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hab mal ne Frage und zwar habe mir einen 1 er Waffenschrank geholt, ist die Behörde berechtigt mein Innenfach zu kontrolieren ? Da ich ja alle Waffen und Munition zusammen lagern darf, und ich im Innenfach meine privaten Sachen verschliessen möchte ?
Nein. Die kontrollieren die Art und Richtigkeit der Verwahrung. Ggf. noch ein Abgleich von Waffenbestand mit Nummern und Kaliberangaben mit deren „Liste“. Wobei selbst das nicht ganz koscher ist. „Durchsucht“ wird aber nix. Nur mit richterlicher Anordnung......
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