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Markierpflicht bei Import in die Schweiz

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    #16
    Sicher das DAS die Importmakierung war?

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      #17
      die CHE# Nummer ist meiner Meinung nach eine Nummer die fix pro Waffenmodell vergeben worden ist, d.h. alle Waffen dieses Typ's haben die gleiche Nummer drauf. Demnach muss es im 2013 gewesen sein, das die Behörde dieses spezifische Modell vor die Nase bekam... Und das ist nach meinem Verständnis auch keine Importmarkierung, sondern ein "OK" seitens der Behörde, dass das Modell den CH-W-Gesetzen entspricht.
      "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
      Zitat von Kerkermeister
      Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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        #18
        wie auch immer, über den Sinn / Unsinn dieser zusätzlichen Hürde würde
        man sich mit den zuletztgenannten Personen vermutlich stundenlang unterhalten können... Hauptsache, sie konnten sich bei ihrer Wählergruppe beliebt machen, und haben sich mal wieder etwas im Schweizerischen Gesetzesdschungel austoben, und verewigen können...
        Errinnert mich etwas an den ähnlichen Humbug der Alt-Bundesrätin Metzler, mit der TM-Munition.
        "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
        Zitat von Kerkermeister
        Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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          #19
          da ich letzhins meine ps90 importiert habe, und wir unserem waffenhändler des vertrauens eine SPringfield mitbestellt haben, konnten wir den preis auf 20.- drücken, ansonsten hätte es auch 200.- gekostet.

          gravur ist nun verdeckt, das heisst man muss die waffe zerlegen um sie zu sehen, ob und wie das einer kontrollieren will, kann ich ned sagen :-P

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            #20
            Import Sammlerwaffe ohne Markierung

            Hallo zusammen, ich habe den Thread hier ebenfalls gelesen und möchte kurz meine Erfahrung weitergeben.

            Ich stehe kurz davor eine Sammlerwaffe zu importieren, im Moment hängt am es beim Landratsamt in D.

            Auf Anraten eines befreundeten Händlers in CH habe ich beim Waffenbüro in Bern angerufen und gefragt, was ich machen muss um eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Nach einem sehr freundlichen kurzen Gespräch habe ich einen Brief ans Waffen Büro geschrieben mit der Bitte um eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zur Importmakierung.
            Nach ca. 4 Wochen war dann die Ausnahmebewilligung da und ich habe den Antrag auf nichtgewerblichen Import gestellt.
            Die Importbewilligung habe ich jetzt ebenfalls.
            Kleiner Pferdefuss. Die Ausnahme von der Pflicht zur Importmarkierung besteht nur solange die Waffe in meinem Besitz ist. Sollte ich sie veräussern, vererben, oder verschenken muss der neue Besitzer wieder eine Bewilligung anfragen.
            Na ja. Jedenfalls hat die Ausnahmebewilligung nichts gekostet, die Importbewilligung CHF 50 und der WES ebenfalls CHF 50.

            Also es muss nicht unbedingt sein, dass man sich eine alte Waffe mit einer Importmarkierung verunzen muss, die ja auch den Wert mindert.

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              #21
              interessante Information - vielen Dank für's sharen!
              "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
              Zitat von Kerkermeister
              Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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