Die Szenarien mit dem Herzinfarkt sind doch auch völliger Blödsinn, so viel Fantasie möcht ich auch haben
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Neuauflage: Aufbewahrung geladener Waffe in Waffenschrank WG I nach DIN/EN 1143–1
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Ich seh es auch so dass sich Vincent im Recht befunden hat, auch sehe ich keine Gefahr an einer unterladenen Waffe, welchen Sinn es hat muss jeder für sich selber wissen.
Die Szenarien mit dem Herzinfarkt sind doch auch völliger Blödsinn, so viel Fantasie möcht ich auch haben.22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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OK OK
Zitat von RuedigerDE Beitrag anzeigen
Wenn Du darauf verzichten möchstest, ist das Deine Sache.
lg Rüdiger:-)Paint
Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.
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Zitat von Paint Beitrag anzeigenJa, ich will:
Wie man aus meinen Postings ersehen kann, habe ich da eine völlig andere Ansicht.
Jetzt könnten wir darüber diskutieren, müssen wir aber nicht.
Du wirst sicher Deine Gründe haben.
Ich wehre mich nur dagegen, wenn man versucht, andere und auch mich, die ihre Rechte wahrnehmen möchten, deswegen anzugehen.
lg Rüdiger:-)Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal
Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."
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Leute, Leute, jetzt kommen wir alle mal wieder runter.
Ich habe das Thema ja bewusst neu aufgelegt, weil ich für EUCH eine Informationsquelle sein möchte.
Ich stehe gerade für diese Art der Aufbewahrung, die Beweggründe spielen hier aber keine Rolle. Es geht mir einzig und allein darum, dass der §36 Abs. 1 Satz 2 die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition klipp und klar regelt und die Behörde entweder den Text nicht vollständig gelesen hat, oder den Teil der mit "sofern nicht" beginnt, bewusst ausgeblendet hat, was dann eben zu dem Bußgeldverfahren mit der irrwitzen Berufung auf den besagten Paragraphen geführt hat. Denn den §36 werde ich ebenfalls als Begründung anführen, warum die Aufbewahrung richtig gewesen ist.
Mal sehen, was die Behörde auf mein Schreiben antworten wird, vielleicht reicht das bereits, dass sie die Sinnlosigkeit des ganzen erkennen und das Bußgeldverfahren von selber einstellen.
Falls nicht, muss halt wieder ein weiterer, unnötiger Prozess geführt werden. Ich könnte gern darauf verzichten, aber dass es mit der sorgfältigen Verwendung von Steuergeldern in diesem Staat nicht weit her ist, dürfte ja allen bekannt sein.Zuletzt geändert von Vincent; 16.08.2013, 18:04.
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aua
Zitat von RuedigerDE Beitrag anzeigenDu schaust auch lieber weg, wenn einer totgetreten wird, richtig?
lg Rüdiger:-)
Oh oh Rüdiger, da gehst Du aber einige Schritte zu weit.Paint
Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.
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Zitat von RuedigerDE Beitrag anzeigenDu schaust auch lieber weg, wenn einer totgetreten wird, richtig?
Das täte ich aber nicht, weil ich das gut fände oder mich nicht trauen würde, den oder vlt. auch die, wenn es nicht zu viele sind, umzuhauen, sondern ich habe keine Lust hinterher a) ins Visier des selbsternannten Gewaltmonopolisten zu kommen und Ziel einer Ermittlung zB wegen Körperverletzung zu werden und b) nicht auch noch ins Visier irgendwelcher Rächer aus dem Familienumfeld der Schläger zu kommen und vorher noch von Staats wegen wehrlos dagegen gemacht worden zu sein.
Der Gewaltmonopolist hat sich das auf die Fahne geschrieben, soll er zusehen, wie er damit klar kommt, ich habe zT nicht einmal mehr bei Unfällen etwas gesehen und da geht es meist um nichts ausser kaputtem Blech.
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Zitat von Sandmann Beitrag anzeigenFinde ich arm so eine Einstellung...
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Zitat von CAG Beitrag anzeigenKennst du, oder ? http://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner
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Zitat von Matcher Beitrag anzeigenKennst du nicht, oder?
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterla...icht_zu_helfen
Hast du nicht gelesen, oder ? "ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten" Und vorher müsste man es natürlich erst mal gesehen haben.
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Zitat von CAG Beitrag anzeigenHast du nicht gelesen, oder ? "ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten" Und vorher müsste man es natürlich erst mal gesehen haben....ich habe zT nicht einmal mehr bei Unfällen etwas gesehen...
Was wohl bei einem nachgewiesenen Fall von unterlassener Hilfeleistung mit der Zuverlässigkeit geschieht?
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Zitat von Matcher Beitrag anzeigenDie mindeste Hilfe ist ein Anruf...
Man kann DEN Unfall an sich (etwas) sehen und man kann das Ergebnis des Unfalls (und eigentlich nichts) sehen. Vor allem da man dabei selten zur Zielscheibe von Racheakten von Familienangehörigen des Verunfallten zu werden droht.
War aber anscheinend zu komplex. Warum muss man eigentlich immer die Pointe erklären ?
Und du hast es richtig erkannt, NACHGEWIESENER, im schlimmsten Fall hat man einfach Angst um seine eigene Gesundheit und Leben (und die muss man bekanntlich nicht in Gefahr bringen) und das war es dann.
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Moderativer Hinweis:
An dieser Stelle verlassen wir wieder den Bereich "Hilfeleisten pro und contra" und konzentrieren uns wieder auf das Thema. Jedweden weiteren themenfremden Beitrag werde ich ansatzlos löschen.Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenModerativer Hinweis:
An dieser Stelle verlassen wir wieder den Bereich "Hilfeleisten pro und contra" und konzentrieren uns wieder auf das Thema. Jedweden weiteren themenfremden Beitrag werde ich ansatzlos löschen.
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