Du scheinst tatsächlich zu den Kniebohrern zu gehören die sich auf dem Oktoberfest auch beschweren wenn für eine bezahlte Maß mal einen halben Liter bekommen.
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Keine Ankündigung bisher.
Frage zu Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)
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Zitat von derda Beitrag anzeigen
Rein vom Gefühl sortiere ich das als Schikane ein,
Natürlich ist das eine Art Schikane. Die Erfüllung der Vorrausetzung zum Erwerb einer Erlaubnis soll ja hinausgezögert werden. Früher reichten sechs Monate regelmäßiges Training aus
Und regelmäßig ist im Gesetz anders definiert als du gesagt hast, denn entweder 1x im Monat ODER 18x, wenn diese einmonatliche REgelmäßigkeit eben nicht möglich ist."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Zitat von johann Beitrag anzeigenDu scheinst tatsächlich zu den Kniebohrern zu gehören die sich auf dem Oktoberfest auch beschweren wenn zu für eine bezahlte Maß mal einen halben Liter bekommen."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen... sondern das Kalenderjahr zu nehmen.
jetzt nicht nur die 2. Jahreshälfte
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@brit-stift: Verstehe ich das richtig, dass dein erster Schießtermin mit einer erlaubnispflichtigen Waffen im April 2014 war und du jetzt schon deine 12 Monate Schießsport ( mit ewb pflichtigen Waffen) voll hast? Ich hätte damit frühestens ende März gerechnet. Mitgliedschaftsdauer im Verband scheint ja i. O. zu sein.
gruß, Mondbär
Tante Edit sagt, dass das wohl schon Anderen aufgefallen ist und ich gründlicher lesen sollteZuletzt geändert von Mondbär; 29.12.2014, 18:43."Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
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Will das alles das Amt bei euch wissen? Ich habe nach 12 Monaten über unseren Vereinsvorstand den Antrag für ne 45,er und 22,er abgegeben.
Der hat die dem RSB zugeschickt. Mit der Bedürfnissbescheinigung bin ich zur Kreispolizeibehörde gegangen und musste nur noch die Aufbewahrung nachweisen. 4 Wochen später hatte ich die WBK im Briefkasten.
Da wurde nicht gefragt ob ich 12/18 mal trainiert hätte, ein Schießbuch oder so was wollte auch niemand sehen.
Das war im März 2014
Edit: Die Sachkunde musste ich natürlich nachweisen
Edit die 2. : Hab noch mal in die Kopie meiner Bescheinigung vom RSB geschaut, da steht ein Absatz: Wir bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport in seinem Verein als Sportschütze betreibt.Zuletzt geändert von Doorgunner; 29.12.2014, 19:34.https://www.youtube.com/watch?v=Qa5MIDsnO3c U.S. Marines Huey Door Gunner
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Zitat von Doorgunner Beitrag anzeigen
Edit die 2. : Hab noch mal in die Kopie meiner Bescheinigung vom RSB geschaut, da steht ein Absatz: Wir bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport in seinem Verein als Sportschütze betreibt."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Leute, mir scheint, Ihr streitet Euch um des Kaisers Bart.
Der Gesetzgeber verlangt ein Jahr regelmäßigen Schießsport vor Antragsstellung. Dies soll sicherlich Kurzentschlossene Schnellsthabenwoller ausbremsen.
Wenn ich nun von einem Soll von je einem Termin pro Monat ausgehe sehe ich, daß möglichst lückenloses Trainieren (obwohl ich persönlich den Trainigseffekt bei nur einem Schießen pro Monat eher verneinen würde) erwartet wird.
Alternativ bietet man mir die Möglichkeit, bei Nichteinhalten des monatlichen Termins, auf 18 Schießen übers Jahr verteilt auszuweichen.
Nun behalte ich im Hinterkopf, daß ich ja gleichmäßig übers Jahr trainieren soll, ok ?
Wo bleiben REGELMÄSSIGKEIT ( die ja Voraussetzung ist!! ) und auch der Trainigseffekt, wenn ich im Monat 1 6x, im Monat 4 6x und im Monat 12 6x Schieße? Das ist nicht die Ausübung eines SPORTS, sondern die Befriedigung des eigenen Triebs, mit einer Waffe umgehen zu wollen.
Allen Befürwortungen zu Grunde liegt das BEDÜRFNISS, den SCHIESSSPORT ausüben zu wollen, es geht nicht darum, grundsätzlich eine Waffe zu erwerben. Wer so selten schießt, daß er nur wenige echte Termine in 12 Monaten zusammen bekommt, der übt eben seinen Sport nicht aus. Dazu gehören mehr persönlicher Einsatz und persönliche Verfügbarkeit.
Wenn ich nur auf die Anzahl der Termine gucke, ohne dem Sinn der Regelmäßigkeit Beachtung zu schenken, würde, formaljuristisch, ein Schießen im Monat 1 und 17 Schießen im Monat 12 genügen. Wäre das sinnvoll?
Dann sehe ich durchaus auch ein, daß die Verbandsoberen, deren Name ja auf der Bewilligung steht, wissen wollen, wen sie da vor sich haben und warum es zu Ausfallzeiten kommt.
Wer beispielsweise regelmäßig für Monate auf Montage im Ausland ist, kann der regelmäßig seinen Sport ausüben ? Und wer gerade mal ein Jahr im Verein ist und davon nur 4-5 Monate trainiert hat, für den soll ich MEINEN NAMEN auf ein Stück Papier setzen, daß ihn befähigt, eine Schusswaffe zu erwerben?
Ihr müßt bedenken, daß die Wenigsten an der Verbandsspitze den Antragssteller überhaupt kennen, da würde ich mir auch mehr Sicherheiten wünschen.
