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"Einhandmesser" und Polizeikontrolle

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    "Einhandmesser" und Polizeikontrolle

    Hallo zusammen,

    ich hatte Heute Abend leider die fragwürdige Ehre in eine Polizeikontrolle zu kommen, als ich auf dem Weg zum Schützenheim war. Der Beitrag würde auch in den Bereich Waffenrecht passen, aber ich denke im Messerforum passt Er auch ganz gut rein.

    Ich fuhr gegen 19.30 Uhr zu fleischi um in den neuen BDS-Verein zu fahren, als ich mein Auto geparkt hatte, stiegen aus einem zivilen Audi 80 zwei uniformierte Polizeibeamte aus. Nachdem ich gleich mal ordenlich mit taktischen Lampen beleuchtet wurde, hieß es Führerschein und Fahrzeugschein bitte. Um den Fahrzeugschein vorzuzeigen musste ich mein Handschuhfach öffnen, dieses wurde gleich neugierig ausgeleuchtet. Dabei wurde mein Gerber Gator Arbeits- und Taschenmesser entdeckt.

    Das Messer ist meiner persönlichen Meinung nach ein klassisches Zweihandmesser, von wegen Einhandmesser! Es hat weder ein Daumenloch noch irgendeine andere Öffnungshilfe. In der Tat besitzt das Teil noch nicht mal eine Fingerrille zum Öffnen.

    Allerdings ist die Mechanik leichtgängig, so gelang es dem einen Beamten das Messer mit einer Hand zu öffnen. Ich habe es gerade noch mal zu Hause probiert, mit etwas Kraftanstrengung kriegt man es wirklich mit einer Hand auf.

    Nun hieß es auf einmal ich würde eine Anzeige wegen dem unerlaubten Führen eines Einhandmessers bekommen! Meine Einwände waren:

    - Es ist definitiv kein Einhandmesser!

    - Ich habe das Messer im Etui im geschlossenen Handschuhfach liegen, das ist sicher kein "Führen"

    - Wieso Anzeige, ich habe gelesen es wäre eine Ordnungswidrigkeit

    Es wurde eifrig hin- und herdiskutiert und ich habe auch gesagt, dass diese Sache im Falle einer Anzeige definitiv zum Anwalt gehen wird - Rechtsschutzversicherung sei Dank. Die Beamten vertraten den Standpunkt dass ein "Einhandmesser" nur mit einer Hand zu öffnen sein muss, es spielt keine Rolle ob das Messer dafür extra Öffnungshilfen haben muss! Auch mein Einwand bezüglich dem Transportieren und nicht Führen wurde abgewiesen...

    Dann wollte man natürlich noch mein Warndreieck und den Verbandskasten sehen, natürlich nur ein Vorwand um in meinen Kofferraum leuchten zu können. Ich war dankbar, dass ich Heute keine Waffen dabei hatte. Man wollte wissen ob ich mir schon mal etwas zu Schulden kommen habe lassen, ob ich Drogen konsumiere. O-Ton: Heute schon was geraucht oder Pillen genommen? Alkohol getrunken usw...usf...

    Insgesamt recht "lustig", am Ende war ich schon dankbar, dass man auf eine Personendurchsuchung verzichtet hat. Nachdem ich die Frage nach Waffen am Körper verneint hatte.

    Dann wurden meine Personalien im Auto per Funk überprüft und ich habe in der Zwischenzeit eine Zigarette geraucht. Als ich dann mein Handy zückte um dem fleischi meine Verspätung mitzuteilen, wurde ich zum Auto gerufen. Ich bekam meine Papiere und mein Taschenmesser zurück. Es hieß man würde ausnahmsweise auf die Anzeige verzichten und es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Ich solle das Messer nicht mehr mitnehmen. Der ganze Quatsch hat mich zwanzig Minuten gekostet...

    Nun kommt Ihr.


    Gruß

    Michael
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    Zuletzt geändert von Michael; 04.02.2009, 23:30.
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    #2
    Hallo Michael,

    ich habe mein einhändig zu öffnendes Rescue Tool im Handschuhfach. Nach einem Unfall Leben retten zu können, in dem man die Scheibe eines Autos einschlagen und einen Sicherheitsgurt durchtrennen kann ist meiner Ansicht nach ein "sozial anerkannter Zweck".
    Es ist nämlich durchaus nicht so, daß man gar kein Einhandmesser mehr führen dürfte.

    Gruß,

    Bernhard
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      #3
      Hallo Bernhard,

      da teile ich Deine Ansicht voll und ganz!

      Zudem war ich schon mal bei einem schweren Unfall auf der Autobahn als Ersthelfer vor Ort und musste mich um einen Schwerverletzten kümmern.

