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    #31
    Du hast nicht ganz verstanden was ich schrieb: das Benutzen der eigentlich gelöschten Daten ist obsolet. Sammeln können die gerne (illegal) soviel sie wollen: es bringt aber nichts. Rechtliche Sicherheit bietet (uns) das Gesetz zum BZRG. Da ist eindeutig (!) geregelt was und wann zu löschen ist.

    @Lichtgestalt,

    und deswegen wurde dir die WBK verweigert? Interessant wäre auch, woher du die Kenntnis über diesen alten Eintrag beim LRA hast.

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      #32
      Nein, die WBK wurde mir nicht verweigert, aber es hat mich geschockt, dass da noch 20 Jahre alte Daten vorhanden sind, die eigentlich längst gelöscht sein sollten.

      Der Anlass ist privat.
      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
      (Prof. Max Otte)

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        #33
        Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
        ...20 Jahre später war dieses Vergehen beim LRA immer noch auf dem Bildschirm.
        Das dürfte im Erziehungsregsiter nicht mehr gespeichert sein, auch nicht mehr über den Umweg Fahreignungsregister (FAER).

        Da stellt sich die interessante Frage was mit "beim LRA immer noch auf dem Bildschirm" tatsächlich gemeint ist.

        Klären liese sich das Ganze durch eine Selbstauskunft beim BZR (inkludiert das EZR) und FAER. Dann holt man sich eine Selbstauskunft beim LRA und vergleicht.

        Wer an Selbstauskünften interessiert ist, den interessieren vielleicht die Internetseiten: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

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          #34
          Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
          ....Da stellt sich die interessante Frage was mit "beim LRA immer noch auf dem Bildschirm" tatsächlich gemeint ist...
          Da steht: 1 Jugendarrest oder 1 Jugendstrafe und wenn er (der dem Behördenmitarbeiter gegenüber sitzt und nicht über die Schulter schauen sollte) das auf dem Bildschirm lesen kann ist der Behördenmitarbeiter saudoof.

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