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Zwei weitere Kurzwaffen auf den Jagdschein

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    #16
    Ich war vorher auch SpoSchü mit einer eingetragenen 9mm.

    Als ich den JS bekommen habe, habe ich mir gleich meine zwei Voreinträge für größere (weil jagdlich sinnvollere) Kaliber geholt und der Sachbearbeiter hat NICHTS gesagt...nur als ich die Kleinkaliber für die Fallenjagd auch haben wollte, da hat er geschmunzelt und gemeint, so ginge das ja nicht, weil ich nachweisen müsste, dass ich die Fallenjagd aktiv betreibe. Nur dann könnte ich auch eine dritte, kleinkalibrige Kurzwaffe bekommen.


    @ Tokarev:

    Ich würde das dem SB gegenüber also genau so äußern: Sportschießen hat nichts mit der Jagd zu tun und beides ist waffenrechtlich getrennt voneinander zu behandeln. z.B. Jagdlangwaffen (v.a. die mit Lauflängen unter 420mm), die explizit nur auf Jagdschein erworben werden können, sind ja gar nicht zum sportlichen Schießen zugelassen, obwohl sie von der Technik her ja auch dafür eingesetzt werden KÖNNTEN (z.B. Schmeisser AR-15 M4). Von daher sieht das Waffengesetz selber so eine räumliche Trennung zwischen Sportwaffen und Jagdwaffen vor, kurze wie lange.

    Daher gibt es keinen Grund, warum ein SpoSchü mit 2 vorhandenen Kurzwaffen (von mir aus 9mm und .357 Mag.), nicht auch noch zwei weitere auf Jagdschein bekommen sollte.

    Falls der SB sich immer noch querstellt, dann hilft wirklich nur noch der Anwalt, aber ich würde vorher alles versuchen, sich mit dem SB gütlich zu einigen.

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      #17
      Es ist getan

      Letzte Woche habe ich es nun geschafft und konnte die Sache in Angriff nehmen. Es war tatsächlich völlig unproblematisch. Der SB hat mir sogar noch empfohlen die MEB für die „jagdlich genutzten“ Kurzwaffen zu beantragen, für den Fall, dass ich eine der Sportwaffen veräußern sollte. Zunächst habe ich mir gedacht, ich spare mir die Gebühren, da ich die Kaliber aus dem Sportbereich auch für die jagdlichen Kurzwaffen verwenden wollte. Diese MEB hat allerdings nur in Zusammenhang mit dem gültigen JS Bestand. Der SB hat meine vorherigen Bedenken allerdings auch bestätigt und die Praxis mancher Behörden bzw. Bundesländer kritisiert, die z.B. eine schriftliche Begründung einfordern, weshalb die Sportwaffen nicht auch zur Jagd gebraucht werden können. Es ist also nicht verkehrt, wenn man rechtzeitig Fakten schafft, bevor unsere Möglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Stichwort: Angleichung des dt. WaffG an EU-Richtlinien usw....
      amat victoria curam

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        #18
        Freut mich für dich!

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          #19
          Es gibt "Gottseidank" doch noch gute SB die echt noch einen Plan haben.

          Ich hoffe diese bleiben uns noch sehr lange erhalten.
          Zuletzt geändert von Sonnengott; 22.12.2013, 01:12.

          Es ist wie bei jedem Gesetz»,
          «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

          "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

          „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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