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"Einhandmesser" und Polizeikontrolle

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    #31
    Danke Dir,

    Viele Grüße
    Marko

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      #32
      kein problem, leider mus ich dazu sagen das selbst im messerforum immer noch undeutlichkeit herscht was das gesetz angeht, also sind alle angaben mit vorsicht zu geniessen. selbst die vom bka weil es kan gut sein das der beamte der dich kontroliert die sache anders sieht und dan is das messer erst mal weg.
      hab dir ne pn geschikt mit dem link. veleicht hilft dir das etwas weiter
      Gold is for the mistress - silver for the maid
      Copper for the craftsman cunning in his trade.
      "Good!" said the Baron, sitting in his hall
      But iron - cold iron is master of them all.
      Rudyard Kipling (1865 - 1936)

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        #33
        Ein Link zum Thema per PN ???

        Sind wir hier in einem Forum oder spielen wir "Stille Post" ?

        Laß uns doch alle daran teilhaben.

        informationsheischend grüßt
        der Gunner
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #34
          da es anscheinend mehr leute interesiert, hier is der link

          Hallo, Leute. Ich hatte in den letzten Tagen einen intressanten Mailaustausch mit dem BKA. Ich habe dort angefragt wegen den Multitools mit einhändig bedienbarer Klinge. Nach einigen Missverständnisen kam nun eine abschließende und recht kurze Antwort. Der Herr war wohl schon etwas genervt...


          viel spass beim lesen

          Benedikt

          ps: is auserdem das erste was auftaucht wen man bei google: multitool waffe oder werkzeug eingibt.
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            #35
            Moin

            Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
            Ein Link zum Thema per PN ???

            Sind wir hier in einem Forum oder spielen wir "Stille Post" ?

            Laß uns doch alle daran teilhaben.

            informationsheischend grüßt
            der Gunner
            Im z.B. Messerforum ist es unerwünscht auf andere Foren zu verweisen. Das wird Morogan zu der PN Geschichte bewogen haben.



            stefan
            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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              #36
              Schön, daß wir da freizügiger sind.
              Man muß auch mal über den Tellerrand gucken dürfen, oder?

              Danke für den Link!
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                #37
                Multitools

                Hallo zusammen,

                ich bin jetzt bzgl. der Thematik "Leatherman" in der am 4.11 beschlossenen WaffVwV gestossen:

                "Anl.I-A1-UA2-2.1.4
                Kombinationswerkzeuge (z. B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge eines der
                Werkzeuge darstellt und zusätzlich aufgeklappt werden muss, fallen nicht unter diese
                Begriffsbestimmung."

                Wenn ich es richtig deute, sollte es doch bzgl. der sog. Multitools damit keinerlei Interpretationsspielraum geben, oder?

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                  #38
                  Moin

                  Deuten kann man das wohl so, das Multitools mit einhändig feststellbarer Klinge (das beinhaltet das einhändige Öffnen), u.U. unter das Trageverbot fallen.

                  Tatsächlich kommt es immer auf den Ort und den Zeitpunkt an. Bei Versammlungen, im Stadion, nachts betrunken am Bahnhof (im Messerforum gabs schon Beispiele) o.ä. ist das wohl ein Risiko. Das muß ausprobiert und von gerichtlicher Stelle bewertet und befunden werden.
                  In der Werkzeugtasche eines Auto/Motorrad/Fahrradfahrers hingegen dürfte das Ganze recht unkritisch sein.

                  Pauschal würde ich Multitools nicht als unproblematisch im Führen bezeichnen.

                  stefan
                  Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                  Kommentar


                    #39
                    Stefan,

                    du liegst in diesem Fall falsch, an dem Feststellungsbescheid gibt es nichts zu rütteln, Ein Multitool kann kein Einhandmesser sein!

                    Kommentar


                      #40
                      Moin

                      Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
                      Stefan,

                      du liegst in diesem Fall falsch, an dem Feststellungsbescheid gibt es nichts zu rütteln, Ein Multitool kann kein Einhandmesser sein!
                      Okay, wenn es denn an mir vorbeigegangen ist. Hast Du bitte einen Link zu dem Bescheid.

                      stefan
                      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                        #42
                        Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
                        Hai,

                        sorry, aber das finde ich gerade nicht, auch in diesem Thread dreht man sich im Kreis und findet nicht den casus knaxus.

                        Ich hatte oben eine Anlage zur WaffVwV zitiert, kann mir jemand sagen, auf welchen Begriff in der WaffVwV diese Anlage bezieht?: "Multitools ... fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung."

