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    #16
    Das hier passt gut dazu. Gerade gestern verschickt worden.

    Das Gutachten ist positiv ausgefallen und das Mandat für die Verfassungsklage wurde erteilt.


    Sehr geehrte Legalwaffenbesitzer,
    liebe Community,

    die von uns beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat inzwischen eine umfangreiche gutachterliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde vorgelegt.

    Auf Grundlage dieses Gutachtens haben wir uns nach reiflicher Überlegung entschieden, Verfassungsbeschwerde sowohl gegen die Regelungen zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung als auch gegen die erneute Verschärfung der Bedürfnisanforderungen zu erheben. Die Entscheidung haben wir auch im Hinblick auf die nach einer Kleinen Anfrage im Bundestag bekannt gewordene Absicht des Bundesministeriums des Inneren, von der Ermächtigungsgrundlage zur weiteren Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften Gebrauch zu machen, getroffen.

    Unsere Anwälte haben bereits an einige Ministerien und Behörden Auskunftsansprüche nach den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen gestellt, um an zusätzliche Materialien zur Begründung der Verfassungsbeschwerde zu gelangen. Darüber hinaus sind wir natürlich an konkreten Informationen zum Vorgehen der Waffenbehörden in Umsetzung der angegriffenen Vorschriften interessiert.

    Mit der Entscheidung für die Verfassungsbeschwerde stellt sich die Frage, wer in der Sache als Beschwerdeführer auftreten soll. Der Förderverein selbst kann dies als juristische Person nicht tun, wobei ich als Vertreter der FvLW sicherlich privat zeichnen werde. Die Empfehlung unserer Rechtsanwälte geht dahin, durch eine mögliche Fächerung der Antragsteller die gesamtgesellschaftliche Problematik zu verdeutlichen. Deshalb sollten möglichst nicht nur Sportschützen als Beschwerdeführer auftreten.

    Interessant als möglicher Beschwerdeführer sind vor allem Personen, die ihre Waffen privat zu Hause aufbewahren, die auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit jedoch auch im Hinblick auf ihre Berufsausübung angewiesen sind. Zu denken wäre hier an Büchsenmacher, Berufsjäger und Sicherheitsdienstleister. Auch Jäger, die im Falle des Verlustes ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ihr Jagdrevier nicht mehr entsprechend nutzen können, wären als Beschwerdeführer geeignet. Die konkrete Betroffenheit ist nicht gefordert, da es um die negativen Folgen in privater wie auch in existentieller Sicht bei einer möglichen Kontrolle geht.

    Im Kern geht es darum, zu verdeutlichen, dass hier völlig unverdächtige Bürger vor die Wahl zwischen dem Verzicht auf ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Gefährdung anderer grundrechtlich geschützter Güter (Berufsausbildung, Freizeitgestaltung, Eigentum) gestellt werden, ohne dass es hierfür eine hinreichend begründete Notwendigkeit gibt.

    Für mögliche Mitzeichner entstehen keine Kosten.
    Diejenigen, die sich vorstellen können, als Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren aufzutreten, möchten sich bitte an uns wenden. ( presse at fvlw .de )

    Unterstützen Sie uns weiter mit Ihrer Spende für das anstehende und weitere Verfahren.
    Werden Sie Mitglied bei der FvLW e.V.; - http://www.fvlw.de - wir brauchen Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüße, Reiner Assmann

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      #17
      Lass gut sein, Kenny...

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        #18
        Zitat von Loki Beitrag anzeigen
        Lass gut sein, Kenny...
        Na wieso denn.
        Im Ausgangsthread wird ja auf die Verfassungsklage eingegangen, oder nicht?

        Da passt dieser Punkt doch dazu.

        Und, wer auch immer Du sein magst, ich habe bestimmt schon ein paar mal gesagt, dass ich so nicht genannt werden möchte, also las es auch bitte.

