Nach langen und sehr beschissenen Wochen im Ausland bin ich endlich im gesegneten, waffenfreien Land zurück und mit etwas Freizeit ausgestattet, um mich zumindest ein wenig mit meinen Freizeitaktivitäten zu befassen.
Kurze Zusammenfassung der Schlüsselereignisse:
Wir ihr es alle vermutlich in Erinnerung habt, hatten wir Anfang des Jahres vor, uns mit einer Petition an den Bundestag, bezüglich des Waffenrechts, zu wenden. Auslöser war eine lange, hoch emotionale Diskussion in diesem Fred, über den Sinn und Unsinn einer Anerkennung der Selbstverteidigung als Bedürfnis für den a) Erwerb und b) sogar für das Führen einer Handfeuerwaffe in der Öffentlichkeit. Sowohl die Befürworter als auch die Ablehner des Anliegens malträtierten sich über 36 Seiten hinweg, schonungslos mit Argumenten und Scheinargumenten, um die eigene Sicht der Dinge zu begründen. Sämtliche Versuche zu einer Einigung zu kommen schlugen fehl. Als die Lage zu eskalieren drohte, wurde vorgeschlagen sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden, vorrangig um eine öffentliche Diskussion auszulösen, was zur Folge hätte, dass die eine oder andere Seite, sich in ihrer Argumentation bestätigt wissen würde.
Nach dem Vorschlag gingen einige konstruktive Ideen ein, welche Punkte die Petition konkret bein-halten sollte. Zum großen Erstauen der „SV-Gegner“ fanden sich die Punkte, die den eigentlichen Kern unserer Diskussion, nämlich die Anerkennung der SV als Bedürfnis bzw. als Begründung der Trageerlaubnis, nur sehr tertiär in den Ideen wieder. Stattdessen konzentrieren sich die Punkte mehr auf die §§ 5, 6, und 13 des AWaffV, d.h. die Zulassung von bestimmten Waffentypen zum sportlichen Schießen sowie die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Diese Tatsachen machen den eigentlichen Sinn und Zweck der Petition, nämlich die Überprüfung der öffentlichen Meinung im Bezug auf die Akzeptanz der SV als Bedürfnis sowie Trageerlaubnis, zu Nichte.
Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
1. Wir erklären die SV-Petition für gegenstandslos und damit gescheitert und konzentrieren uns auf die Lockerung im Bereich der §§ 5, 6, 13 und ich würde noch hinzunehmen den gesamten Abschnitt 3 des AWaffV, welcher die Schießübungen betrifft. Vorschläge hierzu sind bereits eingegangen (siehe S. 33-35 des aktuellen Freds). Vielleicht wäre es sinnvoll dafür einen neuen Fred zu eröffnen um die Vorschläge weiter zu diskutieren.
2. Wir formulieren zwei Petitionen parallel – zur SV und zur Lockerung in o.g. Bereichen.
3. Wir formulieren nur SV und verfolgen damit das ursprüngliche Ziel.
Das Formulieren einer Petition zu beiden Themen ist sinnlos, da sie völlig überladen wäre, wodurch die Diskussion oberflächlich werden würde aber auch der Erfolg zweifelhaft wäre. Ich weise darauf hin, dass eine ähnliche Petition, nämlich gegen einer Verschärfung des § 6 AWaffV, welche durch einen Gesetzentwurf auf Vorschlag der Grünen angestoßen wurde, bereits erfolgt ist, und keinen Erfolg hatte.
Ungeachtet der Entscheidung können wir diesen Fred als „Sich-Gegenseitig-Argumentativ-Den-Kopf-Einschlag-Fred“ weiterführen und weiter über den Sinn und Unsinn von SV diskutieren.
Bitte um Meinungen (…hätte fast reflexartig, wie in den letzten Wochen, „Bitte um Weisung…“ hingeschrieben :O ).
Glück ab!
Gruß
Vincent
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