Herzlich Willkommen im Waffen-Welt.de Forum. Falls sie Hilfe benötigen, finden sie viele Antworten auch in unserer FAQ. Um alle Funktionen unserer Seite in vollem Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
Also, wenn dein Verein (Arbeitsstunden sind ja großteils Usus) dich erstmal so lange LP trainieren lässt, bevor man dir 12 Monate GK erlaubt, dann ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben und der falsche Verein.
Und wozu dann der Zettel mit dem Nachweis von 40 Schießstunden?
Ab 20 meinte unser Vorsitzender würde die Chance bestehen das man zu den scharfen Waffen mit rüber kann.
Ansonsten muss ja dann später der Nachweis bei den scharfen Waffen über 18 Std. im Jahr gebracht werden damit der Bedarf nachgewiesen werden kann.
Du hast nur aufgezeigt, wie repressiv dein Verein ist. Normale Vereine (moderne, die gerne weiterbestehen wollen) zeigen dir, bzw. erklären, wie die gesetzliche Lage ist und unterstützen dich.
Ich musste zwar anfangs auch mal LP schießen, bevor man mich an scharfe Waffen lies, was aber eher damit zu tun hatte, ob ich sicheren Umgang beherrsche, ob mir die Leute passen und der Umgang untereinander. Ich mag meinen Verein...
Also, gesetzlich ist es so, dass man in einen Verein geht, ab dem 1. Schießen (scharfe Waffe) gelten die 12 Monate (Verbandsmitgliedschaft und nicht Vereinsmitgliedschaft) und dann entweder 12 Termine oder 18, je nachdem wie regelmäßig man übers Jahr verteilt schießt.
Wenn dein Verein Regeln aufstellt, wie etwa 40h Luftdruck, dann irgendwann mal 18h usw, dann ist das affig und das Bedürfnis (nicht Bedarf!) gilt bzgl. 12 oder 18 Terminen und nicht Stunden. Kleiner Unterschied, aber wenn solche Termini verwendet werden, drängt sich der Verdacht auf, dass dein Verein nicht ganz mitgliederfreundlich und oder auf der Höhe der Zeit ist.
Wenn du deinen Verein magst, gut mit den Leuten zurecht kommst und es für dich akzeptabel ist, dann kannst das gerne mitmachen (Sachkunde machen nicht vergessen, gilt 12 Monate) und irgendwann mal die WBKs beantragen.
Bedürfnis
Sachkunde
etc.
müssen auch noch gegeben sein, aber das sollte dir ja gesagt worden sein.
Ansonsten muss ja dann später der Nachweis bei den scharfen Waffen über 18 Std. im Jahr gebracht werden damit der Bedarf nachgewiesen werden kann.
Wo bitte steht das denn???? Entweder 12 x regelmäßig (also 1 x im Monat) oder 18 x unregelmäßig. Da steht NIRGENDS was, das ich 18 Stunden lang schießen muss. Oder ist das mal wieder ne neue Erfindung von der ich noch nix weis?? Am Schluss wird noch einer die Hülsen der verschossenen Mun. verlangen, um nachzählen zu können, wieviel Schuss du abgegeben hast....
Im übrigen würde ich auch DIESEN Verein verlassen. Aber scheinbar geht´s den meisten Vereinen ja immer noch SO gut, das sie auf neue Schützen verzichten können
Wo bitte steht das denn???? Entweder 12 x regelmäßig (also 1 x im Monat) oder 18 x unregelmäßig. Da steht NIRGENDS was, das ich 18 Stunden lang schießen muss. Oder ist das mal wieder ne neue Erfindung von der ich noch nix weis?? Am Schluss wird noch einer die Hülsen der verschossenen Mun. verlangen, um nachzählen zu können, wieviel Schuss du abgegeben hast....
gruß DausO
Laut Bedürfnisnachweis mind. 18 mal in den letzten 365 Tagen mit einer scharfen Waffe trainieren.
Wenn ich jedes mal ne Std. trainiere da alles was drunter ist eh nicht so den Sinn, macht rechne ich doch richtig das 18 mal Trainieren dann 18 Stunden bedeuten?
Nein. Du kannst auch nur 10 Minuten am Stand sein, schießen und das zählt als Termin....
