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Durchreise CH-DE-CZ

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    Durchreise CH-DE-CZ

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage bezüglich des Gesetzes in DE.

    Da ich in nächster Zeit vorhabe einen Schiesskurs in CZ zu besuchen, muss ich durch DE reisen und somit auch meine gewünschten Waffen, welche ich für den Schiesskurs benötige, vorübergehend mitzuführen.

    Ich besitze selbstverständlich den EU-Feuerwaffenpass und meine Waffen sind dort eingetragen.

    Da ich mit einigen Kollegen gehe, werden wir wohl alle unsere Waffen gemeinsam in einem Auto mitnehmen, sprich; Jeder der Teilnehmer sitzt im selben Fahrzeug. (Wir alle besitzen den EU-Feuerwaffenpass für die entsprechenden Waffen)

    Mitnehmen würden wir pro Person zwei Waffen und zwar wie folgt:

    -2x Swiss Arms SG551-1 (Werkshalbautomat mit Klappschaft -> Länge eingeklappt 601mm)
    -1x H&K MR223 mit 14" Lauf (Werkshalbautomat mit Schiebeschaft)
    -1x SR-556 TD mit 16" Lauf (Werkshalbautomat mit Schiebeschaft)
    -3x Glock 17
    -1x Glock 19

    Wir haben vieles Abgeklärt was erlaubt sein sollte und was nicht und wir bekommen immer wieder andere Informationen.

    Kann mir irgendjemand sagen (Allenfalls jemand der damit Erfahrung gemacht hat) was vo den Waffen erlaubt sein sollte und was nicht?

    (PS: Unsere Waffen sind getrennt von Verschluss (Bei Pistole der Lauf) in einem verschlossenen Behältniss und werden so transportiert).

    Müssen wir beim Zoll in DE anhalten und die Waffen anmelden bzw. vorzeigen und bei der Ausreise wieder das selbe Spiel?

    Gibt es weitere Infos welche ich Beachten muss beim temporären Verbringen dur die Bundesrepublik Deutschland?

    Ich würde mich selbstverständlich über viele gute Antworten freuen

    Vielen Dank im Voraus und Grüsse

    BokiMP

    #2
    Die Sig und die AR sind in DE Kat. A.

    Bei der Sig, könnte es nach Spitzer Messung auch auch noch ne Verbotene Waffe geben.

    Wenn dich wer erwischt, sind sie weg.


    AT ist auch keine Alternative, da sind MR und Ruger Pfui und Sig grenzwertig......
    Zuletzt geändert von Matthias Horner; 04.09.2017, 12:57.

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      #3
      Die einzige Möglichkeit mit "Swiss Arms SG551-1" und "Ruger SR-556" wäre per Flugzeug direkt von Zürich nach Prag (per Auto Deutschland und Österreich umfahren dürfte zeitlich und finanziell ausscheiden).

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        #4
        Keine Ahnung ob so etwas in Frage käme:
        Alles in eine verschließbare Blechkiste und beim Schweizer Zoll Deklarieren und verplomben lassen...
        Bei der Rückfahrt das Gleiche beim Tschechischen Zoll.

        Denn als verplombtes Transitgut dürfte das doch durchgehen.
        Angeln im Karpfenteich ist wie Saujagd im Schweinestall.
        Ich schieße lieber auf wehrlose Scheiben mit: 5,6x15R, 8x57IS, 9x19, 9x29R, 9x33R
        -.. .--- ----. ..-. --.-

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          #5
          Am besten ist wohl, vor der Reise beim deutschen Zoll zu fragen und nicht erst an der Grenze das Vorhaben, die Waffen mitzunehmen, anzuzeigen.

          Wenn der deutsche Zoll seinen schriftlichen (!) Segen zur Mitnahme gibt, wird hoffentlich alles gut.

          Und um dem deutschen Zoll die hoffentlich positive Entscheidung etwas leichter zu machen, kann man ja fragen, ob die beiden Feststellungsbescheide zu SIG 551 und Ruger SR-556 Varmint Target auch für Eure Waffen gelten.






          Und ganz allgemein gilt: "Für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich. [...]

          Sonderfälle:
          Bei Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist für die Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen EU-Mitgliedstaat ein Europäischer Feuerwaffenpass ausreichend. Der Mitnahmegrund, z.B. Einladung oder Teilnehmerkarte am Wettkampf, ist nachzuweisen. [...]


          Allgemeiner Hinweis
          Island, Norwegen, die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind aufgrund von Assoziierungsabkommen, die mit der EU geschlossenen wurden, wie andere EU-Mitgliedstaaten anzusehen.
          "

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            #6
            Zitat von Sigrid Beitrag anzeigen
            Denn als verplombtes Transitgut dürfte das doch durchgehen.
            Nein. Kriegswaffen ohne Genehmigung durch deutsches Bundesgebiet zu transportieren funktioniert auch nicht mit 'ner Plombe.




            Zitat von Olympia Beitrag anzeigen

            Wenn der deutsche Zoll seinen schriftlichen (!) Segen zur Mitnahme gibt, wird hoffentlich alles gut.
            Und wenn der (auch schriftlich) Antwortende keine Ahnung vom Kriegswaffenkontrollgesetz hat, dann ist selbst seine positive (aber unvollständige und ggf. unrichtige) Antwort keine Freikarte.

            Zitat von Olympia Beitrag anzeigen

            Und um dem deutschen Zoll die hoffentlich positive Entscheidung etwas leichter zu machen, kann man ja fragen, ob die beiden Feststellungsbescheide zu SIG 551 und Ruger SR-556 Varmint Target auch für Eure Waffen gelten.
            Da es sich nicht um die gleichen Waffen handelt (Teileprovenienz), haben diese Feststellungsbescheide überhaupt keine Bedeutung.


            Zitat von Olympia Beitrag anzeigen

            Und ganz allgemein gilt: "[I]Für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich. [...]

            Sonderfälle:
            Bei Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist für die Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen EU-Mitgliedstaat ein Europäischer Feuerwaffenpass ausreichend. Der Mitnahmegrund, z.B. Einladung oder Teilnehmerkarte am Wettkampf, ist nachzuweisen. [...]
            Zum Einen ist der durchschnittliche schweizer Waffenbesitzer kein Sportschütze im eigentlichen Sinne.

            Zum Anderen muss auch der Inhaber eines EFWP mit entsprechend eingetragenen Waffen die lokalen Gesetze des Ein- oder Durchreiselandes beachten. Üblicherweise klärt er das im Vorfeld bei der Erlaubnisbeantragung ab, beruft er sich auf die Ausnahmen, dann ist er dafür eigenständig verantwortlich.

            Im hier geschilderten Fall sind die Langwaffen ausgenommen dem MR223 in Deutschland Kat. A und damit verboten, und in Österreich sind alle der genannten Langwaffen incl. des MR223 Kat. A und damit verboten. Ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Kriegswaffenkontrollgesetz, die grundsätzlich nicht erteilt wird, ist eine Durchreise nicht legal.

            Ist doof, ist aber so.

            Entweder in Deutschland legale Langwaffen besorgen und mit diesen Reisen (Beispiel MR223) oder in CZ um Leihwaffen kümmern und auf eine Mitnahme eigener Waffen verzichten.

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