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Repetierer von einem Erben Kaufen.

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    Repetierer von einem Erben Kaufen.

    Hallo Sportsfreunde.

    Habe ein kleines Problem!
    Ein sehr guter Freund von mir ist vor kurzem Verstorben.
    Ich möchte gerne ein Unterhebel Repetierer von der Erbin kaufen.
    Inzwischen hat Sie den Erbschein erhalten, hat aber hat noch "Keine" Gelbe WBK.

    Es existiert nur die WBK von Ihrem verstorbenem Ehemann.

    Nun kommt meine Frage: Kann ich die Waffe mit der vorhandene WBK und Erbschein erwerben? Mitnehmen und beim Amt anmelden?

    Für eure Mithilfe bedanke ich mich schonmal.
    Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill

    #2
    Sie muss spätestens 4 Wochen nach der Ausschlagsfrist ne ErbWBK beantragen.
    Das wird ne grüne.

    Schlauer und in Absprache mit dem Amt in der Regel Nachbar ist der direkte Verkauf aus der WBK des Erblassers

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      #3
      Klaro, dann würde dem Amt eine Aufgabe abgenommen werden.
      Hat das Amt denn sich noch nicht gemeldet und nach dem Verbleib gefragt ?

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        #4
        [QUOTE=Matthias Horner;128999]Sie muss spätestens 4 Wochen nach der Ausschlagsfrist ne ErbWBK beantragen.
        Das wird ne grüne.
        Warum, will Sie das ?
        Seine Frage war doch ob er die Waffe kaufen kann und sich mit der "alten" WBK um schreiben kann und den ganzen Scheiss für die Hinterbliebene abarbeiten, oder seh ich das jetzt falsch ?

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          #5
          Eine Erb WBK braucht Sie nicht. Da Sie selbst Schützin ist, Sachkundig und seit ca. 20 Jahren im Verein schießt.
          Eine WBK ist schon in Arbeit, hat Sie allerdings noch nicht.
          Welche Farbe die WBK bekommt ist mir nicht bekannt.

          Ich möchte meine Frage anders stellen.
          Kann die Erbin mir die Waffe vorher Verkaufen ohne eine auf Ihren Namen ausgestellte WBK zu besitzen?
          Oder reichen Kaufvertrag und Erbschein und eine Kopie vom WBK Ihres Mannes aus?
          Um die Waffe ohne Probleme auf meine Gelbe WBK umtragen zu lassen.

          Ich möchte keinen Scheiss für die Hinterbliebene abarbeiten, Sie ist eine sehr gute Freundin von uns. Bitte solche Kraftausdrücke unterlassen!

          Ich möchte mich nur Informieren bevor ich was Falsches anstelle.
          Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill

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            #6
            Zitat von tommy53 Beitrag anzeigen
            Kann die Erbin mir die Waffe vorher Verkaufen ohne eine auf Ihren Namen ausgestellte WBK zu besitzen?
            Bei mir war es sogar ohne Erbschein möglich.
            Ich möchte mich nur Informieren bevor ich was Falsches anstelle.
            Einfach dort fragen wo man es wissen muss, beim zuständigen Amt.

            Johann

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              #7
              Zitat von tommy53 Beitrag anzeigen
              Eine Erb WBK braucht Sie nicht. Da Sie selbst Schützin ist, Sachkundig und seit ca. 20 Jahren im Verein schießt.
              ja und?

              Wenn sie drauf verzichtet, schön dumm

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                #8
                Danke Johann, werde ich auch so machen.

                Bin Heute erst gefragt worden ob ich die Waffe kaufen möchte.
                Kam so Plötzlich.
                Es handelt sich um ein UH Repetierer von Marlin 1894 cowboy, waren auf einmal so viele Fragen die mich Interessiert haben.
                Was ich machen muß, wie ich es machen kann und ganz wichtig Wann!

                Unglaublich! Kanns garnicht abwarten bis nächste Woche.
                Wie ein kleiner Junge der sein erstes Western Gewehr bekommt.

                Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                  ja und?

                  Wenn sie drauf verzichtet, schön dumm
                  Verstehe deine Antwort nicht! Kannst mir ja mal sagen was Sie da Falsch macht.
                  Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill

                  Kommentar


                    #10
                    Mit dem Scheiss, meine ich , die lästige Anmeldung, Ummeldung, Behördenbesuche, Eintragung und Austragung.
                    Und auch habe ich Dir doch schon gesagt das es so geht und dem Amt auch recht sein dürfte, denn die müssen ja auch über dem Verbleib des Erbe beteiligt werden. Darum fragte ich ich, warum das Amt noch kein Kontakt hergestellt hat. Das geht eigentlich schneller.

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                      #11
                      Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                      Wenn sie [auf die Erben-WBK] drauf verzichtet, schön dumm
                      Manchmal wäre es besser, du würdest deine Gedanken mehr ausschmücken, bzw. das Thema ausführlicher behandeln, was Nachfragen ersparen könnte.

                      Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber du meinst, die Erben-WBK sei sinnvoll, um den Kram ohne Bedürfnis, 2/6 und Eintragungsgebühren pro Waffen etc. "übertragen" zu bekommen?

                      Gibt ja nun mehrere Möglichkeiten, warum das nicht gewünscht ist:

                      - Unwissenheit (weil WBK ja vorhanden)
                      - mangelndes Interesse
                      - bessere Nutzungsmöglichkeit des Platzes
                      - Geldnot
                      - wasauchimmer
                      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                        #12
                        Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                        Mit dem Scheiss, meine ich , die lästige Anmeldung, Ummeldung, Behördenbesuche, Eintragung und Austragung.
                        Und auch habe ich Dir doch schon gesagt das es so geht und dem Amt auch recht sein dürfte, denn die müssen ja auch über dem Verbleib des Erbe beteiligt werden. Darum fragte ich ich, warum das Amt noch kein Kontakt hergestellt hat. Das geht eigentlich schneller.
                        Sorry, wenn ich deine Fragen und Antworten falsch gelesen habe.
                        So wie die Erbin mitteilte, sind alle erforderlichen Formulare und Nachweise beim Amt.
                        Das einzige was noch fehlt ist die Bescheinigung vom Verband.
                        Damit Sie die WBK erhalten darf.

                        Meine Frage zum Erwerb hat sich erledigt!!
                        In der kommenden Woche werde ich beim Amt in Hamburg nachfragen.

                        Bedanke mich bei allen Beteiligten für die Hilfe und möchte hiermit meinen Beitrag schließen.
                        Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill

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                          #13
                          Zitat von tommy53 Beitrag anzeigen
                          Verstehe deine Antwort nicht! Kannst mir ja mal sagen was Sie da Falsch macht.
                          Erb-WBK---Bedürfnis Erbe.

                          Wenn sie das Sportschiessen einstellt...alles egal...Bedürfnis bleibt.

                          Werden die Waffen aber als Sportschützin Übernommen, hat sie das Bedürfnis Sportschütze.

                          Wenn das weg fällt, ade Waffen.

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                            #14
                            Ja, ich meinte ja damit, dass das Bedürfnisprinzip des Sportschießen mit der Erben-WBK nicht bentigt wird, weil eben Erbfall. Dann hatte ich das wenigstens richtig im Hinterkopf
                            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                              #15
                              Zitat von derda Beitrag anzeigen
                              Ja, ich meinte ja damit, dass das Bedürfnisprinzip des Sportschießen mit der Erben-WBK nicht bentigt wird, weil eben Erbfall. Dann hatte ich das wenigstens richtig im Hinterkopf
                              Als Erbe gibt es keinen Munitionserwerb. Durch die Sachkunde entfällt aber die Waffensicherung durch diverse Sperrelemente.
                              Zuletzt geändert von Kerkermeister; 12.04.2015, 17:42.

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