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    #16
    Hallo,

    vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Leider sind diese aber ja ab Beitrag #4 etwas vom Thema abgedriftet

    Ich kann zwar die Aussage in diesem Beitrag verstehen (u.a. dass sich schnell was einschleicht, wo man sich nicht allzu viel Gedanken drüber macht ob es nun rechtskonform ist oder nicht), aber ich habe meine Frage ja genau deshalb gestellt, damit sowas in dieser Hinsicht nicht passiert!

    Wie genau der Transport der Waffe (ob ungeladen, nicht schussbereit, in welchen Koffern mit wievielen Schlössern auch immer) abläuft war in diesem Fall überhaupt nicht gefragt und relevant. Es geht nur darum, ob die Waffe zwischen verschiedenen Privathaushalten transportiert werden darf (alle anderen Bestimmungen zum Transport als vorschriftsgemäß vorausgesetzt!).

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Midgekiller

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      #17
      Nein dürfen sie im ganzen Engen Sinne nicht. Ich hatte meine auch schon mal bei meinen Großeltern, weil sie sich interessiert haben. Aber das sind keine 1000 Meter.


      Ansonsten zu Vereinskollegen zum einstellen etc.

      Aber just for fun durch die Gegend fahren ist einfach nicht.

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        #18
        Wieso nicht einfach nen Schrank in die Wohung der Freundin und Eltern stellen? Gehört sowieso in jeden ordentlichen Haushalt
        .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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          #19
          Das würde denke immer noch nichts daran ändern, dass es kein eingetragener Wohnsitz ist und damit nicht Wohnsitz --> Sportstätte.

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            #20
            Du musst Waffen nicht in deiner Wohnung lagern, Du kannst sie auch in einer fremden Wohnung lagern. Es darf eben nur kein Unberechtigter Zugriff haben.

            Pers. Aussage nach Telefonaten mit der Berliner Waffenbehörde.

            Diese Aussage stellt keine Rechtsberatung dar.
            Also bitte nicht drauf festnageln.

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              #21
              Es ist erstaunlich was für ein Schwachsinn so kursiert und wie Gesetze noch zum eigenen Nachteil ausgelegt werden !

              Ich kann meine Waffen dort einlagern wo ich will und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind ! Ich hatte meine zum Teil damals mit in der Waffenkammer meiner Kompanie und jetzt Beispielsweise im persönlichen Panzerschrank meiner Arbeit um auch während der Mittagspause mal damit schießen zu können. Der Rest ist zu Hause im Waffenschrank ! Und, wo ist das Problem ?

              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #22
                Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                Ich kann meine Waffen dort einlagern wo ich will und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind ! Ich hatte meine zum Teil damals mit in der Waffenkammer meiner Kompanie und jetzt Beispielsweise im persönlichen Panzerschrank meiner Arbeit um auch während der Mittagspause mal damit schießen zu können. Der Rest ist zu Hause im Waffenschrank ! Und, wo ist das Problem ?

                Mike
                Moin Mike,

                das Problem könnte kommen, wenn die Kontrolletis kommen.

                Was sagst Du denen dann, wenn die Deine Waffen alle sehen wollen und nicht nur die, die gerade da sind ???
                MfG aus der schönen Pfalz

                Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                  #23
                  Genau dies, was ich hier schrieb !
                  Ich könnte meine Knallstöcke ja auch im Verein lassen.
                  Ich bin doch nicht in der Meldepflicht, wo ich aktuell meine Waffen gesetzeskonform lagerte.

                  Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #24
                    Da wäre ich mir halt nicht so sicher oder warum gibt es das Formular zur kurzfristigen Überlassung für nur 1 Monat?

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                      #25
                      Falls du z.B. auf dem weg zum Schießstand mit deiner geliehenen Waffe kontrolliert wirst?
                      Wär ja noch schöner, dann dürfte man auch keine Waffe zum BüMa bringen.
                      .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                        #26
                        Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                        Genau dies, was ich hier schrieb !
                        Ich könnte meine Knallstöcke ja auch im Verein lassen.
                        Ich bin doch nicht in der Meldepflicht, wo ich aktuell meine Waffen gesetzeskonform lagerte.

                        Mike
                        Ich weiß ned so recht ........... fährst Du dann mit den Leuten zu Deiner Arbeit, den Rest überprüfen lassen ? Oder wie geht das dann weiter ?
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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                          #27
                          Das mit der geliehenen Waffe versteh ich nicht so ganz. Der Verbleib der Waffe muss doch immer gewährleistet sein.

                          Die Verwahrung der Waffenorte müssen normal auch dokumentiert werden.

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                            #28
                            Die Orte nicht, aber die Schränke. Oder kriegst Du noch was genehmigt ohne den Nachweis der sicheren Aufbewahrung ?
                            MfG aus der schönen Pfalz

                            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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                              #29
                              Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                              Das mit der geliehenen Waffe versteh ich nicht so ganz. Der Verbleib der Waffe muss doch immer gewährleistet sein.
                              Das sollte man meinen, wenn es auch möglich sein kann dass ein Waffenbesitzer mit mehreren Wohnungen od. sonstigen Aufbewahrungsorten mal die Übersicht verliert.

                              Die Verwahrung der Waffenorte müssen normal auch dokumentiert werden.
                              Nein, oder kannst Du da eine Quelle nennen.

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                                #30
                                Naja... wenn der Ort der Schrankes von der im Antrag genannten Meldeadresse abweicht.

                                Aber keine Ahnung. Ich nehme meine Waffe auch mit wenn ich irgendwo fahrttechnisch besser fahre.

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