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Wiederladen oder "Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz"...

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    Wiederladen oder "Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz"...

    Hallo,
    ich habe mich nun durchgerungen diesen Schein zu machen.
    Für die Beantragung wirde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.
    Kann mir vielleicht jemand sagen, wo man so eine beantragen kann?
    Ist diese Bescheinigung das gleiche wie das Führungszeugnis?
    Ich habe letztens in unserem Rathaus angerufen; die wussten nicht einmal, was eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist!!!
    Deshalb richte ich mich an euch, da ich denke, das auch ihr so eine Bescheinigung vorlegen musstet.

    #2
    Deine Waffenbehörde sollte dir da helfen können.

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      #3
      Hihi, das kenne ich...die Damen und Herren an der Info oder im Bürgerbüro kenne sowas tatsächlich meist nicht, da dies schon sehr speziell ist und eher selten nachgefragt wird.

      Ansprechpartner ist hier der für die spätere Erteilung der Erlaubnis zuständige Sachbearbeiter. Ist meist derselbe wie für Waffenrecht, in manchen Bundesländern aber manchmal auch abweichend.

      Das ist auch nicht das normale Führungszeugnis, sondern auf dem Zettel steht explizit drauf, dass das eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zur Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung einer sprengstoffrechtl. Erlaubnis nach 27 SprengG ist.

      Vor Erteilung wird wird da durch die Behörde i.d.R. dasselbe wie bei der Zuverlässigkeitsprüfung für eine WBK abgefragt, sprich:

      - Auskunft aus dem Bundeszentralregister
      - Auskunft aus dem Zentralregister der Staatsanwaltschaften
      - Auskunft bei der örtlichen Polizeibehörde

      Kann also je nach Behörde auch mal die ein oder andere Woche dauern. Also rechtzeitig beantragen! Die Ausrichter lassen dich meist ohne Vorlage dieser Bescheinigung nicht mal am Lehrgang teilnehmen (nach dem Motto: "Reiche ich nach")

      gruss
      blackys

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        #4
        Ok und danke für die Antworten.

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