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    #16
    Ist ja auch egal ob Tötungsabsicht bestand oder nicht. Notwehr ist Notwehr und bei der Notwehr darf der Angreifer auch getötet werden, auch wenn er nur mit den Fäusten auf einen los ist!
    .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

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      #17
      Eben nicht. Bei der Notwehr ist Verteidigungswille Voraussetzung und nicht Tötungswille. Letzterer spricht gegen Ersteren.

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        #18
        Absolut nicht. Ich kann mich sehr wohl verteidigen in dem ich den Angreifer töte. Das primäre Ziel ist den Angreifer zu stoppen, meistens ist halt der Tod desselben die Folge. Aber das Risiko gehe ich gerne ein um mein eigenes Leben zu retten.

        Bei Notwehr ist nicht irendein Wille, weder von Angreifer noch Verteidiger, erforderlich, sondern ein gegenwärtiger Angriff auf Leib und Leben (CH). In D ist die Grenze zur Notwehr noch tiefer.
        .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

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          #19
          Du (als Angegriffener) musst mit Verteidigungswillen gehandelt haben. Das ist doch auch klar:
          Dein Nachbar legt aus dem Fenster auf Dich an, Du wirst also von Deinem Nachbarn angegriffen, merkst es aber nicht. Stattdessen willst Du den Nachbarn um die Ecke bringen und sprengst mit einer Granate das Haus. Kannst Du Dich nun auf Notwehr berufen? Kaum

          Der tragende Wille Deines Handelns muss die Verteidigung sein und nicht ein anderer Beweggrund. Das ist in CH übrigens nicht anders.

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            #20
            Ihr reden beide etwas aneinander vorbei, denke ich... Wenn es um eigenes Leben geht, tut man erstmals alles, um es zu behalten. Verteidige ich mich mit einer Schusswaffe, so ziele ich dort, wo ich:
            a. treffen kann;
            b. wenn ich die Wahl habe, wirken kann;

            Bei einer Schrottflinte kann ich mir u.U. erlauben NICHT 9ins Torso zu zielen, wenn die Zeit ausreicht, weil die Stoppwirkung ausreichend sein sollte... Bei einer Pistole in 9mm Para ist es nicht mehr der Fall. Schon auf Grund des Stresses, unter dem man sich befindet, zielt man am besten in die größte Trefferzone und dummerweise befinden sich dort lebenswichtige Organe... Das dumme bei Notwehr in Deutschland ist, dass es es bei mehr als einem Schuss als Tötungswille ausgelegt wird. In der Realität reicht ein Treffer mit 9mm Para nicht aus, um den Angreifer zu stoppen...

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              #21
              Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
              Das dumme bei Notwehr in Deutschland ist, dass es es bei mehr als einem Schuss als Tötungswille ausgelegt wird. In der Realität reicht ein Treffer mit 9mm Para nicht aus, um den Angreifer zu stoppen...
              Auch das ist grundsätzlich nicht richtig.

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                #22
                Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
                Auch das ist grundsätzlich nicht richtig.
                Weil Wozzi es absolut formuliert. Hätte er geschrieben "oft" oder "hin und wieder", dann kann und darf man das so stehen lassen.

                Das mag für Juristen auch keine Relevanz haben, denn Recht orientiert sich nicht an Realität, sondern wie Religion, am geschriebenen Wort.

                Grüße,
                Michael
                A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                  #23
                  Deswegen "grundsätzlich"

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                    #24
                    Stimmt. Habe ich vergessen...

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