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Habe ein kleines Problem!
Ein sehr guter Freund von mir ist vor kurzem Verstorben.
Ich möchte gerne ein Unterhebel Repetierer von der Erbin kaufen.
Inzwischen hat Sie den Erbschein erhalten, hat aber hat noch "Keine" Gelbe WBK.
Es existiert nur die WBK von Ihrem verstorbenem Ehemann.
Nun kommt meine Frage: Kann ich die Waffe mit der vorhandene WBK und Erbschein erwerben? Mitnehmen und beim Amt anmelden?
Für eure Mithilfe bedanke ich mich schonmal.
Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill
[QUOTE=Matthias Horner;128999]Sie muss spätestens 4 Wochen nach der Ausschlagsfrist ne ErbWBK beantragen.
Das wird ne grüne.
Warum, will Sie das ?
Seine Frage war doch ob er die Waffe kaufen kann und sich mit der "alten" WBK um schreiben kann und den ganzen Scheiss für die Hinterbliebene abarbeiten, oder seh ich das jetzt falsch ?
Eine Erb WBK braucht Sie nicht. Da Sie selbst Schützin ist, Sachkundig und seit ca. 20 Jahren im Verein schießt.
Eine WBK ist schon in Arbeit, hat Sie allerdings noch nicht.
Welche Farbe die WBK bekommt ist mir nicht bekannt.
Ich möchte meine Frage anders stellen.
Kann die Erbin mir die Waffe vorher Verkaufen ohne eine auf Ihren Namen ausgestellte WBK zu besitzen?
Oder reichen Kaufvertrag und Erbschein und eine Kopie vom WBK Ihres Mannes aus?
Um die Waffe ohne Probleme auf meine Gelbe WBK umtragen zu lassen.
Ich möchte keinen Scheiss für die Hinterbliebene abarbeiten, Sie ist eine sehr gute Freundin von uns. Bitte solche Kraftausdrücke unterlassen!
Ich möchte mich nur Informieren bevor ich was Falsches anstelle.
Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill
Bin Heute erst gefragt worden ob ich die Waffe kaufen möchte.
Kam so Plötzlich.
Es handelt sich um ein UH Repetierer von Marlin 1894 cowboy, waren auf einmal so viele Fragen die mich Interessiert haben.
Was ich machen muß, wie ich es machen kann und ganz wichtig Wann!
Unglaublich! Kanns garnicht abwarten bis nächste Woche.
Wie ein kleiner Junge der sein erstes Western Gewehr bekommt.
Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill
Mit dem Scheiss, meine ich , die lästige Anmeldung, Ummeldung, Behördenbesuche, Eintragung und Austragung.
Und auch habe ich Dir doch schon gesagt das es so geht und dem Amt auch recht sein dürfte, denn die müssen ja auch über dem Verbleib des Erbe beteiligt werden. Darum fragte ich ich, warum das Amt noch kein Kontakt hergestellt hat. Das geht eigentlich schneller.
Wenn sie [auf die Erben-WBK] drauf verzichtet, schön dumm
Manchmal wäre es besser, du würdest deine Gedanken mehr ausschmücken, bzw. das Thema ausführlicher behandeln, was Nachfragen ersparen könnte.
Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber du meinst, die Erben-WBK sei sinnvoll, um den Kram ohne Bedürfnis, 2/6 und Eintragungsgebühren pro Waffen etc. "übertragen" zu bekommen?
Gibt ja nun mehrere Möglichkeiten, warum das nicht gewünscht ist:
- Unwissenheit (weil WBK ja vorhanden)
- mangelndes Interesse
- bessere Nutzungsmöglichkeit des Platzes
- Geldnot
- wasauchimmer
Mit dem Scheiss, meine ich , die lästige Anmeldung, Ummeldung, Behördenbesuche, Eintragung und Austragung.
Und auch habe ich Dir doch schon gesagt das es so geht und dem Amt auch recht sein dürfte, denn die müssen ja auch über dem Verbleib des Erbe beteiligt werden. Darum fragte ich ich, warum das Amt noch kein Kontakt hergestellt hat. Das geht eigentlich schneller.
Sorry, wenn ich deine Fragen und Antworten falsch gelesen habe.
So wie die Erbin mitteilte, sind alle erforderlichen Formulare und Nachweise beim Amt.
Das einzige was noch fehlt ist die Bescheinigung vom Verband.
Damit Sie die WBK erhalten darf.
Meine Frage zum Erwerb hat sich erledigt!!
In der kommenden Woche werde ich beim Amt in Hamburg nachfragen.
Bedanke mich bei allen Beteiligten für die Hilfe und möchte hiermit meinen Beitrag schließen.
Besser einander beschimpfen als einander beschießen.---Winston Churchill
Ja, ich meinte ja damit, dass das Bedürfnisprinzip des Sportschießen mit der Erben-WBK nicht bentigt wird, weil eben Erbfall. Dann hatte ich das wenigstens richtig im Hinterkopf
Ja, ich meinte ja damit, dass das Bedürfnisprinzip des Sportschießen mit der Erben-WBK nicht bentigt wird, weil eben Erbfall. Dann hatte ich das wenigstens richtig im Hinterkopf
Als Erbe gibt es keinen Munitionserwerb. Durch die Sachkunde entfällt aber die Waffensicherung durch diverse Sperrelemente.
Zuletzt geändert von Kerkermeister; 12.04.2015, 17:42.
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