Es braucht keine 18x, wenn du jeden Monat 1x schießt mit einer scharfen Waffe. Also lautet die Regel 12x oder 18x, je nachdem ob du jeden Monat regelmäßig (12x) oder unregelmäßig (18x) über das Jahr verteilt deine Termine ableistest.
Es ist auch egal, ob du nach Wettkampfordnung schießt (deine Serie) inkl. Ergebnis aufschreiben oder einfach nur so.
Keine Mindestschusszahl oder sonstwas.
Wenn du pro Termin 1h brauchst, dann ist das in Ordnung, aber gleichsetzen kannst du das nicht. Es zählen die Termine. Trainierst du an einem Tag zwei Stunden, weil du grad mehr Zeit hast, geht deine Rechnung nicht mehr auf.
Wenn du pro Termin 1h brauchst, dann ist das in Ordnung, aber gleichsetzen kannst du das nicht. Es zählen die Termine. Trainierst du an einem Tag zwei Stunden, weil du grad mehr Zeit hast, geht deine Rechnung nicht mehr auf.
Ok so habe ich das bis jetzt noch nicht in Betracht gezogen und wie ist die Auslegung in dem Fall so wie es jetzt bei mir ist?
Im Moment gehe ich jede Woche zweimal a 1h, gelten dann 12x im Jahr oder 18x im Jahr?
Im Moment bin ich durch die ganzen Antworten Verwirrt.
Ich war der Meinung mal gelesen zu haben das als Voraussetzung für den WBK gilt:
1. 1 Jahr Mitgliedschaft im Verein
2. Sachkundenachweis
3. 18x in den letzten 365 Tagen mit einer scharfen Waffe trainiert
4. Bedürfnisbescheinigung
5. Nachweis der korrekten Aufbewahrung
zu 1. bin Laut Mitgliedsausweis seit 21.05.2014 dabei
zu 2. Ab wann darf ich die machen? Und brauche ich eine Erlaubnis meines Vereins?
zu 3. bis jetzt 18 Stunden LP
4. und 5. noch nichts passiert
Macht es etwas aus das ich das Ganze nur zum Spaß mache und nicht vorhabe an Wettkämpfen teilzunehmen?
Zur Info bin in Berlin zu hause.
Ps vielen lieben Dank bis jetzt an alle für die kräftige Unterstützung und Kommentare.
Zu 1: Mitgliedschaft im VERBAND zählt.
Zu 2: Jederzeit & Nein - jedenfalls grundsätzlich.
Zu 3: Die 18 Stunden LP bringen formell gar nichts. Wenn Du noch 2 brauchst um in Deinem Verein endlich mit KK und GK anzufangen, dann ist das Sache des Vereins.
Zu 4. Wie auch?
Zu 5. Tresore darfst Du Dir jetzt auch kaufen - fragt sich nur wozu, nicht wahr?
Zu 6 (Ob es was ausmacht, dass ...): Hängt ja von Deinem Verein ab. Grundsätzlich ist es egal ob Du Dich mit anderen, mit Dir oder gar keinem messen willst - ob Du Spaß hast oder Dir einer abgeht oder es nur machst um Dich zu geißeln.
Die Wettkampfteilnahme eröffnet Dir aber später mehr Möglichkeiten
zu 1. bin Laut Mitgliedsausweis seit 21.05.2014 dabei
zu 2. Ab wann darf ich die machen? Und brauche ich eine Erlaubnis meines Vereins?
Ps vielen lieben Dank bis jetzt an alle für die kräftige Unterstützung und Kommentare.[/QUOTE]
Hallo.
Deine Fragen sind hier im Forum schon x mal beantwortet. Versuch doch einfach mal die Sufu zu benutzen. Wenn dann noch fragen sind bekommst du die auch beantwortet. Sieht nur immer blöd aus wenn ein neuer immer die selben fragen stellt.
Zu deiner Frage zur Sachkunde.
Diese kannst du jeder Zeit selber abschließen. Dazu muss der Verein keine Erlaubnis geben. Es kann aber unter Umständen teurer sein, wie wenn der Verein das ueber den Verband organisiert.
Ok so habe ich das bis jetzt noch nicht in Betracht gezogen und wie ist die Auslegung in dem Fall so wie es jetzt bei mir ist?
