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Moin
Da ich mich gerade mit dem Thema befasse.
Wie meinst Du das mit dem Verschluss.?
Bei einer Langwaffe bedeuted das (meine erhaltene Auskunft), ist die Anschaffung mit einem Neuerwerb ohne Beschuss vergleichbar.
Neuer Verschluss->kein Eintrag->wesentliches Waffenbestandteil->Einbau->Neubeschuss.......................
Falls es um Kurzwaffen geht, habe ich keine Ahnung.
stefanErfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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Moin
IMHO:
Ich wollte einen Mauserverschluss für einen Schweden erwerben.
Der Erwerb wurde mir verweigert, wegen der fehlenden Komponente Waffe.
Verschluss und Waffe dürfen der Aussage nach nur dann verkauft werden, wenn sie assambled wurden und gemeinsam beschossen wurden.
Aufgrund dieses Problems, ich dachte, kaufst Dir schnell mal nen Verschluss, bekam ich diese Auskunft.
Ein Erwerb ohne Verschluss stellt so gesehen ein Problem dar.
Auch ist es meiner Information nach verboten Verschlüsse untereinander zu tauschen.
Auf unserem Schießstand sorgte es früher für argen Ärger, wenn ich mit meinen Schwedinnen ankam, und die Verschlüsse, extra transportiert, wahllos in die Gewehre einbaute. Für mich sind das Ordonanzwaffen, da muß alles auf Umschlag passen. 5 Waffen, 6 Verschlüsse.
Scheint aber unerlaubt..........................
Erklärt aber, warum die zusammengeschusterten Waffen mit Elektroschreiber gleichnummeriert werden. Für das Beschussamt bedeuted das die Zusammengehörigkeit.
Kein leichtes Brot, kann ich Dir sagen.
stefanErfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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Und was ist, wenn ich mir eine Salut LW kaufe und diesen Verschluss nehme ? Dort kann man nämlich ab 18 Jahre einen kompletten Verschluss samt geänderter Salutwaffe frei kaufen. Nur wenn der Verschluss dauerhaft aus dieser Waffe entnommen wird, gilt er als wesentliches Waffenteil und bedarf einer EWB.
Komisch !
MikeIch suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
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Zitat von grauwolf Beitrag anzeigenMuss ich einen Verschluss, weil er erwerbspflichtig ist, in meine WBK eintragen lassen ähnlich wie ein Wechselsystem??
Zitat von grauwolf Beitrag anzeigenMoin Stefan,
Ich habe einen M44 ohne Verschluss bekommen, wenn ich nun einen Verschluss bekommen kann, muss ich den eintragen lassen?
Gruss Chris
Anders mag es aussehen, wenn ein BüMa die Waffe komplettiert und zusammen zum Beschußamt schickt. Dies könnte im weitesten Sinne als Reparatur ausgelegt werden. (Die aber nur ein Büma durchführen darf und eines Reparaturbeschusses bedarf)
Das man Verschlüsse nicht tauschen darf, halte ich für ein Gerücht... Was wäre dann mit nicht nummerngleichen Waffen?
Ein weites Feld
meint der GunnerSie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Moin Gunner
Zitat von Gunner Beitrag anzeigen.........................................Das man Verschlüsse nicht tauschen darf, halte ich für ein Gerücht... Was wäre dann mit nicht nummerngleichen Waffen?
Ein weites Feld
meint der Gunner
Aus Langeweile habe ich mal im Fundus nachgesehen.
Alle "nicht Nummerngleichen" haben gemeinsame System-/Verschlussnummern.
Zeitweilig wohl ungeliebt geritzt-/gebrannt-/geirgendwasst, aber es finden sich in der Regel auf dem Verschluss die gleichen Nummern des Systems.
Was auf einen gemeinsamen Beschuss hinweist.
Nummerngleichheit für Hardcore-Sammler bedeuted erkennbare originale Stempel, hab ich, erkennt man als solche.
Wobei unterschiedliche Holz-Anbauteile, die nicht nummerngleich sind oftmals größere Probleme bereiten können..............auch gefakede Schäfte........Schrauben.....
stefanErfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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