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    #31
    Die Waffe braucht keinen Bescheid, auch nicht zum sportlichen schießen!


    Warum trotzdem viele einen beantragen?
    Weil zu viele Kunden und leider auch Funktionäre es nicht kapieren das er nicht nötig ist.

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      #32
      Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe...

      Die Bewertung ob es sich um eine einer Kriegswaffe ähnliche Anscheinswaffe handelt wird wahrscheinlich auf Grundlage der Kriegswaffenliste geführt.



      V. Rohrwaffen
      29.
      a)
      Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
      b)
      Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
      c)
      vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
      d)
      halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

      Sieht die Ruger so ähnlich aus wie ein G3 könnte es also Probleme geben.

      Ähnelt sie einem Stgw44 könnte zwar die Standaufsicht Schnappatmung bekommen, aber im Sinne des Waffengesetzes dürfte es keine Anscheinswaffe sein.

      Ich stelle mir nur den blöden Fall vor, dass die Ruger zwar wie ein Stgw44 aussieht, aber wie so oft Leute mit Halbwissen Stress machen. Das kann z.B. die Waffenkontrolle der Waffenbehörde sein, die die Ruger erstmal von der Polizei abholen und von einem Gutachter bewerten lässt. Oder Standaufsichten ohne Detailwissen, die, wie Du Fieli in Deinem Beispiel geschildert hast, einem die Teilnahme am Wettbewerb verweigern.

      Gegen derlei Ungemach kann eventuell ein Schriftstück des Verbands helfen, in dem bestätigt wird, dass Du mit der Waffe an schießsportlichen Wettbewerben teilnehmen darfst. Der Verband kann dann, wenn ihm danach ist, noch auf einen bestimmten oder ähnlichen Bescheid des BKA, die Kriegswaffenliste oder Gutachten von Sachverständigen verweisen, und noch ein Bild der modifizierten Waffe anhängen.

      So würde ich das jedenfalls machen, wenn ich mir da unsicher wäre und Stress vermeiden will.

      Klar kann man das als vorauseilenden Gehorsam abtun, aber entweder fährt man umsonst zu einem Wettkampf oder im blödesten Fall mahlen die Mühlen der Verwaltung langsam (Waffe ist eine Weile weg) und dann womöglich nicht so wie man sich das dachte (Waffe ist dauerhaft weg).

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        #33
        So. Nachdem ich mich wieder mit dem Thema befasst habe werde ich mich zu Weihnachten doch mit einer 522 Target beschenken. Nächste Woche kümmere ich mich um den Voreintrag und dann wird so ein Teil geholt. Zwischenzeitlich hatte ich mit einem KK Repetierer geliebäugelt. Es sollte die Savage Mark 2 FV-SR werden. Mit Optik, Dreibein usw. Landet man dann aber doch fast beim Sig Preis. Aslo erst mal ein Fun HA in Kleinkaliber. Die Savage kann ich ja auf die gelbe Karte holen, wenn es mich juckt.
        Ursprünglich sollte eine Hähnel CR223 unterm Christbaum liegen, aber der Geiz hat gesiegt. Unter Berücksichtigung der Munitionspreise habe ich zu gunsten des Kleinkaliebermodells entschieden. Die gesparte Differenz werde ich wohl in eine Remington 870 Express Tactical investieren

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          #34
          Viel Glück und Spaß mit der 522 Target.
          Ein Vereinskamerad hat seine am Montag das erste Mal zu mit zum Stand gebracht. Nach ca. 30 Schuss hat der Verschluss geklemmt, ging nicht mehr vor oder zurück. Und irgend ein Bolzen hat seitlich rausgehangen. Hoffe du hast mehr Glück.
          Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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            #35
            Nochmal kurz zu den den Kriegswaffen ähnlich sehenden KK HA.
            Die Hülsenlänge bei KK liegt unter 40mm. Damit ist ein Ausschluss Kriterium für das sportliche Schiessen erfüllt wenn die Waffe einer Kriegswaffe ähnlich sieht.
            Meine Begründung beim WBK Antrag war die Ausübung des Schießsports. Wenn ich bei einer Aufbewahrungs Kontrolle eine Waffe im Schrank stehen habe die nicht zum sportlichen Schiessen zugelassen ist und ich habe diese Änderung der Zulassung durch den Umbau des Schaftes auch noch selber zu verantworten, dann habe ich Ärger mit der Behörde. Da bin ich mir sicher. Im Zweifel entscheidet das BKA ob zugelassen oder nicht. Wenn die Kontrolleure also Zweifel haben und die Waffe vom BKA begutachten lassen und das BKA sagt dann "nicht zugelassen", dann ist die Waffe weg und meine WBK möglicherweise auch.

