SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Transport von Munition von z.H. bis zum Schiessstand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Transport von Munition von z.H. bis zum Schiessstand

    Hallo zusammen,

    ich habe mir eine Gewehrtasche mit 2 Fächern (jeweils getrennt durch Schloss gesichert) gekauft; in das eine kommt die LW, in das andere die KW und die Magazine / Munition zur KW und LW.

    Meine Frage wäre nun: Ist diese Art des Transports (im Kofferraum) so konform?
    Meines Erachtens wäre das so in Ordnung, da die Waffe gegen schnelle Zugriff gesichert ist, und keine Munition in der Waffe wäre.

    Meinungen, Kritik und Anregungen sind erbeten.

    Danke

    P.S. Wenn ich im falschen Teil des Forums gepostet habe, bitte verschieben und dickes Sorry ;-)
    in dubio pro arma

    #2
    moin...

    passt so wie du es beschrieben hast...
    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

    "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

    "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

    Kommentar


      #3
      Du machst dir zu viele Gedanken. Ich betreibe schon Overkill, weil ich am Futteral für die Pistole kein Schloss anbringen kann und dann den Rucksack abschließe.

      Ich bin bei "in Anschlag bringen" schon über "3s+3 Handgriffe" und habs trotzdem abgeschlossen.
      Munition ist nicht eindeutig geregelt, von daher..
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für eure Antworten.

        Klar, man liest was im Gesetz steht, fragt rum, aber das mulmige Gefühl bleibt.

        Aber mein Vorredner hat es schön gesagt, es ist einfach nicht eindeutig geregelt.

        Danke
        in dubio pro arma

        Kommentar


          #5
          Ja, daher hab ich auch in die AWaffVerV reingeschaut.
          Interessant für den Überblick sind halt auch die Merkblätter vom DSB...

          Hier steht es ziemlich gut zusammengefasst: Klick-

          Darfst auch in den Supermarkt mit deiner Knarre, wenns aufm Weg liegt.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

          Kommentar


            #6
            Ist Waffe + Munition, Munition dabei NICHT in der Waffe selbst, zusammen in einem abgeschlossenen Verhältnis auch ok?

            Kommentar


              #7
              Steht deutlich im letzten Link: Jup, erlaubt.
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

              Kommentar


                #8
                Ich transportiere meine 357 und die Munition dazu auch im gleichen Koffer.
                Habe die Seite vom DSB ausgedruckt. Falls ich mal kontrolliert werde.
                Die Kollegen in Grün sind nicht immer so bewandert was solche Vorschriften betrifft.

                Kommentar


                  #9
                  Danke Beretta,

                  darauf hat die Frage primär gezielt.
                  Man kann sich noch so schlau lesen wenn die Damen und Herren in Blau (irgendwie vermisse ich jetzt "Grün" schreiben zu können) es nicht besser wissen.
                  Schnell ist eine Unklarheit da, und die will man, in der Regel, ja gerne auf beiden Seiten vermeiden.

                  Danke für den Link, ich denke mit dem Merkblatt ist viel geholfen.

                  Gruß
                  der Anfänger :-)
                  in dubio pro arma

                  Kommentar


                    #10
                    OK, neue Erkenntnis für mich das Waffe und Muni in einem Behältnis ZUSAMMEN transportiert werden dürfen.

                    Die "Regelungen vom DSB zum Transport" hab ich mir auf jeden Fall schon mal ausgedruckt, die liegen ab sofort den WBK´s und anderen wichtigen Dokumenten bei.

                    Habe bisher Kurzwaffen immer in einem Futteral oder kleinen Kunststoffkoffer jeweils mit ´nem kleinen Schloss gesichert und diese dann mit der Muni entweder in eine Tasche oder Rucksack gepackt. Langwaffen und Muni sind bei mir eh immer getrennt.

