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Ich glaube, Ihr vergesst hier gerne, daß das WaffG von seiner Art her ein Verbotsgesetz ist, von dem der Bürger sich Ausnahmen erbitten kann.
Einen Rechtsanspruch auf Waffenbesitz gibt es nicht.
Wenn die Erlaubnisbehörde Bedenken hat, kann sie grundsätzlich erst einmal die Erlaubnis verweigern.
Wenn bei den falschen Freunden keine Erlaubnis erteilt wird, muss das nicht immer die falsche Entscheidung sein...
Er hätte ja durchklagen können...
Dazu steht dem Antragsteller der Klageweg offen,
aber auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, wie schon das höchstrichterliche Urteil zu den HA für Jäger gezeigt hat.
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
Ich glaube, Ihr vergesst hier gerne, daß das WaffG von seiner Art her ein Verbotsgesetz ist, von dem der Bürger sich Ausnahmen erbitten kann.
Einen Rechtsanspruch auf Waffenbesitz gibt es nicht.
Wenn die Erlaubnisbehörde Bedenken hat, kann sie grundsätzlich erst einmal die Erlaubnis verweigern.
Wenn bei den falschen Freunden keine Erlaubnis erteilt wird, muss das nicht immer die falsche Entscheidung sein...
Er hätte ja durchklagen können...
Dazu steht dem Antragsteller der Klageweg offen,
aber auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, wie schon das höchstrichterliche Urteil zu den HA für Jäger gezeigt hat.
Also so ganz richtig ist das nicht. Meiner Meinung nach.
Richtig ist, das es keinen BEDINGUNGSLOSEN Anspruch auf Waffenbesitz gibt.
Als Bürger und Steuerzahler hat man ein Recht darauf, das die Behörde sich an das Gesetz hält. Das muss man nicht erbitten.
Das Waffengesetz regelt wer eine WBK bekommt. Nicht die Behörde. Diese hat die Bestimmungen im Gesetz um zu setzen, sie hat nicht das Recht Gesetze zu machen. Aber wir Bürger haben ein Recht auf Behörden, die sich ans Gesetz halten.
Dem Gerichtsentscheid zur Folge hat sie richtig gehandelt, aber es war ein Grenzfall.
Ich war zwei Jahre lang Kassierer an einem Autobahn Rasthof. Dort haben regelmäßig " Gremium " und " Hells Angels " getankt und ich habe die ganz normal abkassiert. Muss ich jetzt um meine WBK fürchten??
Ich war zwei Jahre lang Kassierer an einem Autobahn Rasthof. Dort haben regelmäßig " Gremium " und " Hells Angels " getankt und ich habe die ganz normal abkassiert. Muss ich jetzt um meine WBK fürchten??
Nein , nicht um Deine WBK . Aber wenn beide Gruppen gleichzeitig tanken kommen würde
ich mich schon mal vor,, Querschlägern ,, fürchten
Wer alle Bedingungen zur Erteilung einer WBK erfüllt, diese Bedingungen sind im Waffengesetz geregelt, hat einen Rechtsanspruch auf eine WBK. Und das ist nicht nur meine Meinung das ist Tatsache.
Wenn man ohne Rechtsanspruch um eine Erteilung bitten müsste, wäre jede Klage auf Erteilung einer WBK von vorne herein sinnlos. Alle Rechtsanwäte die eine solche Klage führen, würden dann ja ihre Mandanten betrügen. Das ist nicht der Fall. WIR SIND KEINE BITTSTELLER!!
Ich war zwei Jahre lang Kassierer an einem Autobahn Rasthof. Dort haben regelmäßig " Gremium " und " Hells Angels " getankt und ich habe die ganz normal abkassiert. Muss ich jetzt um meine WBK fürchten??
Nein , nicht um Deine WBK . Aber wenn beide Gruppen gleichzeitig tanken kommen würde
ich mich schon mal vor,, Querschlägern ,, fürchten
Auch das ist vorgekommen. Da lag eine gewisse Spannung in der Luft, aber beide Gruppen wollen nur in Ruhe ihren Geschäften nachgehen. Unnötiger Zoff an einer Tanke, wegen nichts, stört da nur. Zum Glück.
Also so ganz richtig ist das nicht. Meiner Meinung nach.
Doch das ist so 100% richtig, das dt. AffG kennt nur KANN-Bestimmungen... auch wenn deine Begründungen noch so toll sind, dann kann die Herrschaft immer noch ablehnen... das unterscheidet unser Gesetz von dem der Schweiz, Österreichs und der CR, dort sind es MUSS-Bestimmungen...
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