                        Weiterhin habe ich durch googeln in einem Outdoorforum einen Thread gefunden, in dem ein Teilnehmer angibt Polizist zu sein. Er sagt, dass ihm, bzw. der Dienststelle ein Schreiben des BKA vorliegt, dass zweifelsfrei feststellt, dass Multitools nicht unter das Führverbot fallen. Angeblich darf er dieses Schreiben aber nicht veröffentliche...

                        Für mich persönlich ist die Sache dahingehend wichtig, dass ich festgestellt habe, dass ein ein Wave am Gürtel einfach super praktisch ist, und gerade die Einhandbedienung der Klinge ist von Vorteil. Andererseits habe ich keine Lust, meine Zuverlässigkeit zu riskieren, nur weil irgendjemand meint, den Willen des Gesetzgebers ignorieren zu müssen.

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                          #43
                          Moin

                          Zitat von sapeur Beitrag anzeigen
                          Hai,

                          sorry, aber das finde ich gerade nicht, auch in diesem Thread dreht man sich im Kreis und findet nicht den casus knaxus.

                          Ich hatte oben eine Anlage zur WaffVwV zitiert, kann mir jemand sagen, auf welchen Begriff in der WaffVwV diese Anlage bezieht?: "Multitools ... fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung."

                          Weiterhin habe ich durch googeln in einem Outdoorforum einen Thread gefunden, in dem ein Teilnehmer angibt Polizist zu sein. Er sagt, dass ihm, bzw. der Dienststelle ein Schreiben des BKA vorliegt, dass zweifelsfrei feststellt, dass Multitools nicht unter das Führverbot fallen. Angeblich darf er dieses Schreiben aber nicht veröffentliche...

                          Für mich persönlich ist die Sache dahingehend wichtig, dass ich festgestellt habe, dass ein ein Wave am Gürtel einfach super praktisch ist, und gerade die Einhandbedienung der Klinge ist von Vorteil. Andererseits habe ich keine Lust, meine Zuverlässigkeit zu riskieren, nur weil irgendjemand meint, den Willen des Gesetzgebers ignorieren zu müssen.
                          Warten wir es ab, vielleicht werden wir ja noch schlau gemacht. Im Messerforum jedenfalls wurden Multitools und der Preis eines Feststellungsbescheids beackert. Mehr kenne ich nicht.

                          stefan
                          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                            #44
                            Ich finde den Feststellungsbescheid nicht mehr, aber aus dem geht eindeutig hervor, dass Multitools nicht unter den §42a fallen. Verlassen kann man sich im täglichen Leben darauf aber nicht. Das gilt allerdings irgendwie für's ganze Messerrecht... Bin im MF leider gesperrt und kann da nicht recherchieren. Dort gab es jedenfalls einen Thread, wo es eine Stellungsnahme zum FB gab.

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                              #45
                              Moin

                              Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
                              Ich finde den Feststellungsbescheid nicht mehr, aber aus dem geht eindeutig hervor, dass Multitools nicht unter den §42a fallen. Verlassen kann man sich im täglichen Leben darauf aber nicht. Das gilt allerdings irgendwie für's ganze Messerrecht... Bin im MF leider gesperrt und kann da nicht recherchieren. Dort gab es jedenfalls einen Thread, wo es eine Stellungsnahme zum FB gab.
                              Wenn es zu einem Sachverhalt einen FB gibt kann man sich zumindest was eine Owi betrifft darauf verlassen, das man im Recht ist. Vor Ort, mag das natürlich anders ausschauen.............

                              Ich kann im Mf nachlesen und sehe dort wie immer WischiWaschi. Viele Meinungen (persönliche) und Einschätzungen (teilweise gewagte).
                              M.W. gibt es einen Feststellungsbescheid, das Einhandmesser auf keinen Fall als Rettungsmesser gelten. Zudem hat sich dort ein Herr Kentucky die Mühe gemacht, sich schriftlich bestätigen zu lassen, das Multitools NACH MEINUNG des Antwortenden nicht unter das Trageverbot fallen. Anschließend wurde von dem Herren auf die Möglichkeit eines FB für 400 Doppelmark hingewiesen.

                              Gäbe es einen positiven FB zu Multitools würden die Marketingabteilungen von VIC und Konsorten sehr tief schlafen. Das müßte man als Werbung sehr hoch aufhängen.

                              Da das nicht so ist, erlaube ich mir die Vermutung, das ein positiver Bescheid nicht sicher ist. Ergäbe sich ein negativer FB würden die Dinger wie Blei bei den Herstellern liegen bleiben.

                              Aber wie schon geschrieben, wenn es einen positiven Bescheid gibt, her damit.

                              stefan
                              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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