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Zitat von johann Beitrag anzeigenDummschwätz, im TV vielleicht.
siehe auch § 203 StGB oder Google unter ärztliche Schweigepflicht.
Das Zweite gilt aber eben nur für den behandelnden Arzt selbst, nicht für das übrige KKH-Personal oder gerade Anwesende, wie Besucher, Putzen, Pfleger, Pförtner, Lieferanten, Taxifahrer, andere Patienten oder wem auch immer... Und eine Befragung dieses Personenkreises steht den Behörden durchaus frei...
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Zitat von Firefly Beitrag anzeigenZumindest für den Bereich der Pflege und medizinischen Assistenzkräfte gilt sehr wohl auch die Schweigepflicht. (§203 StGB Abs.1)
Der Begriff der ärztlichen Schweigepflicht ist nur umgangssprachlich korrekt.
Ich habe mir mal einen Wikiauszug erlaubt zu kopieren:
Es gibt vier (pflegerelevante) Gruppen, die sich nach § 203 StGB strafbar machen können:
1. Ärzte
2. Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert (im Strafrecht gelten die Gesundheits- und Krankenpflege, die Altenpflege, der Beruf des Rettungsassistenten und andere Berufe als Heilberufe und nicht als Heilhilfsberufe. Angehörige dieser Berufe haben eine originäre und nicht nur eine vom Arzt abgeleitete Schweigepflicht)
3. berufsmäßig tätige Gehilfen der Ärzte und der unter 2. genannten Heilberufangehörigen
4. Personen, die bei den unter 1. bis 3. Genannten zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, also diejenigen, die den Beruf noch lernen (Medizinstudenten, Krankenpflegeschüler)
Das ist aber nur die strafrechtliche Seite. Aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Datenschutz, Arbeitsrecht etc.) können weitere Personen einer Schweigepflicht unterliegen, z.B. die Putzfrau im Krankenhaus.
Aus: http://www.pflegewiki.de/wiki/Diskus...chweigepflicht"Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
(Volker Pispers)
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Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigen
Das ist aber nur die strafrechtliche Seite. Aufgrund anderer Bestimmungen (z.B. Datenschutz, Arbeitsrecht etc.) können weitere Personen einer Schweigepflicht unterliegen, z.B. die Putzfrau im Krankenhaus.
Aus: http://www.pflegewiki.de/wiki/Diskus...chweigepflicht
Und wenn dann Anhaltspunkt für einen Aufenthalt in einer derartigen Einrichtung gibt wünsche ich als Praktiker viel Erfolg bei der Ermittlung, weil man dann wieder am Hausrecht und den der Schweigepflicht unterliegenden Personen vorbei muß.
Bevor hier jemand einen richterlichen Beschluss erwirkt hat er vermutlich eine zielführende Antwort in einem Exbärten Forum bekommen.
Johann
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In unserer Zeitung stand heute das ein 24jähriger seinen Freund aus versehen mit einen KK Gewehr in den Rücken schoss .
Er brach bewusstlos zusammen , kam aber gleich wieder zu sich .
Er und seine Freunde stellten anscheinend keine Verletzung fest .
Zuhause bekam er dann große Rückenschmerzen und begab sich ins Krankenhaus wo dann eine Schussverletzung festgestellt wurde .
Worauf hin sofort die Polizei gerufen wurde .
Für mich heißt das , das sehr wohl eine Meldepflicht bei Schusswunden besteht .
Ein gutes neues Jahr wünscht ,
Martin .
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Zitat von melsto Beitrag anzeigenWorauf hin sofort die Polizei gerufen wurde .
Für mich heißt das, das sehr wohl eine Meldepflicht bei Schusswunden besteht .
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.....,suchte er ein Krankenhaus auf. Dort entdeckte das Klinikpersonal den Einschuss am Rücken und informierte die Polizei . (So der genaue Satz in der Zeitung)
Passiert ist das in Neutraubling bei Regensburg .
Wo hast du den gelesen das der Angeschossene die Polizei rief ?
Bei uns stand es in der Kötztinger Zeitung .
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Zitat von melsto Beitrag anzeigen.....,suchte er ein Krankenhaus auf. Dort entdeckte das Klinikpersonal den Einschuss am Rücken und informierte die Polizei . (So der genaue Satz in der Zeitung)
Passiert ist das in Neutraubling bei Regensburg .
Wo hast du den gelesen das der Angeschossene die Polizei rief ?
Bei uns stand es in der Kötztinger Zeitung .
Johann
hier noch die Meldung:
wieder mal ordentliche Aufbewahrung.Zuletzt geändert von johann; 02.01.2015, 18:25.
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Zitat von melsto Beitrag anzeigendas Klinikpersonal den Einschuss am Rücken und informierte die Polizei ...
Wo hast du den gelesen ...
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Habe heute bei der Polizei nachgefragt .
Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Meldepflicht bei Schuss.-und Stichwunden .
Die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht , außer man entbindet sie davon .
Hilft allerdings nur beschränkt , sobald der Arzt seine Abrechnung der Kasse mitteilt wo dann der Grund der Behandlung angegeben ist , wird diese die Polizei informieren .
Laut Polizei sind Krankenkassen nicht schweigepflichtig .
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Zitat von melsto Beitrag anzeigenHabe heute bei der Polizei nachgefragt .
Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Meldepflicht bei Schuss.-und Stichwunden .
Die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht , außer man entbindet sie davon .
Hilft allerdings nur beschränkt , sobald der Arzt seine Abrechnung der Kasse mitteilt wo dann der Grund der Behandlung angegeben ist , wird diese die Polizei informieren .
Laut Polizei sind Krankenkassen nicht schweigepflichtig .
Die werden Trauma und Fremdkörperentfernung abrechnen. Die genaue Doku steht in der Karte und nur wenn die Kasse nachfragt und der Patient von der Schweigepflicht entbindet, dann erfährt es die Kasse und dann ggf die Polizei.A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
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