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Chiappa firearms 1887 Lever-Action Schrotflinte

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    Chiappa firearms 1887 Lever-Action Schrotflinte

    Guten Tag,

    bekomme ich als Besitzer der Neuen gelben WBK diese Waffe problemlos auf meine Karte?



    #2
    Da es hierbei um eine Repetierflinte handelt, kommt diese auf die grüne WBK.

    Die „Grüne Waffenbesitzkarte“

    Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. Auf Grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss vorher einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als „Voreintrag“ in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag. Eine Ausnahme gilt für Jäger, als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines............usw.

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      #3
      Ähem

      ...diese Unterhebelrepetierflinte von Frankonia hat sich erst kürzlich ein Vereinskamerad von mir auf die gelbe WBK geholt.
      Gab`soviel ich weiß keinerlei Probleme weder beim kaufen auf "Gelbe" noch beim Eintrag am Landratsamt!
      Er hatte sie beim letzten Wurfscheibenschießen dabei (durfte allerdings laut Schießleiter nur eine Patrone laden) ... ansonsten ist sie vor allem für "Just for Fun" gedacht u. wir haben nachdem Trapschießen noch auf Blechbüchsen auf`m Kugelstand (Tschechien) geschossen.
      Das Ding macht echt Spaß zu schießen

      Grüße Markus

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        #4
        ...na dann hat Dein Vereinskamerad glück gehabt und der, der die Waffe eingetragen hat keine Ahnung. Solche trift man leider öfter bei den Behörden, selbst schon erlebt. Es sei denn diie Flinte hat einen gezogenen Lauf dann wäre es aber eigentlich keine Flinte.
        Denn die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, es dürfen aber in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden.
        Zuletzt geändert von Bad Boy; 21.11.2012, 16:17.

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