            Deshalb: Taktischer Schaft ohne BKA - nein Danke.

            Auch wenn der geschätzte Herr Horner anderer Meinung ist.
            Ersten hat er seine Meinung in keinster Weise begründet, sondern mich nur geschulmeistert, warum auch immer und zweitens ist im Falle eines Falles meine WBK weg und nicht Ihre, geehrter Herr Horner.
            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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              #36
              Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
              Viel Glück und Spaß mit der 522 Target.
              Ein Vereinskamerad hat seine am Montag das erste Mal zu mit zum Stand gebracht. Nach ca. 30 Schuss hat der Verschluss geklemmt, ging nicht mehr vor oder zurück. Und irgend ein Bolzen hat seitlich rausgehangen. Hoffe du hast mehr Glück.
              zurück zum händler!

              meine läuft ohne jede störung seit mehreren hundert schuss!
              "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

              "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

              "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                #37
                Meine 522 laufen auch

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                  #38
                  Hallo Matthias,

                  dann sag doch mal einer von Deinen, sie soll zu mir gelaufen kommen, Adresse gibt's per PN.
                  MfG aus der schönen Pfalz

                  Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                  Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                  "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                    #39
                    ne, die laufen hier brav bei uns rum.....Ausgang gibt es da nicht

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                      #40
                      Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
                      nicht zum sportlichen Schiessen zugelassen ist
                      Waffen werden vom BKA grundsätzlich ggf Eingestuft als "nicht vom Sportlichen Schiessen ausgeschlossen", aber niemals "zum sportlichen Schiessen zugelassen"

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                        #41
                        Zitat von Fieli Beitrag anzeigen

                        Auch wenn der geschätzte Herr Horner anderer Meinung ist.
                        Ersten hat er seine Meinung in keinster Weise begründet, sondern mich nur geschulmeistert, warum auch immer und zweitens ist im Falle eines Falles meine WBK weg und nicht Ihre, geehrter Herr Horner.

                        Hab nie gesagt das ich anderer Meinung bin.

                        Nur kann ich aufgrund der regelmässigen Arbeit mit dem BKA und dem §6 sowie den Folgen abschätzen was "geht" und was nicht.


                        Wie gesagt, das alles bringt eh nix wenn die Aufsicht keine Ahnung hat und auf den Bescheid besteht.......

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                          #42
                          Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                          Hab nie gesagt das ich anderer Meinung bin.

                          Wie gesagt, das alles bringt eh nix wenn die Aufsicht keine Ahnung hat und auf den Bescheid besteht.......
                          Jetzt sind wir uns ja fast einig.

                          Wenn es wenigstens mal einheitliche Regelungen gäbe die von allen auch gleich interpretiert werden, wäre alles einfacher. Solange jeder Funktionär, von jedem Verband und auf jeder Ebene unberechenbare Entscheidungen treffen kann ist ein positiver BKA Bescheid das einzige Gegenargument das zieht.
                          Wenn ich schreibe positiver Bescheid oder zum sportlichen Schießen zugelassen, dann soll das heißen das im Bescheid steht das die Waffe vom Verbot zum sportlichen Schießen nicht betroffen ist. Das die dann erlaubt ist, ist eine Schlussfolgerung, die nicht in jedem Fall zutreffen muss. Aber wenigsten meistens.
                          Je mehr ich mich in das Thema reinlese ( kann ich ) desto mehr fällt mir auf wie unsinnig die Argumentation manchmal ist. Teilweise wird da noch der alte, längst nicht mehr gültige, Anscheinparagraph rausgeholt. Liegt aber auch teilweise an der gummiartigen Ausführung der Gesetze.

                          Mit bestem Gruß

                          Fieli
                          Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                            #43
                            jaein....


                            die Anwedung der "alten" §37 Merkmale ruht ja daher, das dies im Verfahren zum CZ V22 gefordert wurde.

                            Grundsätzlich ist es gut nun paar "handfeste" Merkmale zu haben.

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                              #44
                              Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
                              Im Zweifel entscheidet das BKA ob zugelassen oder nicht. Wenn die Kontrolleure also Zweifel haben und die Waffe vom BKA begutachten lassen und das BKA sagt dann "nicht zugelassen", dann ist die Waffe weg und meine WBK möglicherweise auch.
                              Letztllich entscheidet ein Gericht. Und es gibt bereits eine sehr hilfreiche Entscheidung, was geht und was nicht.

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                                #45
                                Wobei sich das BKA auch an dieser Entscheidung orientiert und damit arbeitet.

                                Grosse Abweichungen kann ich da die letzten Bescheide keine erkennen.

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