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Moin,
jeder weiss ja: Ein Freifallmesser ist ein verbotener Gegenstand !
Aber: Was ist, wenn man nur die Einzelteile zu Hause hat, also zerlegt ? Gilt es denn noch als Messer ? Oder "nur" als Klinge, Feder, Griffstück.....also Bastel-Bausatz ?
Hatte diese Diskussion heute mit einem Kollegen. Er meint: Alles Verboten ! Ich meine: Nö ! Bastelklinge !
Was meint ihr (das WaffG sagt ja nichts zu Teilesätzen, oder?)
Sofern es ein Zerlegbares Fallklingenmesser (Freifall.... ist eine Art des Fallschirmspringen) ist, ist es im zerlegten Zustand ohne weiteres eine freie und legale Teilesammlung. Zusammengesetzt ist es ein verbotener Gegenstand. Dies ist auch bei Egun immer gut zu beobachten wenn Anbieter in einer Auktion den Griff und in einer weiteren die Klinge anbieten. Alles legal und so steht es auch im Waffengesetz. Dort ist nicht die Rede von Bauteilen etc. sondern nur von ganzen Messern.
Mike
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
Deshalb ist es ja auch ein Kappmesser, nicht mehr und nicht weniger.Ich hatte mal eins von Opa aus Kriegszeiten und dies war sauberer und feiner gearbeitet als die heutigen der Bundeswehr.
Mike
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Kann Lichtgestalt nur Recht geben, das BW "Fallschirmjägermesser" ist absoluter Schrott ! Völlig unbrauchbar.
In der Funktion eines Kappmessers hatte ich damals ein doppelt geschliffenes Tauchermesser. Wenn ich drüber nachdenke, fällt mir auch kein einziger Kamerad ein, der dieses Teil wirklich geführt hätte.
...mit dem (ungehärteten? warum eigentlich ???) Dorn konnte man das G3 relativ lautlos verschließen, und die Klinge ließ sich besser schärfen, als die des Standard-Klappmessers von Victorinox...
Ansonsten braucht man das nicht wirklich. Ein Nothammer ausm Bus kappt besser.
Warum sollte man den Dorn härten, er ist zum enttüdeln von Knoten aller Art gedacht (ich benutze ihn zum Taue spleißen)
PS: Nach "hören sagen" sollen im WK II nicht wenige Personen durch eben diesen Dorn "zu Schaden gekommen sein"...
Gruß Wolf...
Deshalb waren wohl die Fliegermesser für die Fallschirmschützentruppe mit wenigen Handgriffen zerlegbar. (... und auswaschbar). Fliegermesser für die Fliegende Truppe waren in aller Regel vernietet und nicht zerlegbar. Erstgenannte hatten einen eingeschlagenen Pfeil auf der Parierstange. Letztgenannte nicht.
Mike
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Das Kappmesser hat aber keinen Marlspieker (den hat das kleine schwarze Bordmesser zum aufklappen, und der ist wirklich zum Tauespleißen gedacht), sondern sowas (verbogen, da ungehärtet und in der Vergangenheit als Werkzeug benutzt...):
Und bevor Aufregung entsteht: Das Messer ist OHNE Klinge.
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