                    Schon im Sachkundelehrgang wurde uns bei gebracht Waffen und Muni immer getrennt von einader zu transportieren. Manch einer hält sich im Verein auch daran, besteht auch darauf das es vom Gesetz her Pflicht wäre... Die meissten jedoch: Waffen und Muni alles rein in einen Koffer (oder Stoffbeutel :-)

                    Das ganze hatten wir hier ja schon mal zum Thema, auch wenn nun ein paar Jahre vergangen sind, immer noch etwas was den LWB (Sportschützen) beschäftigt.


                    Mich hätte nun interessiert wie es bei Pistolen / Gewehren mit der Muni im Magazin ist.
                    Da es im WaffG also keine Regelungen gibt die sagen, Waffe und Muni muss getrennt voneinander in zwei Behältnissen, verschlossen transportiert werden.... Dann gibt es doch auch keine Vorschrift die mir Auskunft darüber geben kann ob Magazine (oder Speedloader) die der Waffe beiliegen (beiliegen = also nicht in der Waffe) schon mit Patronen (natürlich nur 5 Stück je Magazin) bestückt sein dürfen oder immer leer sein müssen.

                    Spielt doch dann sicher keine Rolle ob sich die Muni die man ja nun mit der Waffe zusammen in einem Behältnis transportieren kann in einer 50er Schachtel, lose in einer Plastiktüte oder sich in Magazinen befindet...
                    Natürlich könnt ich mir Vorstellen das es bei eventuellen Polizeikontrollen zu Verwirrungen und Diskusionen mit unwissenden Beamten kommen wird.

                    Im Netz findet man von einem SV u.a. dieses, dort schreibt man, gefüllte Magazine + Speedloader wären nicht zulässsig. Das ist natürlich keine Aussage die sich auf irgend eines Gesetz bezieht, oder doch....?
                    http://www.schützengesellschaft-mark...0Transport.pdf

                    Grüße

                    .

                    - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                    - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                    - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                    http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                    http://www.keine-waffen.de/
                    http://www.meinungsterror.de/
                    http://www.pro-legal.de/
                    http://www.liberales-waffenrecht.de/
                    http://www.all4shooters.com/de/Home/

                    Kommentar


                      #11
                      Bei deinem verlinkten Merkblatt des Schützenvereins würde ich meinen, dass diese sich bei Magazinen und Speedloadern eher auf die "3s+3 Handgriffe" beziehen.
                      Sprich: Die Waffe wäre demnach schussbereit in zu wenigen Handgriffen.

                      Dies stellt jetzt aber nur meine Interpretation dar.

                      Zur eigentlichen Frage steht ja auch, dass die Munition neben der Waffe sein kann:
                      "Sie kann ohne weiteres zusammen mit der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von der
                      Schusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung). Das kann ein Beutel oder Tasche sein, sowie die Verpackung der Munition reicht aus. "

                      Weiter: Es ist keine Aufbewahrung, also spielen die Regeln für die Aufbewahrung daheim keine Rolle.
                      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Schütze01 Beitrag anzeigen
                        Mich hätte nun interessiert wie es bei Pistolen / Gewehren mit der Muni im Magazin ist.
                        Da es im WaffG also keine Regelungen gibt die sagen, Waffe und Muni muss getrennt voneinander in zwei Behältnissen, verschlossen transportiert werden.... Dann gibt es doch auch keine Vorschrift die mir Auskunft darüber geben kann ob Magazine (oder Speedloader) die der Waffe beiliegen (beiliegen = also nicht in der Waffe) schon mit Patronen (natürlich nur 5 Stück je Magazin) bestückt sein dürfen oder immer leer sein müssen.

