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HA .308 auf 50m

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    HA .308 auf 50m

    Ist das im BDS möglich ? Hab schon die Sportordnung durch gesehen, aber ich finde so recht nichts. Es wäre schön wenn jemand mir die Kennziffern nennen könnte in denen .308 geschossen werden darf.
    Wenn der Verein keinen 100/300m Stand hat wird es eh schwierig, oder?
    Gruß Robert

    #2
    Dies wird schwierig, wenn der Verein über den du die Disziplin anmeldest, nicht die Eigenschaften (Voraussetzungen) mitbringt. Selbstlader in .308 geht bei 100 Meter los. Wenn ihr nur einen 50 Meter Stand habt, gehe einfach auf 9mm Selbstlader! Wären die Disziplinen :2101 oder 2110.
    Hier gibt es auch einige Modelle im Langwaffensegment am Markt.
    Ich hoffe das hilft dir weiter.
    http://german-rifle-association.de/welcome.html

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      #3
      Wo steht denn das der Verein etwas bestätigt was nur bei ihm möglich ist und ich mir dann Vereinsorientiert die Waffen wähle ? Was bitte bekomme ich dann in einem Verein ohne eigene Range ? Es muss eine BDS Disziplin geben ! Wo diese durchführbar ist, spielt keine Rolle ! Da jedes BDS Mitglied das Recht hat, alle BDS Stände zu nutzen gibt's da keine Diskussionen. Beantrage einen und kauf ihn Dir.

      Mike
      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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        #4
        Wenn man das Kaliber auf dem Stand schießen darf ist das doch kein Problem - es gibt doch extra für den Fall die maßstäblich verkleinerten Scheiben (Durchmesser des Spiegels 10 statt den 20cm bei 100m Entfernung).

        Und die Verlagerung des Trefferbildes ist eventuell sogar unerheblich, da es sein könnte, dass der Nulldurchgang, wenn die Waffe auf 50m eingeschossen ist, auch bei 100m passt. Dieses Programm nutze ich um die Flugbahnen zu berechnen http://www.norma.cc/de/Munitionskunde/Ballistik/iframe/

        Leider ist es meines Wissens durchaus relevant, ob man die Waffe, für die man ein Bedürfnis bescheinigt haben möchte, auf dem Stand des eigenen Vereins schießen kann oder der Verein zumindest eine sogenannte Nutzungsvereinbarung für einen solchen Stand besitzt.

        Meine Idee dazu:
        Einfach ist es, wenn der Verband selber eine solche Schießanlage besitzt (z.B. ein Leistungszentrum).
        Ansonsten könnte man mal den Vereinsvorstand auf das Thema ansprechen.
        Entweder es gibt schon eine Vereinbarung oder man kann ja einfach mal eine mit einem befreundeten Verein oder sogar einem kommerziellen Standbetreiber abschließen - man muss ja keine regelmäßige Nutzung vereinbaren, sondern einfach abklären, dass eine Nutzung bei Bedarf möglich wäre. Dann bestätigt das der Verein und man reicht den Bedürfnisantrag beim Verband ein.

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          #5
          Zitat von robert48 Beitrag anzeigen
          Ist das im BDS möglich ? ...
          Es ist möglich! Ich selbst besitze mehrere Halbautomaten die, lt .Sportordnung des BDS, für Disziplinen 100m + eingesetzt werden. Unser Stand hat aber auch nur 50m.

          Zitat Olympia:
          Wenn man das Kaliber auf dem Stand schießen darf ist das doch kein Problem - es gibt doch extra für den Fall die maßstäblich verkleinerten Scheiben.

          Genau so!

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            #6
            Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
            Wo steht denn das der Verein etwas bestätigt was nur bei ihm möglich ist und ich mir dann Vereinsorientiert die Waffen wähle ? Was bitte bekomme ich dann in einem Verein ohne eigene Range ? Es muss eine BDS Disziplin geben ! Wo diese durchführbar ist, spielt keine Rolle ! Da jedes BDS Mitglied das Recht hat, alle BDS Stände zu nutzen gibt's da keine Diskussionen. Beantrage einen und kauf ihn Dir.

            Mike
            https://www.gsvbw.de/wp-content/uplo...usfuellbar.pdf
            Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der zuständigen Waffenrechtsbehörde des Antragstellers
            ein Miet-/Pachtvertrag über die Nutzungsmöglichkeiten einer für die beantragte Waffe und Disziplin geeigneten
            und zugelassenen Schießstandanlage nachzuweisen ist.
            Zumindest in Baden-Württemberg ist dies bei IPSC und Flintendisziplinen durchaus üblich. Schießstände für "Fallscheibe mit Flinte" sind z.B. nicht so häufig. Die Vereine mit diesen Ständen haben hier aber ein Formular ("Wir haben so einen Stand") das man ohne Probleme bekommt. Ist in der Praxis unkompliziert.

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              #7
              Das war doch schon mal aufschlussreich. Vielen Dank !!!

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                #8
                Was ist denn das für eine Papierflut ! Die Hälfte davon will bei uns kein Mensch wissen oder ist nur für die Waffenbehörde relevant und findet sich dann erst im entsprechenden Antrag der selbigen. Seit Einführung des NWR nicht mal mehr dort !
                Mensch, wie gut es uns geht hier im Osten !
                Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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