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    Waffen-Verkauf im Forum

    hallo,
    ich habe mal ein kleines anliegen:
    angenommen, es gäbe ein forum xyz, in welchem es einen verkaufsbereich(von privat für privat, sozusagen eher kleinanzeigen) gibt. nun überlegt man, in diesen verkaufsbereich eine sparte für WBK-pflichtige waffen/munition einzubauen.
    muss dort der forenbetreiber irgendwelche auflagen/voraussetzungen(insbesondere eine wbk) erfüllen? er selber kommt ja nicht mit den waffen in berührung?!

    natürlich besitzen sowohl die käufer, als auch die verkäufer eine wbk! soll kein krummes ding werden

    danke für eure hilfe!

    grüße

    #2
    Der Betreiber dieser Plattform benötigt eine Waffenhandelserlaubnis!

    Warum?

    Da das WaffG den Handel so definiert:

    treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,


    Da das "anbieten" der Plattform eine Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer darstellt, ist das nötig.

    Egun z.B. hat auch eine Waffenhandelserlaubnis. Siehe dort im Impressum.

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      #3
      Den Anführungen von Horner ist nichts mehr hinzuzufügen.
      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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        #4
        Was Wunder, der Mann kennt sich ja auch aus
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #5
          na das ist ja hirnrissig
          dann wirds wohl nix...

          trotzdem danke für eure hilfe!!!
          grüße

          Kommentar


            #6
            Zitat von Lycosa Beitrag anzeigen
            na das ist ja hirnrissig
            dann wirds wohl nix...

            trotzdem danke für eure hilfe!!!
            grüße
            Warum nicht? Die WHL zu bekommen ist nun auch nicht unmöglich.

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              #7
              Hallo,

              ich will auf keinen Fall Horners Fachwissen anzweifeln....aber

              in unserer Tageszeitung sind regelmäßig ältere Jäger, die ihre Waffen abgeben wollen und unter Kleinanzeigen ihre Waffen anbieten.
              Sollte also unserere Regionalzeitung eine Waffenhandelserlaubnis haben oder ist das ein grauer Bereich, nach dem Motto wo kein Kläger, da kein Richter?

              gruß
              trooper

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                #8
                Zitat von trooper Beitrag anzeigen
                Hallo,

                in unserer Tageszeitung sind regelmäßig ältere Jäger, die ihre Waffen abgeben wollen und unter Kleinanzeigen ihre Waffen anbieten.
                Sollte also unserere Regionalzeitung eine Waffenhandelserlaubnis haben oder ist das ein grauer Bereich, nach dem Motto wo kein Kläger, da kein Richter?

                gruß
                trooper
                Hallo zusammen,

                lieber spät als nie...

                Aber sowas von Grau. Ich möchte nicht der Chefredakteuer oder Geschäftsführer sein wenn sich da ein Staatsanwalt drauf stürzt... bis 36 Monate Urlaub. Verstoß gegen das WaffG. Evtl noch Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz. Auweia, da kommt was zusammen.

                Aber wo kein Kläger.....

                Gruß an alle

                Rüdiger

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                  #9
                  Die Mauer ist gefallen damit sich die DDR richtung Westen ausbreiten konnte....

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                    #10
                    Das ist aber höchst strittig!
                    Vermitteln ist sehr viel mehr als eine Kleinanzeige zu
                    veröffentlichen, darunter ist z.B. das Handeln eines
                    Maklers zu verstehen.
                    Ausserdem ist da noch die Einschränkung:
                    "wer gewerbsmässig..." - die ja nicht zutrifft.

                    Ich würde mit dem Anliegen bei der zuständigen Waffen-
                    Behörde vorstellig werden und mal dumm fragen.

                    PS: DHD24 hat übrigens auch keine WHL

                    Kommentar


                      #11
                      Bei Anzeigen scheint mir das ein bisschen anders abzulaufen. Die Zeitung übernimmt keine Vermittlung.

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                        #12
                        Baucht eine Zeitung in der eine Kleinanzeige für eine Waffe erscheint eine waffenhandelslizenz? - Nein
                        Braucht eine Zeitschrift die eine Mehrseitige Anzeige für Jagdwaffen abdruckt eine Waffenhandelslizenz? - Nein

                        Eine Firma die eine Auktionsplattform analog eGun betrieben hat, beantragte hierfür eine Waffenhandelslizenz. Der Antrag wurde abgelehnt, weil das kein Waffenhandel und eine Lizenz nicht nötig sei.

                        Verbindliche Auskünfte erhält man aber nur von der zuständigen Behörde.

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                          #13
                          Wie auch immer: Der Inhaber des Forums hat Hausrecht und will es nicht.

                          Warum ? Weil er es nicht will und damit ist doch alles gesagt.

                          Kommentar


                            #14
                            Lycosa geht ja aber von der Tatsache aus, dass ein Foreninhaber/-betreiber das will, und sich nicht strafbar machen will.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
                              ....Verbindliche Auskünfte erhält man aber nur von der zuständigen Behörde.
                              Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigen
                              Lycosa geht ja aber von der Tatsache aus, dass ein Foreninhaber/-betreiber das will, und sich nicht strafbar machen will.
                              Das Zitat von Frodo trifft es am besten finde ich.

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