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Hallo,
würde mir gerne einen Karabiner La Coruna FR8 kaufen.
Bin im DSB angemeldet, kann ich dafür ein Bedürfnis als Ordonanzwaffe angeben, Frage wegen dem Mündungsfeuerdämpfer vorne. Habe im Netz gelesen, dass Rückstossbremsen verboten sind aber Mündungsfeuerdämpfer nicht.
Zur Not kann man den doch auch abschrauben oder?
Gruss Stephan
Der DSB gibt die Jahresgrenze für Ordannanzwaffen mit dem 31.12.1963 an. Mein Tipp: Email an den DSB oder anrufen. Falls es so ist wie ich es verstehe und du die gelbe WBK beantragen willst, im Antrag kannst du als Ordannanzgewehr und Kaliber reinschreiben was du willst denn die gelbe kommt blanko. Im Nachhinein kannst du kaufen was du willst.
(Mündungsfeuerdämpfer). Zu Regel 1.58 der „Gewehrtabelle“ ist unter „Sonstiges“ neben dem Hinweis; „keine- Flimmerbänder“ - auch „keine Mündungsbremsen“ aufgeführt.
Das heißt, will ein Schütze eine der o.-a. Modelle beim DSB-Wettbewerb verwenden, so muss er die Mündungsbremse entfernen bzw. entfernen lassen.
Hierzu noch ein Hinweis an die „Schräubchenzähler“ unter uns, die sich möglicherweise an den genannten technischen Begriffen stören. Wenn mit Verweis auf die Gewehrtabelle der SpO im obigen Text sowie bei den modellspezifischen Beschreibungen von „keine Mündungsbremsen“ bzw. „Mündungsfeuerdämpfer“ die Rede ist, so besagt dies sinngemäß, dass jegliche Art von Mündungsvorrichtungen nicht zugelassen sind.
Und in der Sportordnung des DSB, die auf der Seite des BVA einsehbar ist, steht nur Mündungsbremse.
Und ich sehe einen entscheidenden Unterschied zwischen einem Mündungsfeuerdämpfer, der lediglich das Mündungsfeuer abschwächt, um nicht zu blenden, (selbstverständlich war die ursprüngliche militärische Absicht eine andere)
und einer Mündungsbremse, die den Rückstoß merklich vermindert, was konkrete Auswirkungen auf das Schießen selbst hat.
Welche Qualifikation hat der Verfasser dieser "Erläuterung", um verbindlich beim Ordonnanzgewehrschießen im DSB MFDs mit Mündungbremsen gleichzusetzen?
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