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    Erfahrung mit Händler

    Ich wollte euch nur teilhaben lassen an meiner neuesten Erfahrung eines Händlers.
    Ich kaufte einen Westernrevolver in Knallausführung. Mit diesem konnten 3 Schüsse abgegeben werden, danach blockierte das gesamte Ding.
    Der Händler weigert sich nun diese Waffe zurückzunehmen und bietet nur eine Reparatur für EUR 20,-- an. Angeblich war diese Waffe neu. Was aber zu bezweifeln war, da der Grund der Blockade ein ausgeschlagenes Schlossbett war!

    Ach ja ... ganz vergessen ... der Händler ist das
    Versandhaus Schneider
    auch bekannt als
    sportwaffen-schneider. de
    paintball-shopping. de
    dekowaffen-shopping. de
    versandhaus-schneider. de

    ja, ich glaube das wars mit Seiten

    #2
    Hallo docraven,

    also ich habe bei sportwaffen-schneider schon des öfteren bestellt und immer einwandfreie Ware erhalten! Lediglich einmal als ich eine Deko AK bestellt hatte konnte er diese nicht liefern,weil der Handel damit angeblich neuerdings verboten wäre (Hintergrund war wohl,daß ihm die Altbestände an Dekos ausgegangen waren u. neue Dekos erstmal zum Beschußamt müßen was halt teurer kommt ... hatte das Geld bereits überwiesen u. dieses aber anstandslos zurückbekommen)

    Das er gebrauchte Ware für neu verkauft kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Habe zudem mehrfach nette Zugaben zu meinen Bestellungen kostenlos beigelegt bekommen (Luftgewehrkugeln, Scheiben etc.)

    Ich würde halt mal dort anrufen, im persönlichen Gespräch läßt sich evtl. eher was regeln.

    Grüße Markus

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      #3
      Falls es sich tatsächlich so verhält, dann bist du auf einen alten Trick hereingefallen und in Beweisnot. Da öfters Kunden bei Internethändler wie Schneider bestellen, ausgiebig testen und dann innerhalb der 2 Wochen Wandlungsfrist die angeblich unbenutzte oder defekte Waffe zurücksenden, muß Schneider ( und andere ) die Waffe zurücknehmen und bliebe auf solch unverkäuflichen Waffen sitzen.
      Daher bliebe nur der Weg über eGun, was sehr häufig kaum die Kosten deckt oder der Verkauf an einen Neuling, der sich so über seine neue Waffe freut, daß er den genauen Check des tatsächlichen Zustandes vor der Benutzung vergisst.
      Also entweder Anwalt nehmen und klagen ( normal ist der Händler während der ersten 6 Monate in der Beweispflicht, daß du die Waffe kaputt gemacht hast, was eigentlich unmöglich ist ), oder den Hersteller über diesen "Pfusch"( 3 Schuß und schon kaputt, ganz neu von Schneider ) informieren und auf Kulanz hoffen, oder eben zähneknirschend die 20 Euro zahlen und nach Erhalt der funktionierenden Waffe den Händler aus dem Gedächtnis streichen.

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