      Im aktuellen Fall regt mich nur die m.M.n. wilkürliche Auslegung der Einhandmesserbestimmungen auf! Wenn mein Gator ein Einhandmesser ist, dann ist nach dieser Definition fast jedes Messer ein solches! Einfach nur Quatsch! Wenn es die Polizei so will, dann werde ich mir eben ein feststehendes Modell unter 12cm besorgen und dieses ins Handschuhfach legen.

      Gruß

      Michael
      sigpic

      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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        #4
        Soweit ich weiß darf man alle Waffen bei sich führen, die nicht ausdrücklich verboten sind (z.B. Spring- und Fallmesser). Da bei deinem Messer die Klinge seitlich geöffnet wird und eine Werkzeugfunktion erfüllt, fällt sie sicherlich nicht in das Verbot. Dass dein Messer zum Zeitpunkt der Kontrolle bei genauer Betrachtung nicht geführt wurde, da es im Etui im Handschufach lag, kommt noch dazu. Die Anschuldigung ist also totaler Quatsch.

        Ich vermute, die Polizisten hatten wohl einen schlechten Tag und wollten ihren Irrtum einfach nicht zugeben. Denn Fakt ist: Wenn es sich um eine Straftat gehandelt hätte, hätten sie dies zur Anzeige bringen müssen. Da gibt es nämlich keinen Ermessensspielraum der Beamten. Daher gab es "nur" eine mündliche Verwarnung. Ist schließlich besser als zu sagen: "Sorry, wir hatten unrecht, ist alles ok.".

        Sowas ähnliches ist mir auch schon passiert: Nächtliche Polizeikontrolle und der Vorwurf des Diesbtahls obwohl nichts geklaut war. Aber anstatt zuzugeben, dass sie sich verkuckt hatten, taten sie weiterhin so, als wären sie im Recht, selbst als ich ihnen beweisen konnte, dass die beanstandeten Sachen gekauft waren. Sie bestanden weiterhin auf dem Vorwurf. Letzendlich hab' ich von dieser "Anzeige" nie wieder was gehört. Beamtenstolz eben...
        Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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          #5
          Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
          Dann wollte man natürlich noch mein Warndreieck und den Verbandskasten sehen, natürlich nur ein Vorwand um in meinen Kofferraum leuchten zu könnenl
          Darum hab ich den Kram hinterm/unterm Beifahrersitz und mein Handschuhfach geht keinen was an Spart Zeit und Diskussionen auch wenn man im Recht ist.

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            #6
            und darum hab ich mein ontario rat 3 im auto liegen...das hat "nur" knapp 10 cm klingenlänge und ist feststehend...da kann ich mit einer hand schon mal nix aufmachen..
            Angehängte Dateien
            „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
            Bertolt Brecht

            wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

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              #7
              Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
              Soweit ich weiß darf man alle Waffen bei sich führen, die nicht ausdrücklich verboten sind (z.B. Spring- und Fallmesser). Da bei deinem Messer die Klinge seitlich geöffnet wird und eine Werkzeugfunktion erfüllt, fällt sie sicherlich nicht in das Verbot. Dass dein Messer zum Zeitpunkt der Kontrolle bei genauer Betrachtung nicht geführt wurde, da es im Etui im Handschufach lag, kommt noch dazu. Die Anschuldigung ist also totaler Quatsch.

              Ich vermute, die Polizisten hatten wohl einen schlechten Tag und wollten ihren Irrtum einfach nicht zugeben. Denn Fakt ist: Wenn es sich um eine Straftat gehandelt hätte, hätten sie dies zur Anzeige bringen müssen. Da gibt es nämlich keinen Ermessensspielraum der Beamten. Daher gab es "nur" eine mündliche Verwarnung. Ist schließlich besser als zu sagen: "Sorry, wir hatten unrecht, ist alles ok.".

              Sowas ähnliches ist mir auch schon passiert: Nächtliche Polizeikontrolle und der Vorwurf des Diesbtahls obwohl nichts geklaut war. Aber anstatt zuzugeben, dass sie sich verkuckt hatten, taten sie weiterhin so, als wären sie im Recht, selbst als ich ihnen beweisen konnte, dass die beanstandeten Sachen gekauft waren. Sie bestanden weiterhin auf dem Vorwurf. Letzendlich hab' ich von dieser "Anzeige" nie wieder was gehört. Beamtenstolz eben...
              Springmesser sind nicht verboten, weil einhändig zu öffnen. Das regelt das Waffengesetz seit dem 1.04.08.
              Stilettos waren eine Zeit lang verboten, weil das Verhältnis der Klingenbreite zur Länge definiert war. Das wurde m.E. bei der letzten Änderung vergessen, seitdem sollten auch diese wieder erlaubt sein.
              Prinzipiell muß man volljährig sein, wenn man selbsttätige Messer, oder Dolche (zweischneidig) führt.

              Verboten sind Butterflymesser und Fallmesser.

