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Messer LL80

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    Messer LL80

    Hallo zusammen. Zuhause in Italien habe ich ein LL80 Fallschirmjägermesser. Ich habe es benutzt (und fast kaputt gemacht) als ich ein junger Pfadfinder war. Jetzt wohne ich in Deutschland (und ich bin damit seeeehr zufrieden =) ). Darf ich dieses Messer hier mitbringen und zuhause haben? Das Messer ist nicht so wertvoll, aber...ich hatte mit diesem Messer viele Abenteuer gelebt, als ich fast noch ein Kind war, und trotzdem war ich schon in den Bergen nur mit Zelten. Das Messer hat mich ehrlich und zuverlässig bedient, und als Junge dachte bei mir: "So etwa hat auch Skorzeny benutzt!!!" Ein Gegenstand ist nur ein Gegenstand, aber ich habe damit viele schöne Erinnerungen. Aber ich weiss das Deutsches Gesetzt ist dazu sehr streng, und als Gast will ich alle Gesetze von hier respektieren, und nichts illegales tun.
    Kann jemand mir bitte helfen???

    #2
    Nein. Der Besitz von Fallmessern ist in Deutschland verboten und Otto Skorzeny ist auch nicht mehr "in".

    Waffengesetz Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.4.1, sowie Anlage 1, Unterabschnitt 2, Ziffer 2.1.2
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 12.09.2015, 21:48.

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      #3
      Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
      Nein. Der Besitz von Fallmessern ist in Deutschland verboten und Otto Skorzeny ist auch nicht mehr "in".

      Waffengesetz Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.4.1, sowie Anlage 1, Unterabschnitt 2, Ziffer 2.1.2
      Schade. Wegen Skorzeny: ich weiss wohl wer er war, und ich weiss auch wohl wer "die Bösen" und "die Guten" waren. Derzeit war ich aber nur ein Kind, der Abenteuer und Krieg-Bücher lies. Ist das so schlimm? Ich habe auch das Buch von Hans Rudel gelesen, als ich Kind war, und ich schätze ihn für seine Mut, obwohl auf der falschen Seite. Danke trotzdem für die Antwort.

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        #4
        Die legale Form ist das Messer zu zerlegen und Klinge und Gehäuse getrennt zu verwahren. Nur zusammengebaut ist es verboten.

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