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Kleinkaliber unter 14 Jahren schießen ?

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    #16
    Eh ich das durch habe und allen Beteiligten verständlich aufgedrösselt habe, ist er 16 oder 17 !

    Mike
    Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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      #17
      Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
      Es liegt an der mangelnden Lesekompetenz der SB. Es heisst: Absatz 3 Satz 1. Damit ist der gesamte erste Satz gemeint (also Ziffer 1 und Ziffer 2; beide Halbsätze getrennt durch ein Komma(!)). Sonst hätte dort stehen müssen Abs. 3 1. Hs oder besser: Abs. 3 Ziff. 1.. Der Vollständigkeit halber weise ich aber auch daraufhin, dass im Steindorf, Waffenrecht, zu §27 WaffG Rn 10, auf den Begriff "Kind" abgestellt wird und deshalb auch nur Abs. 3 Ziff. 1 gemeint sein soll. Dies ist mE nicht richtig, da in beiden Ausnahmefällen ein Kind betroffen wäre (unter 14 ist ein Minderjähriger ein "Kind", JschG).

      Dies sehen auch grundsätzlich die Behörden so. Man kann sich ja mal den Spaß geben und "Ausnahmegenehmigung §27 Abs. 4 kleinkaliber" bei Google eingeben. Von hunderten Antragsformularen der Städte und Landkreise bis hin zum Schulungsmaterial der Polzeihochschule BW.


      man möge allerdings beachten, dass bei diesen Formularen entweder der Verein SELBST! eine Ausnahmegenehmigung beantragt oder wenigstens MIT unterschreiben soll!


      Offensichtlich herrscht bei den Ämtern der Konsens, dass der Schützenverein diesen Antrag wie auch immer geartet unterstützen muss/soll.


      Eventuell wäre hier also der bessere Weg über den Schützenverein zu wählen.
      Kann man ja mit den vorhandenen Vorlagen aus anderen Landkreisen machen. (oder diese als "Nachweis" mit beilegen).

      Es tut uns sehr leid, aber die gewünschte Seite konnte nicht gefunden werden. Sie können unsere "Schnellsuche" verwenden, um den gewünschten Inhalt zu finden. Oder dürfen wir Ihnen direkt behilflich sein?Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Tel.: (09281) 57-0poststelle@landkreis-hof.de

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        #18
        Mir sind im direkten Umfeld Kinder (<14J) bekannt, die:

        - mit Ausnahmegenhmigung KK trainieren
        - an Wettkämpfen KK teilnehmen

        Sollte also gehen...
        Jeder Einzelantrag muss mit einem psychologischen Gutachten des Kindes "begleitet" werden.

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