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Manövermunition straffrei abgeben

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    Manövermunition straffrei abgeben

    nach dem neuen § 58 (8) Waffengesetz kann nun u.a. auch Munition straffrei abgegeben werden. Ein Freund eines Freundes hat noch Manövermunition aus damaliger BW Zeit. Er hat nun Angst, dass wenn er die Munition abgibt, doch bestraft werden könnte, nämlich aufgrund des § 57 Waffengesetz. Denn demnach gelten für Waffen un Munition, welche unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, das Waffenrecht nicht, also auch nicht § 58 Waffengesetz. Vorliegen käme ja nur die Anlage 1 Nr.50 des Kriegswaffenkontrollgesetzes in Betracht (oder???)

    Die Zusätze nach Nr.1 hat die Manövern ja nicht, ABER es hat ja schon gar kein Vollmantelweichkerngeschoss.... ?!?

    Kann die Mun nun straffrei abgegeben werden oder nicht - da sie unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt? Ich glaube ja nicht, dass "einfache" Manövern unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, aber bei dem Laden hier weiß nan ja nie....


    Danke

    #2
    Manöver- bzw. Platzpatronen fallen nicht unter das KWKG weil man damit keinen Krieg anfangen, führen oder ähnliches kann.
    Suche militärische Exerzierpatronen bis Kaliber 30mm.

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      #3
      In einem anderen Forum sehen die das anders
      nach dem neuen § 58 (8) Waffengesetz kann nun u.a. auch Munition straffrei abgegeben werden. Ein Freund eines Freundes hat noch Manövermunition aus damaliger BW Zeit. Er hat nun Angst, dass wenn er die Munition abgibt, doch bestraft werden könnte, nämlich aufgrund des § 57 Waffengesetz. Denn demn...

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        #4
        Wenn die da meinen....ihre Sache.....ich richte mich danach.

        "Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, Erläuterung zur Kriegswaffenliste"
        (45)
        Munition fällt nur dann unter Nr. 49 ff. KWL, wenn sie Zerstörung im Ziel hervorrufen kann. Keine Kriegswaffe sind daher: inerte Munition, Kartuschenmunition = Manöververmunition (nicht zu verwechseln mit französischer Bezeichnung „cartouche“ = Patrone im weitesten Sinne, auch scharfe Munition), Übungsmunition, Kurzbahngeschosse zur Funktionserprobung, Signalmunition für Gefechtsfeldbeleuchtung, Nebelmunition, Platzpatronen, Überdruck- und Beschusspatronen.
        Übungsmunition mit pyrotechnischer Markierungsladung (Blitz/Rauch), Kurzbereich (KB) und Plastiktrainingsmunition sind keine Kriegswaffen, wenn ihnen eine sprengkräftige Ladung fehlt.
        Suche militärische Exerzierpatronen bis Kaliber 30mm.

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          #5
          Zitat von 151/20 Beitrag anzeigen
          Wenn die da meinen....ihre Sache.....ich richte mich danach.


          Munition fällt nur dann unter Nr. 49 ff. KWL, wenn sie Zerstörung im Ziel hervorrufen kann. Keine Kriegswaffe sind daher: inerte Munition, Kartuschenmunition = Manöververmunition

          Übungsmunition mit pyrotechnischer Markierungsladung (Blitz/Rauch), Kurzbereich (KB) und Plastiktrainingsmunition sind keine Kriegswaffen, wenn ihnen eine sprengkräftige Ladung fehlt.

          WO STEHT DAS?

          Denn nach § 1 Kriegswaffengesetz, welches auf Anlage 1 verweist, steht, dass alles was in Anlage 1 aufgeführt ist als Kriegswaffe zählt. Und wenn man die Anlage 1 Nr 50 wörtlich nimmt, wird die Manövermunition nicht ausgenommen (mangels Vollmantelweichkerngeschoss), fällt also unter das KwKG. Nr 50 verweist auf NR 29 und Kartuschen sind Munition (müsste irgendwo im WaffenG stehen) und diese Munition sind für Waffen in Nr 29 (a oder ggfs. auch c) geeignet. Also müssten nach dem Wortlaut Kartuschen darunter fallen - was aus meiner Sicht aber völlig unlogisch ist, da a bspw. Munition mit Vollmantelweichkerngeschoss, welche aber keine Leuchtspur etc. beinhalten, vom KwKG ausgenommen werden - Manövermunition dann aber nicht ?!?

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            #6
            DA "Kriegswaffen Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Erläuterungen zur Kriegswaffenliste"
            Suche militärische Exerzierpatronen bis Kaliber 30mm.

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              #7
              Zitat von 151/20 Beitrag anzeigen
              DA "Kriegswaffen Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Erläuterungen zur Kriegswaffenliste"

              alles klar, DANKE - genau nach sowas habe ich gesucht !!!

              Zitat von lokalist Beitrag anzeigen
              WO STEHT DAS?

              - was aus meiner Sicht aber völlig unlogisch ist, da a bspw. Munition mit Vollmantelweichkerngeschoss, welche aber keine Leuchtspur etc. beinhalten, vom KwKG ausgenommen werden - Manövermunition dann aber nicht ?!?
              das erklärt auch meine Sicht der Dinge, dass es völlig schwachsinnig wäre, wenn Manövermunition unter das Kriegswaffengesetz fallen würde - aber bei unseren Politkern weiß man ja nie.... vgl. die letzte Amnestie, wo das hinbringen zur Wache nicht eingeschlossen war....

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                #8
                Ich würde mir lieber mal Gedanken über Diebstahl von Wehrmaterial machen, welcher anhand der LOS Nummer ganz einfach nachverfolgbar ist und nicht über solch einen Schwachsinn der vorauseilenden Gehorsam.
                Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                  #9
                  Über wie viel Tonnen reden wir denn?
                  Ich bevorzuge die Mülltonne oder ein Loch im Garten, bevor ich mich irgendwie in die Nesseln setze.
                  ....manche Leute haben Probleme....
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                    Über wie viel Tonnen reden wir denn?
                    Ich bevorzuge die Mülltonne oder ein Loch im Garten, bevor ich mich irgendwie in die Nesseln setze.
                    ....manche Leute haben Probleme....
                    aber hallo

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