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ich bin gerade dabei mich etwas über IPSC schlau zu machen. Ich konnte zwar schon finden welche Pistolen dafür zugelassen sind, bei Selbstladebüchsen habe ich jedoch noch keine einzige gefunden. Auch die Website von IPSC gibt keine Informationen darüber raus.
Also ist dort im Prinzip alles was Halbautomat ist erlaubt?
Und laut liste sind Schalldämpfer auch okay. Selbst in Deutschland? Weil bei der Munition extra steht in Deutschland nur 10 Schuss.
(Im Anhang ein Bild vom deutschen IPSC Regelwerk kopiert.)
Zudem steht dort das die Division unter Evalution steht. Bedeutet das, das die Rifle disziplin vielleicht nicht mehr lange läuft?
Da der Anhang übers Forum hochgeladen zu schlecht resized wird und man nichtsmehr lesen kann lasse ich hier noch einen Link von imageshack auf dem ich nochmal das gleiche Bild hochgeladen habe: http://img11.imageshack.us/img11/87/desktopasd.png
Bei der Sachkunde habe ich gesagt bekommen das Schalldämpfer nur für Jäger in D klar gehen. Jedoch war der Mensch der mir die Sachkunde "verkauft" hat ein sehr merkwürdiger Bursche...
Wenn Schalldämpfer wirklich beim IPSC erlaubt sind, wäre ich sehr überrascht. Gibt es vielleicht jemanden der aktiv IPSC betreibt und darüber bescheid weiss?
Gruß,
Micha
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
Bei der Sachkunde habe ich gesagt bekommen das Schalldämpfer nur für Jäger in D klar gehen. Jedoch war der Mensch der mir die Sachkunde "verkauft" hat ein sehr merkwürdiger Bursche...
Wenn Schalldämpfer wirklich beim IPSC erlaubt sind, wäre ich sehr überrascht. Gibt es vielleicht jemanden der aktiv IPSC betreibt und darüber bescheid weiss?
Gruß,
Micha
Erlaubt sind sie laut Regelwerk, das ist richtig. Letztendlich brauchst du halt eine Berechtigung um so ein Gerät erwerben zu dürfen, generell gilt für Schalldämpfer die selbe Erlaubnisvoraussetzung wie für die Grundwaffe. Also freie Waffe = freier Schalldämpfer (Luftgewehr, Airsoft und Co.), erlaubnispflichtige Waffe = erlaubnispflichtiger Schalldämpfer.
Hier gibt es nun von Bundesland zu Bundesland und von Behörde zu Behörde unterschiedliche Auslegungen und Meinungen. Ich kann dir z.B. sagen, dass man bei meinem zuständigen Amt keinen Schalldämpfer als Sportschütze bekommt. Andere Ämter hingegen scheinen dies unproblematischer zu handhaben. Ich habe schon Sportschützen mit Schalldämpfer auf dem Schießstand getroffen, aber im Regelfall sind die Besitzer von Schalldämpfern: Jäger, Sachverständige oder Sammler.
Ein Schießsportverband wird dir vermutlich keinen Bedürfnisantrag für einen Schalldämpfer ausstellen, da die Dinger "zugelassen" sind, aber nicht zwingend Voraussetzung.
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
Wenn ich schon sehe wie verzweifelt mein SB versucht hat mir die .338 nicht eintragen zu müssen kann ich schon davon ausgehen das es keinen Sinn hat so etwas zu versuchen
Gruß
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
Wenn ich schon sehe wie verzweifelt mein SB versucht hat mir die .338 nicht eintragen zu müssen kann ich schon davon ausgehen das es keinen Sinn hat so etwas zu versuchen
Gruß
Freundlich anfragen kann man ja mal, kostet ja nix.
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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