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Gelbe WBK abgelehnt wegen fehlendem Bedürfnis

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    #16
    "ja".

    Du musst das Sicherheitsbehältnis nachweisen, das geeignet ist, um die Waffen, die du dann kaufen darfst, aufzubewahren. So wird das mWn gehandhabt. Bei Antrag also A-Schrank (bitte S1 oder so kaufen, wenn neu) nachweisen. Keine Ahnung ob sich der Sachbearbeiter darauf einlässt, deine Waffen im Verein (Schrieb vom Verein!) zwischenzulagern, sollte kein Schrank vorhanden sein.

    Bei mir war das so gängige Praxis. Ist irgendwie zwar logisch, aber sieh es mal so: Wenn du erstmal nicht vorhast, Langwaffen zu kaufen -> Muni hat Platz.

    Uff, wenn man schon was beantragt, sollte man aber auch alle Anträge abgeben und nicht erstmal der Behörde was vorwerfen (nicht jetzt du, aber so generell).
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #17
      Zitat von Zamjin Beitrag anzeigen
      Es hat sich nun auch herausgestellt, dass der Antrag für die gelbe WBK tatsächlich NICHT vorhanden war. Kein Wunder dann ;D... wusste ich aber anfangs auch nicht.
      ....also mal wieder viel Aufregung, obwohl der Sachverhalt gar nicht bekannt ist...

      Zitat von Zamjin Beitrag anzeigen
      Es ist für mich total verwirrend.
      Jemand hat die Aussage von der Behörde erhalten, dass, bevor man keinen Langwaffenschrank hat, sich gar keine Gedanken um eine gelbe WBK zu machen hat. Es wäre zwingend ein Waffenschrank für Langwaffen von Nöten um die Gelbe zu beantragen. Stimmt das ?
      Was ist daran verwirrend, ist in 36 Abs. 3 WaffG eindeutig geregelt?! Ein "vorgesehener" Kauf wird den Behörden i.d.R. nicht reichen.

      gruss
      blackys

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        #18
        Zitat von Zamjin Beitrag anzeigen
        Trotzdem noch eine andere Frage:

        Es ist für mich total verwirrend.
        Jemand hat die Aussage von der Behörde erhalten, dass, bevor man keinen Langwaffenschrank hat, sich gar keine Gedanken um eine gelbe WBK zu machen hat. Es wäre zwingend ein Waffenschrank für Langwaffen von Nöten um die Gelbe zu beantragen. Stimmt das ?
        Das ist von Behörde zu Behörde verschieden. Es gibt Ämter die verlangen das, andere interessiert es bis zur ersten Kontrolle nicht.

        Falls es verlangt wird, könnte man es umgehen, indem man die Gelbe für Langwaffen ´sperren´ lässt. Dann kommt ein Schrieb rein ´nur Kurzwaffe´ - z.B. Freie Pistole oder Perkussionsrevolver und der Kauf eines Langwaffen-Schrankes entfällt.
        Wir hatten hier im Forum auch mal das umgekehrte Problem: Forenmitglied wollte nur Langwaffen, Behörde verlangte mind. einen B-Schrank für mögliche Kurzwaffen auf Gelb. Da wurde ebenfalls die Kurzwaffen in der Gelben WBK "gesperrt".

        Aber wie Mitglied Derda schon richtig geschrieben hat: dann packt man halt seine Munition rein oder das Luftgewehr, Ordner mit wichtigen Unterlagen etc.
        Ab einem bestimmten Zeitpunkt hat man sowieso nie genug Platz in den Schränken - zumindest geht es mir so

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          #19
          Zitat von blackys Beitrag anzeigen

          ... Was ist daran verwirrend...
          Vielleicht nicht gerade verwirrend aber heikel: "wer will sich einen Schrank kaufen um dann zu erfahren, dass seine WBK (warum auch immer) abgelehnt wurde".

          Ich habe meine Schränke angeschafft als bevor ich die WBK abgeholt habe. Den Nachweis der Aufbewahrung muss man erst vorzeigen, wenn man die WBK abholt.

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            #20
            Nö, das kann auch im Vorfeld verlangt werden vom Sachbearbeiter. Wird zum Beispiel bei meinem so gemacht. Der nimmt keine Anträge an, die keinen Nachweis enthalten. Ob man sich deswegen dann streiten mag?
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              #21
              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
              Vielleicht nicht gerade verwirrend aber heikel: "wer will sich einen Schrank kaufen um dann zu erfahren, dass seine WBK (warum auch immer) abgelehnt wurde".

              Ich habe meine Schränke angeschafft als bevor ich die WBK abgeholt habe. Den Nachweis der Aufbewahrung muss man erst vorzeigen, wenn man die WBK abholt.
              Jo, mit der Begründung würde ich gleich nur den Antrag abgeben: "Nu´machen ´se mal, die Bedürfnisbescheinigung, Sachkundenachweis und Aufbewahrungsnachweis bringe ich Ihnen dann mit, wenn ich die WBK abhole. Nicht dass ich das alles vergebens mache!"

              Wenn das der einzelne SB nicht so genau nimmt ist das ja ok. Normal machen die Jungs sich aber keine Arbeit, die womöglich für den Papierkorb ist, da die Unterlagen nicht an den Laden kommen. Rein von seinen Verwaltungsvorschriften ist er halt normalerweise gebunden.

              36.7 AV zum WaffG
              § 36 Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbe-wahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachge-wiesen werden müssen. Es besteht also eine „Bringschuld“ des Waffen-besitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht unabhängig von einem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

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