Im Moment gehe ich jede Woche zweimal a 1h, gelten dann 12x im Jahr oder 18x im Jahr?
Die Zeit spielt keine Rolle, sondern die Anzahl an Terminen. Gehst du z.B. Montag und Freitag, dann hast du 2 Termine. Würdest du das mit scharfen Waffen machen, dann notierst du dir in dein eigenes Schießbuch an jedem der Tage einen Termin, wann du da warst. Es zählt zwar der Eintrag ins vereinsinterne Schießbuch, aber wenn du es in deins einträgst, brauchst du dir die eigenen Termine nicht mehr raussuchen.
Im Moment bin ich durch die ganzen Antworten Verwirrt.
Eigentlich steht alles schon mehrfach hier geschrieben und am ehesten würde ein Blick ins Waffengesetz, bzw. den Fragekatalog zur Sachkunde viel helfen. Denn dort steht, was das Gesetz will und nicht, was sich dein Verein einbildet.
Ich war der Meinung mal gelesen zu haben das als Voraussetzung für den WBK gilt:
1. 1 Jahr Mitgliedschaft im Verein
2. Sachkundenachweis
3. 18x in den letzten 365 Tagen mit einer scharfen Waffe trainiert
4. Bedürfnisbescheinigung
5. Nachweis der korrekten Aufbewahrung
Prinzipiell richtig, nur hast du wieder mal die 12x vergessen... 12 Termine gelten, wenn du jeden Monat einmal schießen gehst. Egal ob 9mm, 7,62x51 oder .44 Magnum. Hauptsache einmal pro Monat mit einer erlaubnispflichtigen Waffe.
zu 1. bin Laut Mitgliedsausweis seit 21.05.2014 dabei
Also ab Mai im Verband. Dann solltest seit Mai schon mit ner 9mm schießen... Egal, so wie ich das sehe, gelten die Termine ab dem ersten scharfen Schuss und dann 12 Monate ab dann. Luftpistole bringt dir für die WBK nichts, nada, niente.
Der Rest wurde auch hier im Thread schon beantwortet, ich wiederhols mal grundsätzlich nur.
zu 2. Ab wann darf ich die machen? Und brauche ich eine Erlaubnis meines Vereins?
Sachkunde darfst du immer machen, ist ein eigener Lehrgang. Hier kann dir der Verein einen Lehrgang organisieren, muss aber nicht. Kannst dich auch selbstständig irgendwo anmelden. Solltest aber erst machen, wenn du schon länger mit scharfer Waffe geschossen hast, da die Sachkunde nicht unbegrenzt gilt....
Total egal. Bringt dir nichts. Das ist eine Sache vom Verein, die ich für unsäglich halte, aber was solls. Ist deine Entscheidung, ob du dich so gängeln lassen willst oder nicht. Je nachdem solltest du auch mal vorfühlen, welche Waffen dir genehmigt werden, wobei das eigentlich nicht der Verein zu entscheiden hat, aber der muss stempeln, dass du die Termine wirklich abgeleistet hast... Stellt der sich quer, weil das Kaliber nicht passt, gehts halt nicht auf dem einfachsten Wege. Sprich: Der Verein sagt nur, DASS du die Anzahl hast, der Verband macht den Rest.
Wie auch? Das Bedürfnis bescheinigt dir der Verband, nachdem er vom Verein den Zettel erhalten hat (ist teil des Antrags, den du abschicken musst), dass du die erforderliche Anzahl an TERMINEN innerhalb von 12 Monaten hast. Vor 12 Monaten geht eh nichts.
Der Nachweis der korrekten Aufbewahrung wird vom Sachbearbeiter gefordert, wenn du mit dem erteilten Bedürfnis bei ihm vorstellig wirst und die WBKs beantragen willst.
Macht es etwas aus das ich das Ganze nur zum Spaß mache und nicht vorhabe an Wettkämpfen teilzunehmen?
Frag den Verein, ob der Wettkampfteilnahme wünscht, um dir seine Unterschrift zu geben. Wenn nicht, musst du halt das ohne Verein durchziehen, aber im Verband sein.
