Ich kenne einen Fall bei dem beim Eintrag des dritten Repetierers im identischen Kaliber gefragt wurde, wofür er gebraucht wird, schließlich hätte man ja schon zwei. Mit Verweis auf unterschiedliche Disziplinen (z.B. Zielfernrohr, offene Visierung) wurde die Waffe eingetragen, aber darauf hingewiesen, dass es bei der vierten Waffe in diesem Kaliber Probleme gäbe.
Ein Nachweis, dass man die Disziplinen auch schießt, wurde aber nicht gefordert. Eventuell hatte die Waffenbehörde aber auch in den im Internet öffentlich einsehbaren Ergebnislisten nachgesehen, ob eine aktive Wettkampfteilnahme gegeben ist.
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