aus Sicht der VWL kaum beeinflussbar,

                            Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                            Vereinsstand ? Schießen nach Sportordnung, dient der Allgemeinheit, auch noch genehmigt.

                            Aber privat ? Träumt weiter...........
                            Hierbei beobachte ich seit ~mehr als 20 Jahren, das es kaum Neubauten gibt und die Unterhaltung hier eigentlich sehr theoretisch verläuft.

                            Wir wissen hier alle, das das nix wird.......aber TRÄUMEN darf man schon....

                            stefan
                            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                              Aber Mattes, wenn man schon nicht mehr träumen darf???
                              Ich sehe ein Waffen-Welt-Treffen beim Sandmann, und wir fahren mit 'nem Willys durch die 240'er Rohre zur Trefferaufnahme, es wird echt wunderschön....
                              Musste fast lachen, Kopfkino
                              .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                                #30
                                Moin

                                Unter Abmessung und Gewichte findet man hier: http://www.wrangler4you.com/mb_technik.htm interessantes.

                                Das geht wohl nur mit abgeklappter Windschutzscheibe, ohne Dach (braucht keiner, in der Röhre regnets nicht....) und zumindest wir beide sollten Helme tragen. So mit Kopf leicht schräg.

                                Gott sei Dank, das ich mich hier mit normalen Menschen umgebe. Lache auch schon länger...Tastatur mit Tee verspuckt etc.......

                                stefan
                                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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