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    #16
    Zitat von Melanie_Daniels Beitrag anzeigen
    Ja, zumindest für die Zeit bis zum 01.04.2003.

    Die BKA-Raute war nach damaliger Rechtslage für eine gesetzliche Abänderung eigentlich unerheblich - das ist insofern anders als in Frankreich.

    Bei uns war für die Frage einer gesetzlichen Deko-Abänderung maßgeblich, ob die dazu erforderlichen Änderungen vorgenommen wurden (Patronenlager verschweißt, sechs kalibergroße Bohrungen, davor gehärteter Stahlstift und Verschluß im Winkel von 45 Grad abgeschliffen bei Langwaffen). Der BKA-Stempel war dann für die Frage des Verlustes der Waffeneigenschaft unerheblich sondern diente nur als Bestätigung, daß der Umbau einer vom BKA als Muster hinterlegten Umbauart entspricht.

    Hallo,

    aber die Änderungen die du beschreibst sind nach dem heutigen Stand des Gesetztes.
    "Verschuss 45 Grad abgeschliffen" habe ich nur bei Deko Umbauten der Neuzeit gesehen.
    Altdeko habe ich bis jetzt nur folgende Änderungen gesehen:

    - sechs kalibergroße Bohrungen
    - Patronenlager gehärteter Stahlstift

    Gibt es eine Anweisung wie Umbauten in den 70zigern auzusehen hatten?

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      #17
      Bei Altdeko gilt die Fassung samt Anforderungen des WaffG von 1976. Diese dürfte sich wohl mit Google finden lassen denke ich. Alles andere was dem nicht entspricht und/oder keine Raute hat (Salut ist ne andere Baustelle) ist mit Vorsicht zu genießen.

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        #18
        Ich habe auch noch ein altes Dekoagewehr, das noch keinen Stahlstift im vorderen Laufdrittel und nur ~4 (vielleicht auch 5, weiß ich grad nicht mehr genau) Bohrungen im Lauf hat. Das Patronenlager ist komplett zugeschweißt und der Verschluss im 45° Winkel abgesägt, wobei aber der Zündkanal nicht zugeschweißt ist. Zum Glück trägt das Gewehr eine BKA-Raute mit der Nr. 11, sonst häte ich eventuell Probleme nachzuweisen, wann das Gewehr nach den jew. gültigen Vorschriften deaktiviert wurde. Aufgrund der niedrigen Nummer und der Art der Abänderung tippe ich auf die 70iger/frühen 80iger Jahre.

        Nach heutiger Gesetzeslage wäre obiges Gewehr aber nicht ordnungsgemäß abgeändert. Da alle meine Dekos aber eine BKA-Raute (bzw. mein neuester K98 eine vom Beschussamt Ulm) haben, sind sie (bzw. das jeweilige Muster) irgendwann so abgenommen worden. Ich kaufe daher nur Dekos mit BKA- oder Beschussamtsabnahme. So hat man im Zweifelsfall wenigstens eine gewissen Sicherheit, dass der Umbau irgendwann in der damals zulässigen Weise vorgenommen wurde. Wobei es da natürlich auch keine 100%ige Sicherheit gibt, ich traue der Raute aber mehr als irgendeinem Zertifikat, das einem Umbau ohne Raute beigegeben wird.

        Vom Waffenverkauf (auch Deko) ins Ausland kann ich auch nur abraten. Da ist die jeweilige Gesetzeslage doch teils sehr verworren und schnell schafft man sich Probleme. Dank Melanies Ausführung weiß ich nun wenigstens, warum eine von mir kürzlich verkaufte Deko-AK47/AKM bei den französischen eGunnern so beliebt war. Ich hatte diesbezüglich mehrere Anfragen aus Frankreich erhalten, einen Versand dahin aber ausdrücklich abgelehnt, da mir die Gesetzeslage da zu heikel war.
        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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          #19
          Was war denn mit der AKM?

          Gruß David

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            #20
            Die hab' ich letzendlich nach Deutschland verkauft. Ich bekam aber überraschend viele Anfragen aus Frankreich von französischen Interessenten, ob ich auch dorthin versenden würde. Das habe ich aber abgelehnt (stand ja auch so in der Auktion: "Versand nur innerhalb Deutschlands"). Nachedem Melanie nun meinte, dass Dekowaffen dort teurer sind ist mir nun auch klar, weshalb ich so viele Anfragen aus Frankreich bekahm, die ging nämlich zu einem selbst für deutsche Verhältnisse günstigen Preis weg.
            Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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              #21
              Also hat es nur mit dem Preis zu tun, nicht mit strengeren abänderungen in Frankreich? Hat mal einer von euch einen Französischen Dekowaffen Händler parat? Vieleicht so was wie Transarms oder Hagen Faber oder so was in der Art?

              Gruß David

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                #22
                Ich kenne die französischen Deaktivierungsvorschriften nicht. Im Falle der AK wird wohl der günstige Preis in Deutschland ein Anreiz für viele Interessenten gewesen sein, nach den Versandbedingungen nach Frankreich zu fragen. Da ich aber die französsichen Vorschriftnen zwecks Dekowaffen nicht kenne, wollte ich nichts riskieren und nicht nach Frankreich versenden. Da Melanie meinte, dass das französische Beschussamt eine Waffe selbst abnehmen muss, erscheint mir die Entscheidung, nicht nach Frankreich zu versenden, richtig gewesen zu sein. Das hätte nämlich dann rechtliche Probleme für den Käufer (und vermutlich auch für mich) bedeuten können, da die BKA-Abnahme in Frankreich keine Gültigkeit besitzt und die Waffe daher als scharf angesehen worden wäre, egal welche Änderungen bereits durchgeführt worden waren.

                Selbst wenn Frankreich weniger Abänderungen für Dekowaffen verlangt, würde ich davon abraten, dort welche zu kaufen. Denn letzendlich entscheidet das deutsche Gesetz, wie die Waffe abgeändert werden muss. Ob die Waffe also in Frankreich mit weniger Änderungen bereits als "deaktiviert" gilt ist unerheblich, sobald die Waffe nach Deutschland kommt. Denn wenn die deutschen Anforderungen nicht erfüllt sind, gibts auch hier Probleme.


                Grüße

                Thomas
                Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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