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          #19
          Zitat von Rio Macho Grande Beitrag anzeigen
          Hallo,

          vielleicht bin ich ja naiv und blauäugig aber ich sehe an sich kein Problem wenn die zuständige Behörde bzw. Personal das geeignet ist, nach vorheriger terminlicher Abstimmung, zu einem Besuch vorbeikommen. Es ist ja nicht so als hätte unser einer etwas zu verbergen und wenn die beiden Herren oder/und Damen einen Kaffee annehmen, bin ich auch gern zu einem Plausch über "Gott und die Welt" bereit.
          Hmmm, vielleicht bin ich ja auch naiv und blauäugig, aber ich habe damit schon ein Problem. Dies insbesondere deshalb, weil ich nicht ein ganzes Tresorlager im Keller habe, sondern nur 1 Langwaffenschrank und einen kleineren für den Revolver. In diesen bewahre ich aber auch diversen anderen Kram, der mir wichtig und wertvoll erscheint auf. Und dieses Zeug geht die Behördenbüttel nix an. Würden sie sich anmelden, könnte ich das rausräumen, aber damit ist der Kontrollzweck freilich obsolet. Bleibt abzuwägen, welches Rechtsgut höher zu bewerten ist....

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            #20
            Nun, auch gemäß dem vom VGH Ba-Wü gefällten Urteil darf man die Kontrolleure einmal abweisen, ohne das einem daraus Nachteile entstehen dürfen.

            Ich denke, dass ich genau das tun werde.
            Wegschicken und um Terminvereinbarung bitten, weil ich Zeugen meinerseits anwesend haben möchte.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #21
              Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
              Ich denke, dass ich genau das tun werde.
              Wegschicken und um Terminvereinbarung bitten, weil ich Zeugen meinerseits anwesend haben möchte.
              Netter Plan, nur ist damit ja der ursprüngliche Sinn der Kontrolle ausgehebelt. Wenn die Büttel sich artig anmelden, ist es ja denkbar, daß ungehorsame Zeitgenossen sich einen Waffenschrank für die Dauer der Kontrolle borgen und hernach die Spritze wieder an die eheliche Schlafstatt verbringen.

              Der eigentliche Zweck dieser sog. Nachschau ist es ja, herauszubekommen, ob sich der Erlaubnisinhaber auch an alle Vorschriften hält, wenn er gerade keine Kontrolle erwartet.

              Daß diese Handhabung mit der (ja ohnehin nur noch theoretischen) Unverletzlichkeit der Wohnung kollidiert und sämtliche Erlaubnisträger unter Generalverdacht stellt, wird von der Obrigkeit in Kauf genommen. Wer von der Obrigkeit eine Erlaubnis für etwas ansonsten Verbotenes will, muß sich ihrer Willkür beugen.

              Das hat mit dem ursprünglichen Freiheitsgedanken nicht im Entferntesten etwas zu tun, aber wir Deutschen sind ja schon so konditioniert, daß wir Gängelungen der von uns nie gewählten Obrigkeit widerspruchslos hinnehmen und uns jeder noch so anmaßenden Vorschrift beugen.

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                #22
                So viel zum Thema unangekündigte Kontrollen...

                Habe letzte Woche Post bekommen, dass nächste Woche bei mir im Rahmen der Nachschau kontrolliert wird (Termin sogar mit Uhrzeit!). Die potentiellen Kosten haben Sie mir auch schon aufgelistet. Pro Kontrolleur und angefangener Stunde sind 50 Euro fällig. Ich solle mich also auf ca. 100 Euro Gebühren gefasst machen. Für mich als noch-Student kein Pappenstiel. *grummel*

                Da mittlerweile verschiedenartige Gerichtsbeschlüsse vorliegen, die Gebühren für solche anlasslosen Kontrollen als rechtmäßig erachten, da die Länder und einzelnen Behörden sehr wohl Gebühren erheben können, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als zähneknirschend zu zahlen. Trösten kann ich mich damit, dass mir wenigstens der vorgeschlagene Termin nächste Woche gut passt, da ich da frei habe.

                Ich find es ja nett, dass sie sich ankündigen, aber das führt doch den ganzen Sinn dieser Maßahme ad absurdum! Angenommen jemand hätte eine Waffe unter dem Kopfkissen liegen, wie blöde müsste der dann sein, sie am Tag der Kontrolle immer noch da und nicht im Tresor zu haben?
                Zuletzt geändert von SHADOW; 07.10.2011, 13:36.
                Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                  #23
                  Hallo Shadow,

                  berichtige mich, wenn ich falsch liege.