Wie auch immer: Grundbedürfnis braucht keine Wettkampfteilnahme. Erst wenn du mehr als zwei Kurzwaffen willst, brauchst du Wettkampfteilnahme (wobei bei der RAG keine Teilnahme, aber Wettkampfbedingungen + Mindestanzahl an Ringen gefordert werden). Zum Grundbedürfnis zählen auch drei halbautomatische Gewehre.
Je nachdem in welchem Verband du bist, bekommst aber eh kein Bedürfnis für Halbautomaten (außer Kurzwaffen).
Wichtig ist eigentlich nur, in welchem Verband du bist. In welchem Verband bist du?
Ach, wenn du aus Berlin kommst, dann VERMUTE ich mal stark, dass es mehrere Vereine in deiner Reichweite gibt. Wenn einer dir nicht passt, such dir einen besseren und ggf einen, der in einem anderen Verband ist.
Wichtig ist eigentlich nur, in welchem Verband du bist. In welchem Verband bist du?
Ach, wenn du aus Berlin kommst, dann VERMUTE ich mal stark, dass es mehrere Vereine in deiner Reichweite gibt. Wenn einer dir nicht passt, such dir einen besseren und ggf einen, der in einem anderen Verband ist.
Laut Mitgliedsausweis ist der Verband: Schützenverband Berlin-Brandenburg e.V.
Der SVBB ist ein Landesverband vom DSB, daher bist du im Grunde im DSB. Die Liste an Disziplinen ist bisl eingeschränkt im Vergleich zu anderen Verbänden, aber sofern dir die Disziplinen ausreichen, passt das.
Würdest du jetzt den Verein wechseln wollen, kannst ja entscheiden, ob du in dem Verband bleibst oder einen anderen Verband nimmst, da es in Berlin ja etwas Auswahl geben sollte. Es ist aber definitiv kein Muss.
Bei einem neuen Verband beginnt aber bei deren Befürwortungszeugs halt das mit den 12 Monaten wieder.
Wie auch immer: Schon für eine Luftpistole entschieden, bzw. je nach Angebotslage oder hast du das 300€-Angebot abgelehnt/runtergehandelt?
Es gilt aber nicht die Zeit mit der Luftpistole, sondern die 12 Monate mit einer erlaubnispflichtigen Waffe.
@ Johann
Ja, sag ich doch. Neuer Verband wäre dann wieder komplett von vorne, wenn er im alten mit der erlaubnispflichtigen anfängt und dann wechselt. Ich wollte das halt nur zwecks Vollständigkeit anmerken.
Es geht halt darum, dass die Beamten sich an die Verwaltungsvorschrift halten müssen. Auch wenn der Sachbearbeiter das Schießbuch, bzw. die Kopie in der Regel nicht zu Gesicht bekommt, wird der Verband auch nicht von dem Text da abweichen....
Also, 12 Monate ab dem ersten scharfen Schuss.
e://
Das ist übrigens meine Interpretation, die u.a. bei uns und in einem anderen Verband so gehandhabt wird. Von daher: Auf Nummer sicher gehen und nicht darauf bauen, dass mit 18 Terminen auch sechs Monate oder sonstwas reichen, da es explizit um erlaubnispflichtige Waffen geht.
Wie auch immer: Schon für eine Luftpistole entschieden, bzw. je nach Angebotslage oder hast du das 300€-Angebot abgelehnt/runtergehandelt?
Bis jetzt habe ich mich noch für keine Entschieden.
Den Besitzer der Feinwerkbau hatte ich versucht runter zu handeln aber er beharrte auf seine 300,00 € da angeblich ein Kollege von Ihm es auch schon geschafft habe solch eine für 800,00 € an den Mann zu bringen und somit habe ich dann von dem Angebot Abstand genommen und sehe mich in Ruhe um.
Wenn alles klappt kann ich eh ab September Scharf schießen.
Hatte mit meinem Vorsitzenden noch einmal gesprochen und der meinte da ich jetzt 20 Std. LP habe reden wir im September mit dem der die Gruppe der KK Anfänger leitet. September erst weil er vorher im Trainingslager ist.
Für die Sachkundeprüfung da die letzten Termine im Oktober sind, werde ich die nächstes Jahr in Angriff nehmen da 1. mein Vorsitzender meinte man sollte mind. 1/2 Jahr dabei sein wenn man die Macht und es würde mir dann auch dieses Jahr zu stressig von meinen anderen Plänen werden.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar