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Gelbe WBK abgelehnt wegen fehlendem Bedürfnis

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    Gelbe WBK abgelehnt wegen fehlendem Bedürfnis

    Hi Leute.

    Einer meiner Schützenkollegen hat vor einiger Zeit den Antrag für WBK-grün UND WBK-gelb weggeschickt. ( Beides Erstbeantragung )

    Gestern war es soweit und er hat die grüne WBK erhalten.
    (Mit Voreintrag Pistole im Kaliber .45 ACP)


    Die gelbe WBK wurde jedoch nicht ausgestellt... auf Nachfragen sagte man ihm, es fehle das Bedürfnis.

    Meine Frage jetzt: Wie kann das Bedürfnis fehlen, wenn ihm doch die grüne WBK ausgehändigt wurde ??

    #2
    Welcher Verband? Welches Bundesland?
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Zitat von derda Beitrag anzeigen
      Welcher Verband? Welches Bundesland?
      Entschuldigung.

      Verband: WSV, Bundesland: Baden Württemberg

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        #4
        Bevor es jemand anderes fragt: Gab es nur Termine mit Kurzwaffen oder auch mit Langwaffen? Gibt es spezielle Anforderungen seitens des Verbandes, ab wann ein Bedürfnis bescheinigt wird?

        e:/

        So wie ich das sehe, habt ihr im WSV getrennte Anträge für Grün und Gelb mit - natürlich - je einem eigenen Formular. Wie wurde das gehandhabt?
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #5
          Zitat von derda Beitrag anzeigen
          Bevor es jemand anderes fragt: Gab es nur Termine mit Kurzwaffen oder auch mit Langwaffen? Gibt es spezielle Anforderungen seitens des Verbandes, ab wann ein Bedürfnis bescheinigt wird?
          Was ist gemeint mit " nur Termine für Kurzwaffen " ?

          Spezielle Anforderungen für ein Bedürfnis gibt es meines Wissens nach nicht.

          Sind damit z.B. Training und/oder Wettkämpfe gemeint ?

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            #6
            Es spielt erstmal keine Rolle, was das Gesetz sagt, sondern was der Verband sich gerne wünscht. Im BSSB ist es so, dass 60% (oder so) mit Langwaffe geschossen werden muss, damit die Gelbe genehmigt wird, wenn man sie einzeln beantragt.

            Da ihr hier zwei verschiedene Anträge habt, gehe ich mal von so einer Situation aus, ohne dass es explizit im Gesetz steht.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #7
              Zitat von derda Beitrag anzeigen
              Es spielt erstmal keine Rolle, was das Gesetz sagt, sondern was der Verband sich gerne wünscht. Im BSSB ist es so, dass 60% (oder so) mit Langwaffe geschossen werden muss, damit die Gelbe genehmigt wird, wenn man sie einzeln beantragt.

              Da ihr hier zwei verschiedene Anträge habt, gehe ich mal von so einer Situation aus, ohne dass es explizit im Gesetz steht.
              das würde mich wundern.

              der verband bestätigt dein bedürfnis und nur damit kannst du zum amt.

              da der vorredner davon redet, dass die eine WBK da war und die andere verweigert wurde, gehe ich hier vom Amt aus, da ja bei der beantragung offensichtlich beide bedürfnisse hatte (sonst kann man den antrag ja nicht ausgefüllt wegschicken) muss es also das amt gewesen sein.

              hier würde die genaue begründung (die im übrigen schriftlich zu erfolgen hat!) interessieren.

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                #8
                Ach Schande, das hab ich ja total mit dem Verband abgetan. Entschuldigung dafür, denn wenn die Grüne ja physisch da ist, dann isses ja schon beim Amt...

                Ich war total auf "der Verband" gibt nur das Bedürfnis für KW raus. Ei, ja dann liegt der Fehler bei mir.

                Ok, nur nochmal für Doofe: BEdürfnisbescheinigung vom Verband lag vor, beide ab zum Amt (Tresor für Langwaffen auch vorhanden) und nur eine WBK kam an?

                Das Amt hat nicht zu entscheiden, ob ein Bedürfnis vorliegt und von sowas hab ich noch nie gehört. Grüne Regierung?

                Ne im Ernst, hat er das Bedürfnis für die Gelbe wieder? Wenn ja, beantragen und bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern (oder den gleich verlangen), da mich das doch sehr verwundert.

                Und falls der Sachbearbeiter kommt, dass keine Waffe für Gelb beantragt wurde: Das muss man auch nicht.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #9
                  Bei meinem Verband (DSU) sind sowohl auf dessen Bedürfnisanträgen, als auch auf den daraufhin erteilten Bedürfnisbestätigungen verschiedene "Kreuzchen" für Grün (14 Abs.2 Nr.2 i.V.m. 8 WaffG) und Gelb (14 Abs. 4 i.V.m. 8 WaffG).

                  Sind wirklich beide Bedürfnisbescheinigungen beantragt und auch durch den Verband erteilt worden (und entspr. bei der Behörde vorgelegt worden)?

                  Wenn ja, hilft nur Bescheid anfordern und Rechtsweg. Bescheiden müssen sie dich ja, es sind ja 2 Anträge gestellt worden (grüne WBK nach 10 Abs. 1 und 3 WaffG und gelbe WBK nach 14 Abs. 4 WaffG). Einfach nur eine erteilen geht nicht....

                  gruss
                  blackys

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von blackys Beitrag anzeigen
                    Bei meinem Verband (DSU) sind sowohl auf dessen Bedürfnisanträgen, als auch auf den daraufhin erteilten Bedürfnisbestätigungen verschiedene "Kreuzchen" für Grün (14 Abs.2 Nr.2 i.V.m. 8 WaffG) und Gelb (14 Abs. 4 i.V.m. 8 WaffG).

                    Sind wirklich beide Bedürfnisbescheinigungen beantragt und auch durch den Verband erteilt worden (und entspr. bei der Behörde vorgelegt worden)?

                    Wenn ja, hilft nur Bescheid anfordern und Rechtsweg. Bescheiden müssen sie dich ja, es sind ja 2 Anträge gestellt worden (grüne WBK nach 10 Abs. 1 und 3 WaffG und gelbe WBK nach 14 Abs. 4 WaffG). Einfach nur eine erteilen geht nicht....

                    gruss
                    blackys
                    werde heute abend nochmal nachfragen. Vielen Dank schonmal für eure antworten !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von derda Beitrag anzeigen
                      Es spielt erstmal keine Rolle, was das Gesetz sagt...
                      Eigentlich spielt es keine Rolle was der Verband sagt sondern was im Gesetz steht. Der BSSB will seine eigene Suppe kochen. Ich kann nur sagen: schade dass da noch keiner rein gespuckt hat. Ich habe mit dem BSSB (leider) nichts zu tun.

                      Zamjin,

                      du musst doch wissen, ob dein Verband das Bedürfnis für Gelb gegeben hat bzw. du Gelb überhaupt beantragt hast?
                      Zuletzt geändert von Dzilmora; 19.07.2016, 23:44.

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                        #12
                        Och, der BSSB geht eigentlich. Gibt schlimmere Verbände im DSB und solange man die Grüne und Gelbe auf einem Formular beantragen kann, hat man das Problem in Bayern doch eh nicht.

                        Der Satz steht aber im Zusammenhang damit, dass ich total verpeilt hatte, dass der Verband das Bedürfnis ja schon genehmigt hat und es an der Behörde lag.

                        Jetzt is halt wichtig zu wissen, ob beide Bedürfnisanträge (die ja dort anscheinend separat beantragt werden müssen) genehmigt wurden seitens des Verbandes und auch beide Anträge abgegeben wurden.