                  Aber unter Deinem Kopfkissen haben die gar nix zu suchen, die haben die Aufbewahrung Deiner Sportgeräte zu begutachten und keine Hausdurchsuchung durchzuführen.
                  Also an den Ort der Aufbewahrung führen und gucken lassen und dann höflich aber bestimmt zur Tür geleiten.
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                  Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                    #24
                    Schon klar Pfälzer. Ich wohne in einer WG und daher sind meine Waffen halt in meinem Zimmer (= Schlafzimmer). Ich muss sie also gezwungenermaßen da rein lassen, damit sie in die Waffenschränke schauen können. Mehr dürfen sie aber nicht sehen.

                    Ich meinte auch eher wenn jemand eine Waffe hat, die nicht korrekt gelagert wird und deren Verbleib bei der Kontrolle nicht nachweisen kann. Wer dann z.B. so ein Ding unter dem Kopfkissen hervorzaubert ist selbst schuld und verliert zu Recht seine Zuverlässigkeit. Mir erschließt sich nur der Sinn nicht, von Gesetz wegen unangemeldete Kontrollen durchzuführen und diese dann knapp 2 Wochen vorher anzukündigen. Selbst der größte Schludri könnte doch in dieser Zeit alle Mängel abstellen was die ganze Maßnahme irgendwie wieder witzlos macht. Ist sicher immer noch besser als gar nicht zu kontrollieren, aber ich denke du weißt was ich meine.
                    Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                      #25
                      Auf der einen Seite ist es gut mit dem vorher anmelden, da man dann nicht völlig überrascht Abends in Unterhosen an der offenen Wohnungstür steht, auf der anderen Seite ist es so dann auch total für die Katz Meine Meinung ist das es hierbei nur darum geht, der Deutschen Bevölkerung zu zeigen, hier schaut her wir machen was gegen den allgemein gefährlich bewaffneten Bürger mitten unter uns. Der dumme Durchschnitts Deutsche an sich glaubt ohne hin alles was ihm ARD und ZDF in den 20 Uhr Nachrichten erzählen. Ungerecht ist die Tatsache das man für diesen inszinierten Firlefanz, in dem man noch die Hauptrolle hat, auch noch zur Kasse gebeten wird. Lächerlich, einfach nur lächerlich

                      Gruß David

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                        #26
                        N Abend Shadow,

                        ich weiß schon, was Du meinst.

                        Aber mal gesetzt den Fall, Du würdest alleine in Deiner Wohnung leben.
                        Dann darfst Du Deine Plempen auch unterm Kopfkissen liegen haben, und dann können sie Dir nix.
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                          #27
                          Moin

                          Eine WG halte ich als prädestiniert Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen verletzt zu sehen.

                          Du solltest Dich mit Deinen Mitbewohnern beraten und überlegen wie z.B. damit umzugehen ist, das ein (anderer als Du) Mitbewohner das Betreten seines Wohnraumes ohne amtliche Verfügung nicht einfach dulden möchte.

                          Ich würde das der Behörde mal so schildern.

                          stefan
                          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                            #28
                            Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                            N Abend Shadow,

                            ich weiß schon, was Du meinst.

                            Aber mal gesetzt den Fall, Du würdest alleine in Deiner Wohnung leben.
                            Dann darfst Du Deine Plempen auch unterm Kopfkissen liegen haben, und dann können sie Dir nix.
                            So lange du wach bist, ja...

                            Gruß

                            Michael
                            sigpic

                            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                              #29
                              Hallo Michael,

                              ich glaub ned, daß die Kontrolletis Nachtschichten fahrn...
                              MfG aus der schönen Pfalz

                              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                                #30
                                @Stefan: Mein Zimmer ist das erste quasi direkt neben der Eingangstüre, so gesehen brauchen die nur 2 Schritte um in meinem Zimmer zu sein. Von der Haustür aus sieht man weder andere Zimmer noch unsere Wohnküche, also eigentlich nichts außer Wand. Ich habe den Sachverhalt mit meiner WG bereits abgeklärt und sie haben selbst nichts dagegen, da es ja eh nur mein Zimmer ist in das sie dürfen und das sie zu sehen bekommen werden. Von meinen Mitbewohnern ist an dem Tag nur die Tochter meiner Vermieterin anwesend und sie hat zugestimmt, mir als Zeugin während der Aufbewahrungskontrolle zur Seite zu stehen.

                                Wenn die Geschichte gelaufen ist gebe ich euch mal Rückmeldung, wie das genau ablief.
                                Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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