                        Spielt doch dann sicher keine Rolle ob sich die Muni die man ja nun mit der Waffe zusammen in einem Behältnis transportieren kann in einer 50er Schachtel, lose in einer Plastiktüte oder sich in Magazinen befindet...
                        Natürlich könnt ich mir Vorstellen das es bei eventuellen Polizeikontrollen zu Verwirrungen und Diskusionen mit unwissenden Beamten kommen

                        .
                        Der Transport einer Schusswaffe von einem Ort zum anderen ist in Deutschland nur erlaubt, wenn
                        1. die Schusswaffe nicht schussbereit ist,
                        2. die Schusswaffe nicht zugriffsbereit ist und
                        3. der Transport zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
                        1. Schussbereit ist eine Waffe, wenn sie geladen ist, d.h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.
                        Grundsätzlich darf ein Sportschütze seine Waffe niemals geladen mit sich führen.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von derda Beitrag anzeigen
                          Bei deinem verlinkten Merkblatt des Schützenvereins würde ich meinen, dass diese sich bei Magazinen und Speedloadern eher auf die "3s+3 Handgriffe" beziehen.
                          Sprich: Die Waffe wäre demnach schussbereit in zu wenigen Handgriffen.

                          Dies stellt jetzt aber nur meine Interpretation dar.

                          Zur eigentlichen Frage steht ja auch, dass die Munition neben der Waffe sein kann:
                          "Sie kann ohne weiteres zusammen mit der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Hier ist nur dafür zu sorgen, dass die Munition von der
                          Schusswaffe getrennt ist (Zugriffsverhinderung). Das kann ein Beutel oder Tasche sein, sowie die Verpackung der Munition reicht aus. "

                          Weiter: Es ist keine Aufbewahrung, also spielen die Regeln für die Aufbewahrung daheim keine Rolle.

                          Ja die Interpretation kann so oder so sein
                          Auf diesem Merkblatt gibt ja auch bloß irgendwer aus dem Verein das zu Papier was seiner Meinung nach richtig wäre (in Bezug auf die bestückten Magazine)
                          Das mit dem Transport Muni + Waffe zusammen (nicht gelanden natürlich) ist schon ausgiebig besprochen und geklärt wurden, mich beschäftigt trotz allem ob die Muni im Magazin bzw. Speedloader die ganze Angelegenheit etwas prikärer macht ?

                          Grüße

                          - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                          - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                          - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                          http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                          http://www.keine-waffen.de/
                          http://www.meinungsterror.de/
                          http://www.pro-legal.de/
                          http://www.liberales-waffenrecht.de/
                          http://www.all4shooters.com/de/Home/

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Beretta DT11 Beitrag anzeigen
                            Der Transport einer Schusswaffe von einem Ort zum anderen ist in Deutschland nur erlaubt, wenn
                            1. die Schusswaffe nicht schussbereit ist,
                            2. die Schusswaffe nicht zugriffsbereit ist und
                            3. der Transport zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
                            1. Schussbereit ist eine Waffe, wenn sie geladen ist, d.h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.
                            Grundsätzlich darf ein Sportschütze seine Waffe niemals geladen mit sich führen.
                            Das ist ja nun schon altbekannt und nix Neues wann ´ne Waffe zugriffsbereit, schussbereit usw... ist Das dürfte für jeden verständlich sein
                            Meine Frage bezog sich allein auf die gefüllten Magazine bzw. Speedloader beim Transport zusammen (z.B im selben Futteral) mit der Waffe/den Waffen.

                            Grüße

                            - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                            - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                            - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                            http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                            http://www.keine-waffen.de/
                            http://www.meinungsterror.de/
                            http://www.pro-legal.de/
                            http://www.liberales-waffenrecht.de/
                            http://www.all4shooters.com/de/Home/

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Schütze01 Beitrag anzeigen
                              mich beschäftigt trotz allem ob die Muni im Magazin bzw. Speedloader die ganze Angelegenheit etwas prikärer macht ?

                              Grüße
                              Ja, deswegen meine Interpretation: Ja, weil es ein Handgriff weniger ist, um die Waffen schussbereit in Anschlag zu bringen. Sprich, sie ist dadurch schneller schussbereit.

                              Ich denke, dass es gesetzlich nicht konkret verboten ist, aber so interpetiert werden kann, dass du damit zu schnell schussbereit bist und daher die Munition zwar neben der Waffe kuscheln darf, aber halt in der Verpackung und nicht schon "bereit" zum Einschieben in einem Magazin.
                              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X