                        Und wenn ja, ob auch ein Langwaffenschrank vorhanden ist (Nachweis!) und einfach mehr Details. So klingt das etwas seltsam und "ungerecht".
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                          #13
                          BSSB ist bei den Bedürfnissen super. Jetzt mit Herrn V. erst recht - E-Mail-Anfrage, nach zwei Stunden Antwort. Flexibel, nett, hilfsbereit und auch bei Sondersachen behilflich (z.B. B21 Kombiwettbewerb, GK-KW außerhalb der vier Klassiker - z.B. bei 2.56 10 mm Auto ... ;-) War zuvor schon in Ordnung aber jetzt ... erste Sahne.

                          --

                          Bei Unklarheiten mit dem Amt oder Zeugs dass dem Amt etwas angehen: anrufen, falls kompliziert: freinehmen+hinfahren.
                          Rechtswege etc. würde ich erst bestreiten, wenn es wirklich nicht mehr weitergeht. Eine nette/-r Sachbearbeiter/-in wird ansonsten nicht mehr nett
                          und eine Katastrophe wird vor allem noch katastrophiger. Gerade wenn man dann irgendwann mit Pulver zu tun haben möchte, sind dann solche ´Feindschaften´ extrem hinderlich, da gerade das Amt hier schikanieren kann. Oder beim Europ. Feuerwaffenpass ...

                          Also Anruf Amt, abklären ... die .45 ACP hat man ja schon mal zum Zeitvertreib. Falls man nochmal ein Bedürfnis benötigt - beim Verband anrufen:
                          bei solchen Sonderfällen -Fehler auf Bedürfnisanträgen,lückenhaft,ungenügend usw- wird das vorgezogen. Da hat man den neuen Schrieb innerhalb drei,vier Tage wieder (zumindest beim BSSB).

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                            #14
                            und um das nochmals deutlich zu machen:

                            lass dir den grund nennen.

                            weiß man den, wird es auch einfacher gegen den Bescheid (der immer schriftlich ergehen muss!) Einspruch zu erheben.

                            Unabhängig von nett oder nicht nettem Bearbeiter muss der Einspruch innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Schriftlich und am besten mit Beweis, dass du ihn eingereicht hast.

                            So hast du später immer noch alle rechtlichen Möglichkeiten.

                            Wir leben in einem Land mit viel Bürokratie. Das hat Nachteile (wie eben unsere Beantragungen für Waffen) aber auch Vorteile. In dem Fall muss ein Verwaltungsakt eben in einer bestimmten Art und Weise ablaufen. Jede Dokumentation (und das richtige Verhalten!) helfen hier zu deinem Recht zu kommen.

                            Wie sagte einer so schön bei unserer RAG: Wer schreibt der bleibt.
                            Daher: alles schriftlich. so schön und praktisch mündlich auch ist, nur mit schriftlichem kommst du weiter!

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                              #15
                              Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                              Eigentlich spielt es keine Rolle was der Verband sagt sondern was im Gesetz steht. Der BSSB will seine eigene Suppe kochen. Ich kann nur sagen: schade dass da noch keiner rein gespuckt hat. Ich habe mit dem BSSB (leider) nichts zu tun.

                              Zamjin,

                              du musst doch wissen, ob dein Verband das Bedürfnis für Gelb gegeben hat bzw. du Gelb überhaupt beantragt hast?

                              Ich selbst habe gar nichts weggeschickt. Wie eingangs erwähnt geht es um nen Vereinskameraden.

                              Es hat sich nun auch herausgestellt, dass der Antrag für die gelbe WBK tatsächlich NICHT vorhanden war. Kein Wunder dann ;D... wusste ich aber anfangs auch nicht.

                              Trotzdem noch eine andere Frage:

                              Es ist für mich total verwirrend.
                              Jemand hat die Aussage von der Behörde erhalten, dass, bevor man keinen Langwaffenschrank hat, sich gar keine Gedanken um eine gelbe WBK zu machen hat. Es wäre zwingend ein Waffenschrank für Langwaffen von Nöten um die Gelbe zu beantragen. Stimmt das ?

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