Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre rasche und nette Antwort.
Ich möchte nur kurz klarstellen, das mein Bekannter sehr wohl hätte schießen dürfen, da er im Besitz eines gültigen Jagdschein und einer eigenen Flinte ist. Lediglich mir wurde das schießen verwehrt. Dies nur, damit keine Missverständnisse aufkommen!
In den nächsten Wochen werde ich mit meinem Bekannten bach Coesfeld, bzw. wenn der Tontaubenstand Dorsten wieder geöffnet hat, dort ein paar Runden Praxiserfahrung sammeln.
2014/15 steht bei mir übriegens ebenfalls die Jungjägerausbildung auf dem "Wunschzettel".
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Jeschner
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