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Ruger 10/22 Carbine im 5.56 Archangel Anzug

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    #46
    Zitat von pieters81 Beitrag anzeigen
    Coole Sache...

    Passt da dann eigentlich auch ein AR Festschaft dran?
    Das sollte nicht klappen. Ich kann es leider nicht ausprobieren.

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      #47
      Es gibt ein inoffizielles Schreiben, das alle 10/22 Umbaukits mit folgenden Merkmalen zum Ausschluss aus der schießsportlichen Verwendung führen:

      - Schub- oder Klappschaft
      - Einsteckmagazinaufnahme
      - Lüftungsschlitze am Handschutz
      - Mündungsfeuerdämpfer (auch die ohne Funktion)
      - Schaftfarbe schwarz

      Die Merkmale müssen nicht alle vorhanden sein. Am schwersten wiegen die ersten 3

      Die Waffe muss einem AR15 nur ähnlich sehen und nicht identisch sein! Daher ist das Ruger SR-22 auch sportlich nicht zugelassen. Die Schäftung ähnelt den gängigen Umbaukits von Tapco, ATI, Nordic Systems

      Nicht schön...aber leider (noch) nicht zu umgehen
      Zuletzt geändert von kingshot; 27.06.2012, 08:33.

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        #48
        Zitat von kingshot Beitrag anzeigen
        Es gibt ein inoffizielles Schreiben,
        Von wem denn? Das muss ja von einem Inoffiziellen kommen. Stelle es doch mal hier rein.

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          #49
          Stammt aus einer email Anfrage, mit anschießendem Telefongespräch, von einem Kollegen beim BKA

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            #50
            Zitat von kingshot Beitrag anzeigen
            Stammt aus einer email Anfrage, mit anschießendem Telefongespräch, von einem Kollegen beim BKA
            War das vor oder nach der WaffVwV? Diese sehr restriktive Auslegung dürfte eine ganze Menge (älterer und neuerer) positiver Feststellungsbescheide in Frage stellen.

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              #51
              War danach!

              Welchen Bescheid meinst Du z.B.?

              Im Grunde genommen ist das Ruger SR-22 ein gutes Beispiel. Da wurde auch ein Standard 10/22 in einen AR15 ähnlichen Schaft gepackt.

              Um wirklich sicher zu gehen ob ein Umbau sportlich zugelassen ist, muss eigentlich die umgebaute Waffe dem BKA vorgeführt werden. Da wird dann entschieden....auch im Einzelfall.

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                #52
                Zitat von kingshot Beitrag anzeigen
                Welchen Bescheid meinst Du z.B.?
                z.B. Walther G22 : schwarz (oder grün), BP, Tragegriff, AR-Korn, Handschutz geriffelt.... = viele böse Merkmale

                Vorbild: keines oder eben viele
                Aber lt. BKA ok
                ---------------------------
                Tapco Intrafuse: schwarz (oder sand, grün) M4-Schubschaft, M249-Griff, Handschutz mit oben liegender Schiene = wenige böse Merkmale

                Vorbild: keines oder eben viele.
                lt BKA (nach Deiner Aussage) böse


                Beim AUG-Z, OA-UG reichten bereits wenige kleine Veränderung um den Anschein entfallen zu lassen aber ein SR22/intrafuse/etc. soll dagegen vergleichbar mit AR-Systemen sein? Es wird (wieder) absurd

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                  #53


                  Erster Absatz

                  Es ist auch nicht auszuschließen das die gleiche Waffe von mehreren Sachverständigen unterschiedlich eingestuft wird. Daher gibt es die Rechtssicherheit ja nur beim BKA per Bescheid.

                  Tapco und ATI bewerben die Schäfte sogar mit dem Schlagwort "AR-Style" -> "...stock kit will convert your Ruger® 10/22® into a unique modular AR style rifle..."

                  Über das Thema gibt es aber schon zig Beiträge in diversen Foren. Schön wäre es natürlich wenn mal jemand einen Bescheid für einen entsprechenden Umbau beantragt. Aber das steht in keinem Verhältnis zu den hohen Kosten. Und auch Bescheide können korrigiert oder zurückgenommen werden.

                  Daher bleibt es wohl bei den subjektiven Einschätzungen und Vermutungen und es herrscht weiter die Rechtsunsicherheit
                  Zuletzt geändert von kingshot; 27.06.2012, 12:25.

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