              Einen Straftatbestand erfüllt ein Verstoß gegen das Führverbot übrigens nicht. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, man legt dagegen Einspruch ein, verständigt einen Rechtsanwalt und belegt den Grund des Führens.

              Firestarter hat nicht Glück gehabt, die Beamten hingegen schon. Wäre der Fall verhandelt worden, hätte man festgestellt, daß das Messer nicht geführt wurde, und sicher verwahrt war. Zudem erfüllt es nicht die Merkmale eines einhändig zu öffnenden Messers. Wenn das ein Beamter hinkriegt, kann er vielleicht auch mit dem Ar°°°° fliegen. Weiß ich nicht ob er das kann, aber immerhin müssen gewisse Merkmale gegeben sein.

              U.U. hätte eine Dienstaufsichtsbeschwerde die Folge des Verhaltens sein können. Aus diesem Grunde haben die Herren die Großzügigen gespielt.

              Alles in allem ein interessanter Fall.

              stefan
              Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                #8
                Zitat von fleischi Beitrag anzeigen
                und darum hab ich mein ontario rat 3 im auto liegen...das hat "nur" knapp 10 cm klingenlänge und ist feststehend...da kann ich mit einer hand schon mal nix aufmachen..
                Sehr vernünftig.

                Und Klingenspiel kriegt es auch keins.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #9
                  Zitat von diesel Beitrag anzeigen
                  Springmesser sind nicht verboten, weil einhändig zu öffnen.
                  Das kannst Du so nicht stehen lassen.
                  Springmesser sind erlaubt, sofern sie nur seitlich, nicht gerade aus dem Griff heraus, öffnen, ihre Klingenlänge 8,5cm unterschreitet und die Klinge nicht beidseitig geschliffen ist
                  Alle anderen Springmesser sind verboten.

                  Quelle:

                  WaffG
                  Anlage2
                  Waffenliste
                  Abschnitt 1
                  Verbotenen Waffen
                  ...
                  1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1
                  Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen
                  sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff
                  herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der
                  Klinge
                  - höchstens 8,5 cm lang ist und
                  - nicht zweiseitig geschliffen ist.


                  An sonsten stimme ich mit Deinen Auslegungen voll überein.
                  Es ist jedoch nicht festgelegt, was ein Einhandmesser ist.

                  Schlußendlich würde ich mich jedoch auf den genauen Wortlaut des Verbotes berufen:

                  §42a
                  Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten
                  tragbaren Gegenständen
                  (1) Es ist verboten
                  ...
                  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
                  1.1 oder
                  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
                  feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
                  (2) Absatz 1 gilt nicht
                  ...
                  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
                  Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
                  (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn
                  das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung
                  erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten
                  Zweck dient.


                  Im Falle einer adäquaten Rechtsschutzversicherung dürfte dieser Passus (orange) jedem Staatsanwalt erhebliche Kopfschmerzen machen, solange dazu keine explizieten Anwendungsvorschriften erlassen sind.

                  Ich sag nur Wurstbrot und Apfelschälen...

                  zweischneidige Grüße vom
                  Gunner
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Moin

                    Sorry, OTF`s (out of the Front) hatte ich vergessen, räusper, sind halt schon lange verboten.
                    Ich bitte um Nachsicht.
                    Seitlich war natürlich gemeint. Und kurz genug natürlich, und einschneidig...........................


                    stefan
                    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                    Kommentar


                      #11
                      @Gunner: Ich Liebe deine Auszüge aus dem Gesetzestexten...gleich zum Ausdrucken und dem Richter/Anwalt/Staatsanwalt auf den Tisch legen

                      Hochachtungsvoll
                      mbsoldier

                      Kommentar


                        #12
                        Moin

                        Ich stelle es mal hier ein:



                        stefan
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                          #13
                          Also diese Begründung, warum die Bw-Messer nicht nach Dienst ausserhalb der Kaserne geführt werden dürfen, halte ich für eine Unverschämtheit:

                          Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

                          Ein Taschenmesser dürfen diese "jungen und charakterlich noch nicht gefestigten Soldaten" also nicht führen, aber mit einem G36 kann man sie schon nach Afghanistan schicken, oder was?

                          Den Verfasser dieser Zeilen hätte ich gerne mal gesprochen.

                          Gruß,

                          Bernhard

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                            #14
                            Schaut mal in die neue Visier!
                            Da ist ein Bericht drin über das Bundeswehr Messer und die Probleme damit wenn der Soldat es mit nach "draussen" nimmt!
                            Nur Mut!

                            Kommentar


                              #15
                              Diese Willkür ist doch lächerlich, denn selbst wenn der Soldat das Messer ausserhalb der Dienstzeit führt, darf er das mit entsprechendem Zweck. Selbst nach 2003 habe ich noch oft genug Falli's mitt LL-80 gesehen und kein Hahn hat danach gekräht. Heute machen sich die Polizisten wegen nem Taschenmesser ins Hemd. Unglaublich.

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