Ein Mitglied unserer RAG hat bei mir vor Jahren auch einen HA in .308 beantragen wollen, ohne zuvor auch nur bei einem Langwaffenschießen gewesen zu sein, obwohl er seit Jahren GK-Pistole geschossen hat.
Diesen Kameraden haben wir höflichst gebeten, zunächst mal regelmäßig bei den LW-Terminen zu erscheinen, bevor wir ihm das Bedürfnis bescheinigt hatten.
Seht bitte nicht immer alles nur aus der Sicht des Antragsstellers, der vielleicht mal 18 Trainings geschafft hat, sondern seht auch den Sinn hinter den Forderungen des Gesetzgebers und der Verbände.
Nicht alles ist reine Willkür und Boshaftigkeit gegenüber dem armen Sportschützen.
und: NEIN, ich bin nicht gegen Waffen in Privatbesitz und auch ich bin gegen Verschärfungen im WaffG und gegen vorauseilenden Gehorsam in den Verbänden, nicht, daß jemand auf falsche Gedanken kommt...Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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@ Gunner
Da gehen unsere Meinungen also "etwas" auseinander, denn wer bestimmt, was ernsthaft Sport ist? Alleine das Absprechen der Sinnhaftigkeit solch auseinanderliegender Termine und so weiter finde ich - gelinde gesagt - unglücklich.
Hier gehts im Gesetz nicht wirklich um Sinn und Verstand, sondern Verzögern und Erschweren. Gerade wer mehrere Wochen/Monate mal nicht trainieren kann (spielt im Grunde NACH der Bewilligung keine Rolle mehr) kann, für den ist Schießsport doch perfekt. Wer beim Gewichtheben oder Leistungssport mal nicht trainieren kann, Muskelabbau, Ausdauer oder was auch immer, ... ach egal.
Oder besser: Wer bestimmt, ab wann es sportlich ausreicht?
Egal, ich sehe das "Gute" in den 18x darin, dass auch die Personen, die die 12 Monate nicht regelmäßig können (und wenn auch nur ein RAG-Termin flach fällt, weil 1x mtl Langwaffenstand verfügbar), eben auch den Sport auf ihre Weise ausüben können. Warum also nicht innerhalb der 12 Monate ne Pause, solange die 12 Monate insgesamt vor und nach Pause mit Terminen nachweisbar sind?
Und dann da noch Stöcke zwischen die Speichen werfen finde ich nicht schön (seitens mancher Verbände).
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen@Gunner
Gott sei Dank ist Deine Meinung außerhalb Deiner RAG unerheblich. Deine Auffassungen bezüglich der Sportausübung sind zudem falsch und von Überheblichkeit geprägt.Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
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Zitat von derda Beitrag anzeigenDa gehen unsere Meinungen also "etwas" auseinander, denn wer bestimmt, was ernsthaft Sport ist?
Hier gehts im Gesetz nicht wirklich um Sinn und Verstand, sondern Verzögern und Erschweren. Gerade wer mehrere Wochen/Monate mal nicht trainieren kann (spielt im Grunde NACH der Bewilligung keine Rolle mehr) kann, für den ist Schießsport doch perfekt.
Oder besser: Wer bestimmt, ab wann es sportlich ausreicht?
Und dann da noch Stöcke zwischen die Speichen werfen finde ich nicht schön (seitens mancher Verbände).
Glücklicherweise muss man momentan nur an 12 bis 18 Schießterminen teilnehmen und nicht die Teilnahme an Wettkämpfen nachweisen. (Ausnahme Überschreitung des Grundkontingents nach der WaffG Änderung von 2009). Im Prinzip ist daher der "Schießsport" an sich im WaffG nicht so genau definiert, wie es sich einige Verbands- und Vereinsfürsten wünschen würden.
Es gibt leider überall Legalwaffenbesitzer, die anderen Mitmenschen noch nicht einmal den Dreck unter den Fingernägeln gönnen. Auf der einen Seite gibt es Jäger, die meinen, nur sie hätten das Recht auf den Besitz von Großkaliberwaffen. Und auf der anderen Seite gibt es solche, die nur sich für "echte" Sportschützen halten, weil sie sich 50 bis 60 mal im Jahr auf Wettkämpfe quälen.
Ich gehöre zu den Schützen, die sich nicht abhetzen lassen und im Großkaliberschießen Entspannung suchen und finden. In Vereinen (egal welche...Judo, Karate usw), die nur sportliche Höchstleistung fordern, kann man keinem Hobby nachgehen. Das ist in meinen Augen Berufssport und kein Ausgleich, den man in der kostbaren Freizeit sucht.
Zum Glück sind die Anforderungen an Erstantragsteller nach dem WaffG nicht so schwer zu erfüllen, dass man den Eindruck gewinnen könnte, niemals dem Kreis der Erlaubnisbesitzer angehören zu können. Die Freude am Hobby wird nur durch mehr oder weniger rechtswidriger Einschränkungen und Auflagen seitens einiger Behörden, sowie der Missgunst anderer Schützkollegen getrübt.
Ich bin auch nicht für Bedürfnisnachweise, wie sie zur Zeit gefordert werden. Aber körperliche und geistige Eignung, sowie ein Mindestmaß an Waffensachkunde muss man von jeder Person abverlangen können, die eine Waffenbesitzerlaubnis haben möchte.
Größere Erschwernisse die den Waffenerwerb behindern sehe ich daher nicht so sehr von Seiten des WaffG, sondern eher von Seiten der Vereine und Verbände. Daher sollte man sich meiner Meinung nach Vereine suchen, die das WaffG nicht strenger auslegen, als es jetzt schon ist."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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