Der 63-Jährige Rentner, der am Dienstagabend in Jenfeld aus Notwehr einen 25-Jährigen erschossen hatte, soll keine Erlaubnis zum Führen der Pistole gehabt haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der "Welt" mit.
Wie Oberstaatsanwältin Nana Frombach erklärte, hatte der 63-Jährige "nach derzeitigem Stand keine waffenrechtliche Erlaubnis für die Tatwaffe". Der 63-Jährige ist nach Informationen der "Welt" Sportschütze. Für welchen Waffentyp er eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte, ist allerdings nicht klar.
Der Mann war am Dienstagabend von zwei Männern in seinem Haus überfallen worden. Sie hatten die Tür eingetreten und wollten in das Einfamilienhaus stürmen, als der Hausbesitzer einen Schuss abgab. Das Projektil traf einen der beiden Täter, einen 25-jährigen Nigerianer, in die Brust.
Nach kurzer Flucht erlag der Einbrecher seinen Verletzungen. Die Obduktion des Erschossenen, die am späten Mittwochnachmittag erfolgte, stützt laut Staatsanwaltschaft die "Annahme einer rechtfertigenden Notwehrsituation", sagte Sprecherin Frombach. Der Rentner muss deshalb voraussichtlich nicht fürchten, für das Tötungsdelikt zur Verantwortung gezogen zu werden.
Quelle: Denis Fengler, Die Welt, N24
Führen im Haus?
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